(kunid) Im Ausland gelten auch hinsichtlich der Bereifung eines Autos im Winter oder bei winterlichen Verhältnisse andere Regelungen als in Österreich. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass er bestraft wird.

Autofahrer, die bei Eis und Schnee noch mit Sommerreifen durch die Gegend fahren, haben nicht nur ein erhöhtes Unfallrisiko, sondern können auch bestraft werden – und das nicht nur in Österreich. Hierzulande besteht gemäß Paragraf 102 Absatz 8a Kraftfahrgesetz eine situative Winterreifenpflicht. Dementsprechend müssen vom 1. November bis 15. April des Folgejahres auf allen Rädern eines Pkws Winterreifen montiert sein, wenn Schnee, Schneematsch oder Eis auf den Straßen sind.

Sind die Straßen von einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt, können alternativ auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Wer sich nicht an die situative Winterreifenpflicht hält, muss hierzulande je nach Umstand mit einem Bußgeld von 35 Euro bis 5.000 Euro rechnen. Eine solche grobe Fahrlässigkeit kann bei einem Unfall zudem den Vollkaskoschutz kosten. Auch in vielen anderen Ländern gibt es Regelungen, die Winterreifen bei einer bestimmten Witterung und/oder für einen bestimmten Zeitraum vorschreiben.

Situative Winterreifenpflicht

In der Schweiz muss man beispielsweise mit einem Bußgeld rechnen, wenn man aufgrund ungeeigneter Reifen den Verkehr behindert. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt ist, dem droht zudem eine erhebliche Mithaftung.

In Deutschland besteht ähnlich wie in Österreich eine situative Winterreifenpflicht. Allerdings gilt hier keine zeitliche Einschränkung. Winterreifen auf Pkws sind in Deutschland laut Gesetz generell bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben, dabei spielt es keine Rolle ob Oktober, November oder bereits Ende April ist.

In Luxemburg, der Slowakei und in Rumänien dürfen Autos bei winterlichen Straßenverhältnissen ebenfalls nur mit Winterreifen oder gegebenenfalls mit Schneeketten fahren. Dies gilt vom 1. November bis 31. März auch in Tschechien und vom 1. Dezember bis 31. März in Schweden.

Regional oder auf Straßenabschnitte begrenzt

In Kroatien hingegen besteht nur für die Straßen oder Straßenabschnitte bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht, bei denen dies durch ein entsprechendes Verkehrskennzeichen angezeigt wird. Auch in Frankreich und Ungarn kann bei winterlichen Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen durch eine entsprechende Beschilderung auf bestimmten Strecken vorgeschrieben werden.

Gleiches gilt für weite Teile Italiens. Zudem gibt es hier Regionen, in welchen in einem bestimmten Zeitraum nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Ein Beispiel ist das italienische Aostatal. Hier sind vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres generell Winterreifen oder alternativ auch Schneeketten vorgeschrieben.

Im Stadtgebiet Bozen und auf der Brennerautobahn gibt es vom 15. November bis 15. April abschnittsweise eine Winterausrüstungs-Pflicht, also unabhängig vom Wetter die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren oder zumindest Schneeketten mitzuführen. In Südtirol gilt wiederum eine situative Winterreifenpflicht; bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Fahrzeuge also nur mit Winterreifen oder mit montierten Schneeketten fahren.

Zeitliche Vorgaben oder vorgeschriebene Schneeketten

In manchen Ländern dürfen Kraftfahrzeuge unabhängig von den Straßenverhältnissen zu bestimmten Zeiten nur mit Winterreifen gefahren werden. In Serbien gilt eine Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November bis 1. April, in Montenegro vom 15. November bis 31. März, in Slowenien und Mazedonien von 15. November bis 15. März. In Slowenien gilt dies bei winterlichen Straßenverhältnissen zu jeder Zeit.

Keine gesetzliche Festlegung, wann Winterreifen aufgezogen werden müssen, gibt es beispielsweise für Belgien, Dänemark, Niederlande, Polen, Spanien oder Portugal. Auch in Bulgarien gibt es zwar keine Winterreifenpflicht, selbst keine situative, allerdings müssen hier vom 1. November bis 1. März Schneeketten mitgeführt werden.

Die Pflicht Schneeketten aufzuziehen, wird fast in allen an Österreich angrenzenden Ländern durch ein rundes blaues Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Ab diesem Verkehrsschild dürfen nur Pkws, die mindestens auf zwei Antriebsrädern Schneeketten haben, weiterfahren. Wer mit Schneeketten unterwegs ist, muss in vielen Ländern eine maximal zulässige Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern einhalten.