(kunid) Eine Verweigerung der Datenauslese ist möglich – dann wird das „Pickerl“ trotzdem ausgestellt.

Seit 20. Mai 2023 gibt es eine weitere Änderung bei der Pickerl-Überprüfung: Im Zuge der §57a Begutachtung muss eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb vorgenommen werden.

Betroffen sind Diesel-, Benzin-, Hybrid- und PlugIn-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021.

Die ausgelesenen Daten werden an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.

Das Ziel dieser Bestimmung ist die transparente Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden.

Was, wenn ich die Daten nicht hergeben will?

Wer die Verbrauchsdaten nicht hergeben möchte, kann das Auslesen der Daten verweigern.

Die Verweigerung muss vom Fahrzeug-Besitzer vor der Überprüfung aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden.

„Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung – man bekommt trotzdem ein Pickerl“, stellt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc klar.

Bisherige Erhebungen zeigen nur geringe Abweichungen

Bereits seit einem Jahr wurden EU-weit von Vertragswerkstätten Erhebungen zu den Verbrauchsdaten durchgeführt.

Laut Informationen des Mobilitätsclubs zeigen die Daten bei Diesel-, Benzin- und Hybrid-Fahrzeugen nur geringe Abweichungen.

Diese sind durch unterschiedliche Betriebsbedingungen – beispielsweise Anhänger-Betrieb, Bergfahrten oder auch die persönliche Fahrweise – erklärbar.

Die Ergebnisse bei PlugIn-Hybrid-Fahrzeugen lassen darauf schließen, dass diese nicht, wie geplant, regelmäßig an der Steckdose geladen werden. In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch den heimischen Straßenverkehr. Und, wenn wir schon dabei sind: Ist Ihr Kfz ausreichend versichert?