Alleine letztes Jahr starben über 81.000 Wildtiere bei einem Unfall auf den Straßen Österreichs. Wildunfälle verursachen zudem Sach- und Personenschäden. Wie Kfz-Lenker dieses Unfallrisiko minimieren können und was Betroffene tun müssen, wenn es doch zu einem Wildunfall gekommen ist.

6.10.2014 (kunid) Nach Angaben des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ) und des Vereins World Wide Fund For Nature (WWF) kamen letztes Jahr über 81.000 Wildtiere ums Leben. Aufgrund von Wildunfällen gab es zudem 333 verletzte Personen und fünf Verkehrstote zu beklagen. Mit einigen wenigen Verhaltensregeln lässt sich das Risiko eines Zusammenstoßes mit einem Wildtier jedoch erheblich verringern.

Erfasst ein 50 km/h schneller Pkw ein 80 Kilogramm schweres Wildschwein, ergibt sich nach den Berechnungen des Deutschen Jagdverbandes e.V. (DJV) ein Aufschlaggewicht von zwei Tonnen. Dies kann zu erheblichen Schäden am Auto führen und stellt eine hohe Verletzungsgefahr für die Pkw-Insassen dar.

Doch nicht nur ein Zusammenprall mit einem Wildschwein ist gefährlich, sondern auch mit einem Reh oder Hirsch. Denn ein Reh kann bis zu 50 Kilogramm und ein Hirsch sogar bis zu 180 Kilogramm wiegen. Letztes Jahr wurden laut dem Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und der Verein World Wide Fund For Nature (WWF) neben zahlreichen Kleintieren wie Hasen und Füchsen, über 38.000 Rehe, fast 500 Hirsche und rund 850 Wildschweine bei einem Verkehrsunfall getötet.

Erhöhter Wildwechsel im Herbst und Frühjahr

Gerade im Herbst und im Frühjahr ist die Gefahr eines Unfalles mit einem Wildtier besonders hoch. Denn in dieser Jahreszeit laufen viele Wildtiere insbesondere in der Dämmerung am Morgen und am Abend über die Straße, um auf Futtersuche zu gehen. Erhöhte Aufmerksamkeit ist insbesondere in der Nähe von Waldstücken sowie auf Feldern und Wiesen mit Büschen am Wegesrand und auf Straßen mit Wildwechsel-Warnschildern angebracht.

Hier sollten Autofahrer vorausschauend und langsam fahren, einen großen Abstand zum Vordermann halten sowie bremsbereit sein. Auch in noch nicht abgeernteten Feldern halten sich zahlreiche Wildtiere auf. Ist ein Mähdrescher auf dem Feld zu sehen, sollten Kraftfahrzeugfahrer besonders aufmerksam sein, denn einige Tiere könnten dadurch aufgeschreckt auf die Straße laufen.

Wenn möglich, also wenn kein Vordermann geblendet wird und kein Gegenverkehr kommt, sollte auf der Landstraße mit Fernlicht gefahren werden. Denn Tieraugen reflektieren das Licht wie Rückstrahler, sodass der Kfz-Lenker ein Tier schneller erkennen kann.

Erste Maßnahmen

Steht ein Tier auf der Straße oder am Straßenrand, sollte man sofort hupen, kontrolliert abbremsen und das Fern- auf Abblendlicht umschalten, damit das Tier nicht geblendet wird und auf das Fahrzeug zuläuft oder verängstigt auf der Straße stehen bleibt. Es ist wichtig, dass man dem Tier genügend Zeit gibt, sich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen, da Wildtiere unberechenbar reagieren können und auch nicht unbedingt den kürzesten Weg von der Straße wählen. Nicht selten sind auch weitere Tiere in der Nähe, die unvorhergesehen über die Straße laufen könnten.

Ist ein Zusammenstoß nicht mehr vermeidbar, sollten Autofahrer ihr Lenkrad gut festhalten und versuchen, auf der rechten Fahrbahn zu bleiben, um nicht in den Gegenverkehr, in den Straßengraben oder gegen einen Baum zu fahren. Denn ein riskantes Ausweichmanöver oder ein verrissenes Lenkrad sind häufig die Ursachen von schwersten Unfällen.

Nach einem Unfall mit einem Tier gilt es die Warnblinkanlage anzuschalten und das Fahrzeug am Straßenrand abzustellen. Mit angezogener Warnweste ist die Unfallstelle mit einem Warndreieck in ausreichendem Abstand zu sichern, mit einer Ausnahme: Wenn ein Wildschwein angefahren, aber nicht getötet wurde, sollte das Fahrzeug besser nicht verlassen werden, denn verletzte Wildschweine können sehr gefährlich werden.

Immer die Polizei verständigen

Prinzipiell gilt: Nach einem Wildunfall muss die Polizei verständigt werden, denn verlässt der Unfallfahrer die Unfallstelle, begeht er unter Umständen Fahrerflucht.

Behindert ein beim Zusammenstoß getötetes Tier den übrigen Verkehr, sollte es wegen der Tollwutgefahr mit Handschuhen von der Fahrbahn entfernt werden. Ein verletzt auf der Straße liegendes Tier sollte man nicht berühren, da es noch treten oder angreifen könnte.

Übrigens: Wer das bei einem Unfall getötete Wild mitnimmt, kann wegen „Wilddiebstahl oder Wilderei“ bestraft werden. Selbst wenn ein angefahrenes Wildtier noch flüchten konnte, sollte die Polizei benachrichtigt werden, damit diese den Jäger ruft, um das verletzte Tier zu suchen. Anderenfalls muss das Tier eventuell unnötig lange leiden.

Welche Versicherung bei Wildunfällen leistet

Nur wer für seinen Pkw eine Teilkasko- beziehungsweise Elementarkasko-Versicherung hat, bekommt den Schaden am eigenen Auto ersetzt, wenn das Fahrzeug beispielsweise mit einem Reh, Hirsch, Hasen, Fuchs oder Wildschwein zusammengestoßen ist. Zudem gibt es einige Versicherer, die nicht nur Schäden mit Haarwild, sondern auch mit anderen Tieren wie Vögeln, Hunden, Kühen oder Pferden in der Teilkaskoversicherung, teils gegen einen Aufpreis, mit abdecken.

Wer sein Auto vollkaskoversichert, um die eigenen Kfz-Schäden abzudecken, die bei einem fahrlässig selbst verschuldeten Unfall oder durch einen unbekannten Dritten verursacht wurden, hat automatisch einen Teilkasko-Schutz. Die Vollkasko leistet beispielsweise auch, wenn man bei einem Ausweichmanöver vor einem Tier in den Graben oder gegen einen Baum gefahren ist und das Auto dabei beschädigt wurde. Und sie ersetzt auch Schäden aufgrund von Unfällen mit Vögeln oder anderen Tieren, die eventuell nicht im Teilkaskoschutz mit abgedeckt werden.

Damit die Kaskoversicherung im Schadenfall leistet, ist es wichtig, sich den Unfall schriftlich von der Polizei durch eine Wildschaden-Bescheinigung bestätigen zu lassen. Mögliche Unfallspuren wie Blut, Haar- oder Fellreste des Wildtieres sollten vor der Unfallaufnahme durch die Polizei daher nicht beseitigt werden. Hilfreich für eine schnelle Schadenregulierung sind zudem Fotos von der Unfallstelle, dem Tier und den Schäden am Fahrzeug. Die Unfallmeldung muss umgehend, spätestens eine Woche nach dem Unfall, beim Versicherer eingehen.