(kunid) Rund 300.000 Unfälle ereignen sich jedes Jahr in Österreichs Haushalten, bei rund 4.000 kommt es zu Bränden mit mindestens 2.000 Euro Schaden. Wohnraumeinbrüche wurden letztes Jahr etwa 11.800 gezählt. Und wovon ist für dieses Jahr auszugehen?

Rund 800.000 Unfälle ereignen sich nach Daten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) jährlich bei Freizeitaktivitäten, beim Sport oder im Haushalt. Auf letzteren entfällt mehr als ein Drittel: 2017 verletzten sich 303.900 Menschen bei Haushaltsunfällen.

„Mehr als 300.000 Menschen werden sich im bevorstehenden Jahr 2019 in den eigenen vier Wänden verletzen“, prognostizierte der Leiter des Forschungsbereichs Eigentumsschutz im KFV, Armin Kaltenegger, anlässlich eines gemeinsamen Pressegesprächs mit der BVS-Brandverhütungsstelle für Oberösterreich vergangene Woche.

Was genau kann also passieren?

Oft „einfache und banale“ Ursachen

Die Ursachen sind in der Regel „einfach und banal“: Beim Fensterputzen wird auf Sofalehnen balanciert, beim Wechseln der Glühbirne Tische und Stühle übereinandergestapelt.

Auch Kleinigkeiten – wie eine umgeschlagene Teppichecke oder ein Kabel am Boden – können gefährlich werden, werden aber oft nicht mehr wahrgenommen.

„Hier helfen ein paar kleine technische Verbesserungen, Ordnung und Achtsamkeit auch bei Routinearbeiten“, sagte Kaltenegger.

Vorsorge gegen Wohnraumeinbrüche treffen

Als zweites potenzielles Risiko nennt der KFV den Einbruch: 2017 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik bundesweit 11.802 Wohnraumeinbrüche angezeigt (–9,0 Prozent gegenüber 2018).

In 43,7 Prozent der Fälle scheiterte der Täter aber, sodass es beim Versuch blieb. „Diese Zahl zeigt deutlich, dass ergriffene Präventionsmaßnahmen wirken und dabei helfen, die eigenen vier Wände sicherer zu machen“, so Kaltenegger.

Die Täterstudie des KFV bestätigt, dass Einbrecher für gewöhnlich den Weg des geringsten Widerstands wählen. Der überwiegende Teil der Einbrecher sucht Objekte per Zufallsprinzip aus und will mit möglichst wenig Aufwand möglichst rasch Beute machen.

4.000 Brände in Haushalten mit 2.000 Euro Mindestschaden

Risiko Nummer drei sind Brände. Mehr als 7.000 mit einem Mindestschaden von 2.000 Euro werden alljährlich bei den österreichischen Brandverhütungsstellen registriert. Davon entfallen etwa 4.000 auf private Haushalte.

„Die höchste Wahrscheinlichkeit, mit einem Brand konfrontiert zu werden, besteht zu Hause – also dort, wo man sich gewöhnlich am sichersten fühlt“, warnt Helmut Peherstorfer, stellvertretender Direktor der BVS Oberösterreich und Geschäftsführer des IBS-Instituts für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung in Linz.

Schließlich ist eine Vielzahl von Tätigkeiten – wie Kochen oder Heizen – mit einer gewissen Brandgefahr verbunden.

Rauchmelder und Feuerlöscher

Gefragt ist deshalb sicherheitsbewusstes Verhalten: mögliche Zündquellen weitestgehend vermeiden, mit offenem Licht und Feuer bewusst umgehen – und sich hin und wieder mit dem Ernstfall auseinandersetzen.

Denn, so Peherstorfer, ein Restrisiko bleibt trotz Vorsicht immer.

Es gilt auch, den Wohnbereich mit Rauchwarnmeldern zu bestücken.

Und: Jeder Haushalt sollte „mit einem 6-kg-Feuerlöscher ausgestattet sein, der an zentraler Stelle leicht zugänglich montiert ist und regelmäßig durch einen Fachmann überprüft wird“.

Einbruchsschutz kann auch gegen Brandstiftung helfen

Zu sicherheitsbewusstem Verhalten zählt auch, potenzielle Brandstifter fernzuhalten. Im langjährigen Schnitt sind in Österreich pro Jahr etwa 340 Brandgeschehen, also etwa jedes zwanzigste, auf Brandstiftung zurückzuführen.

„Als wichtigster Grundsatz gilt hier, dass wirkungsvoller Einbruchsschutz zugleich auch der beste Schutz vor Brandstiftung ist“, sagt Peherstorfer.

Wer sein Eigenheim vor unbefugtem Zutritt sichert, reduziert somit zugleich die Gefahr einer Brandstiftung. Zahlreiche Hersteller sind deshalb bereits dazu übergegangen, Feuerschutz- bzw. Brandschutztüren zugleich als einbruchhemmende Türen auszuführen und prüfen zu lassen.

Wollen Sie also ohne großen Ärger und Kummer durch das Jahr kommen: Fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter, wogegen Sie geschützt sind.