Nach der aktuellen Statistik war die Zahl der Ehescheidungen letztes Jahr deutlich höher als im Vorjahr. Wer sich scheiden lässt, sollte auch an die Versicherungen denken, um nicht ohne Schutz dazustehen.

5.10.2015 (kunid) Nach Angaben der Statistik Austria wurden 2014 4,3 Prozent mehr Ehen geschieden als noch in 2013. Für die betroffenen Ehepartner ist es bei einer Scheidung wichtig, nicht nur über die Teilung von Hab und Gut, sondern auch über den notwendigen Versicherungsschutz nachzudenken. Durch die Scheidung können nämlich in einigen Bereichen existenzielle Absicherungslücken entstehen.

Letztes Jahr ließen sich nach aktuellen Aussagen der Statistik Austria knapp 16.647 Paare scheiden, das waren 4,3 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Im Durchschnitt dauerten die in 2014 geschiedenen Ehen zehn Jahre und acht Monate. Im Vergleich zu 1981 hielten 2014 die Ehen bis zur Scheidung drei Jahre länger, denn damals betrug die durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung sieben Jahre und acht Monate.

Kommt es zu einer Scheidung, ändert sich in den meisten Fällen die Wohnsituation, da ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Das hat oftmals auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.

Auszug aus der gemeinsamen Wohnung

So ist bei der Haushaltsversicherung meist ein (Ehe-)Partner Versicherungsnehmer und der andere automatisch mitversichert, solange er in der gemeinsamen Wohnung lebt. Nach einem Auszug muss daher geklärt werden, ob die bestehende Haushaltspolizze für den in der Wohnung verbleibenden Partner gilt – dies wäre der Fall, wenn der bisherige Versicherungsnehmer in der Wohnung verbleibt.

Zieht jedoch der Versicherungsnehmer aus, sollte dies dem Versicherer gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz durch den Auszug auf die neue Wohnung übergeht. Der Inhaber der bisherigen Haushaltspolizze kann entsprechend seiner geänderten Wohnsituation die Versicherungssumme anpassen.

Derjenige, der bisher nicht Versicherungsnehmer war, benötigt eine neue Haushaltsversicherung für seine aktuelle Wohnung.

Trennungsfolgen bei der privaten Haftpflicht- und Kfz-Versicherung

Auch bei einer Privat-Haftpflichtpolizze ist meist ein Ehegatte Versicherungsnehmer und der andere mitversichert. Die Mitversicherung endet in diesem Fall mit der Ehescheidung.

Für einen Versicherungsschutz ist dann ein eigener Vertrag notwendig. Kinder, die bisher mitversichert waren, bleiben es in der Regel auch weiterhin. Das Gleiche gilt für eine Privatrechtsschutz-Versicherung.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung besteht für ein bestimmtes Fahrzeug. Doch auch hier ist einer der Partner als Versicherungsnehmer und Halter eingetragen. Wird das Fahrzeug nach der Trennung von dem anderen Partner gefahren, muss dieser einen eigenen Vertrag abschließen.

Wenn eine Lebens- und/oder Rentenversicherung besteht

Bei vielen Lebensversicherungs-Verträgen ist als Bezugsberechtigter im Falle des Todes der versicherten Person die Ehefrau oder der Ehemann namentlich angegeben. In diesem Fall würde auch nach der Scheidung die genannte Person die Versicherungsleistung erhalten. Wünscht man das nicht, kann man als Versicherungsnehmer dies jederzeit ändern.

Anders ist es jedoch, wenn die Bezugsberechtigung als „unwiderruflich“ angegeben wurde. Dann benötigt der Versicherungsnehmer für eine Änderung das schriftliche Einverständnis des bisher Bezugsberechtigten.

Ob und wie das bisher angesparte Kapital bei einer Lebens- und/oder Rentenversicherung bei einer Scheidung vermögensrechtlich aufgeteilt wird, hängt von diversen Faktoren, wie Vertragsart der Versicherung und ehelichem Güterstand ab.

Rechtzeitig Bescheid geben

Neben den genannten Informationen gibt es weitere Versicherungsarten, wie die Unfall-, Kranken-, Eigenheim- oder Gebäudeversicherung, sowie eine Vielzahl von individuellen Aspekten, die für einen optimalen Versicherungsschutz berücksichtigt werden sollten. Es ist daher ratsam, sich bei einer Trennung und noch vor der rechtsgültigen Scheidung von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, um Absicherungslücken durch die Trennung oder Scheidung zu verhindern.

Damit während einer Trennung wichtige Unterlagen wie bestehende Versicherungs-Polizzen nicht „verloren“ gehen, sollte jeder prüfen, ob ihm wichtige Dokumente vollständig vorliegen.

Grundsätzlich sollte ein Auszug eines (Ehe-)Partners aus der ehelichen Wohnung umgehend jedem Versicherer gemeldet werden, bei dem eine Versicherungspolizze besteht. Hat sich die Bankverbindung des Ehepartners geändert, der die Versicherungsprämien zahlt, muss auch diese dem jeweiligen Versicherer mitgeteilt werden. Nur so lasst sich verhindern, dass Prämien nicht gezahlt werden, denn anderenfalls drohen Mahnkosten bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes.