In einem Haushalt sammeln sich mit der Zeit immer mehr materielle Güter, wie Möbel, Elektro- und Hifi-Geräte, Kleidung, Schmuck, Werkzeug und andere Ge- und Verbrauchsgüter an. Wie sich dies alles ausreichend gegen Risiken wie Brand und Diebstahl absichern lässt.

1.9.2014 (kunid) Der Wert eines Hausrates bleibt selten gleich. Im Laufe der Jahre sammeln immer mehr oder auch teurere Gegenstände wie Teppiche, Möbel, Unterhaltungselektronik, Schmuck und Kleidung an. Da das Ersparte selten ausreicht, um nach einem Brand oder sonstigen Risiken die Kosten für einen neuen Hausrat selbst zu tragen, empfiehlt sich unter anderem die Absicherung durch eine Haushaltsversicherung und je nach Ausstattung eventuell ergänzt durch andere Versicherungspolizzen.

In einer Haushaltsversicherung kann der gesamte Hausrat gegen diverse Risiken abgesichert werden. Versicherbar sind beispielsweise Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Diebstahl, Beraubung, ungewollt austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch.

Gegen einen kleinen Aufpreis kann der Versicherungsschutz in den meisten Polizzen erweitert werden: zum Beispiel gegen Schäden durch Überspannung, Vandalismus, außergewöhnliche Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Vermurung, aber auch gegen Glasbruchschäden.

Von Möbeln bis zum Teppichboden

Die Haushaltspolizze deckt die Schäden, die durch die versicherten Risiken entstanden sind, an fast allem, was in einem Haushalt zu finden ist im Rahmen der individuell vereinbarten Versicherungssumme ab. Zum versicherten Hausrat zählen beispielsweise Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, wie Möbel, auch Einbaumöbel, Teppiche, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Elektro- und Hifi-Geräte, CDs und DVDs, Computer, Bücher, Sport- und Campingausrüstung.

Auch Heimwerkerausrüstung, also Werkzeug, sowie Lebensmittel, Kosmetikutensilien und Dinge für das Hobby wie Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote, Surfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen sind mitversichert.

Bei Mietern oder Wohnungseigentümern sind zudem die selbst angeschafften Einbauten und Zusatzausstattungen, wenn sie dafür verantwortlich sind, über ihre Haushaltsversicherung abgesichert. Dies können beispielsweise Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Ausstattung von Bad und WC, Etagen- und sonstige Heizungen, Fliesen, Tapeten, Wand- und Bodenbeläge, Gebäudeverglasung, Antennenanlagen oder auch Markisen sein.

Wiederbeschaffung

Normalerweise ersetzt die Haushaltspolizze den Neuwert, also den Preis, der für die Neuanschaffung der beschädigten Gegenstände benötigt wird. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht und die Sachen noch in Gebrauch sowie mindestens 40 Prozent des Wiederbeschaffungs-Preises wert waren. Ist dies nicht der Fall, wird der Zeitwert, der sich nach dem Zustand, dem Alter und der Abnützung der Sachen orientiert, erstattet. Tapeten, Malerei und Bodenbeläge werden meist grundsätzlich zum Zeitwert ersetzt.

Für Wertsachen wie Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge, Sparbücher, Schmuck, Pelze und Antiquitäten gibt es üblicherweise Sonderregelungen. Versichert sind die Wertsachen gemäß den in der Haushaltspolizze vereinbarten Entschädigungsgrenzen, beispielsweise bis maximal zu einem bestimmten Betrag oder bis zu einem vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme.

Wurden die Wertsachen bei Schadeneintritt nicht in einem Tresor, wie es in den meisten Verträgen vorgeschriebenen ist, aufbewahrt, gelten üblicherweise niedrigere, ebenfalls vertraglich vereinbarte Obergrenzen. Nicht in der Haushaltsversicherung berücksichtigt werden kann der ideelle Wert einer versicherten Sache.

Wo Versicherungsschutz besteht

Der Schutz der Haushaltspolizze gilt für die Wohnung, den Garten, die Garage und eventuell die selbst genutzten Kellerräume des Versicherungsnehmers auf dem im Versicherungsvertrag angegebenen Versicherungsgrundstück. Im Rahmen der Außenversicherung sind in der Regel auch Sachen des Hausrates wie Kleidung oder Fotoapparat in anderen Gebäuden oder Räumen, beispielsweise im Hotelzimmer, ohne Aufpreis mitversichert.

Dieser Schutz gilt für den mitgeführten Hausrat bis zu einem in der Polizze festgelegten Zeitraum von meist maximal sechs Monaten und einer vereinbarten Entschädigungsgrenze, deren Höhe in der Regel zehn Prozent der Gesamtversicherungs-Summe beträgt

Kein Versicherungsschutz besteht für weitere Wohnsitze, Wochenend- und Schrebergartenhäuser sowie Bade-, Jagd- und Skihütten und andere nicht ständig bewohnte Gebäude, außer dies wurde gesondert im Vertrag vereinbart.

Für besonders wertvolle Dinge

Einige wenige Dinge, die im Haushalt vorhanden sind oder sein können, sind nicht über die Haushaltsversicherung, sondern in der Regel über andere Polizzen abzusichern. So sind zum Beispiel Gebäudebestandteile wie das Dach, Fenster, Türen und Wände vom Hauseigentümer über die Eigenheimversicherung zu versichern. Kraftfahrzeuge, deren Anhänger, Motor- und Segelboote samt Zubehör sowie Luftfahrzeuge können meist über eine Kfz- oder Bootsversicherung abgedeckt werden. Für gewerbliche Handelswaren und Lagerbestände gibt es ebenfalls spezielle Polizzen.

Wenn die in der Haushaltspolizze möglichen Entschädigungsgrenzen nicht ausreichen, um teure Wertsachen wie Schmuck, Antiquitäten, Gemälde oder Kunstgegenstände umfassend abzusichern, können spezielle Polizzen wie beispielsweise eine Schmuckversicherung die Lösung sein. Damit können normalerweise nicht nur die tatsächlichen Werte, sondern teils auch mehr Risiken als in der Haushaltspolizze vereinbart versichert werden. Derartige Spezialpolizzen gibt es auf für wertvolle Kameraausrüstung und Musikinstrumente.

Zudem nicht von der Haushaltspolizze abgedeckt, ist der Hausrat eines Untermieters. Der Untermieter muss hierfür selbst eine entsprechende Polizze abschließen.