Jeder, der ein Kind im Pkw mitnimmt, muss auch für die Sicherheit des kleinen Passagiers sorgen. Was hierbei besonders zu berücksichtigen ist.

1.9.2014 (kunid) Auch wenn es keinen hundertprozentigen Schutz vor Verkehrsunfällen gibt, lassen sich viele schwerwiegende Verletzungen bei Kindern mit passenden Rückhalteeinrichtungen, wie sie der Gesetzesgeber vorschreibt, verhindern.

Prinzipiell dürfen Kinder unter vierzehn Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, gemäß Paragraf 106 Absatz 5 KFG (Kraftfahrgesetz) Gesetz nur mit einem für das Gewicht und die Größe des Kindes geeigneten Rückhaltesystem im Auto mitfahren. Das gilt auch für kurze Strecken.

Hohes Verletzungsrisiko durch unzureichende Sicherung

Wer sich nicht daran hält, muss im Übrigen mit einer Vormerkung im Führerscheinregister und einer Geldbuße rechnen. Wird das unzureichend gesicherte Kind bei einem Verkehrsunfall verletzt, droht nicht nur eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro, sondern auch ein gerichtliches Strafverfahren. Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) kann bereits ein Unfall mit einer Geschwindigkeit von 15 km/h für ein nicht ausreichend gesichertes Kind tödlich enden.

Dennoch missachten viele Autofahrer die Vorschrift und sichern ihre mitfahrende Kinder gar nicht oder nur mit einem Erwachsenengurt und somit nicht ausreichend. So waren nach einer Erhebung des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclubs (ÖAMTC) in 2010 nur 60 Prozent der Kinder, die in Autos mitfuhren, richtig gesichert. 23 Prozent der Kinder waren nicht ausreichend gesichert und 17 Prozent sogar komplett ungesichert.

Sicherung je Alter, Gewicht …

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) erklärt in der kostenlos herunterladbaren Broschüre „Sicher unterwegs im Auto“, worauf es bei der Kindersicherung im Auto ankommt. Unter anderem steht dort, dass die Mitnahme von Neugeborenen in einer Babyschale der Kindersitzprüfnorm ECE-44 Klasse 0 das Sicherste ist.

Die Babyschale ist immer rückwärts und laut Verkehrsexperten am besten auf dem Rücksitz einzubauen. Ein Kind gehört so lange in die Babyschale, bis der Kopf an den Schalenrand reicht oder es das für den Sitz erlaubte Gewicht überschritten hat.

Für Kinder mit einem Gewicht von etwa neun bis 18 Kilogramm und einem Alter zwischen ein und vier Jahren sollte man danach einen Kindersitz der ECE-Klasse I verwenden. Kindersitze der ECE-Klasse II und III bieten für Kinder mit einem Gewicht von 15 bis zu 36 Kilogramm, die noch keine 1,50 Meter groß sind, eine optimale Sicherheit.

… und Größe

Zwar darf ein Kind, das älter als vierzehn Jahre, aber kleiner als 1,50 Meter ist, auch ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Auto mitfahren, wenn es mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt wird, allerdings raten Verkehrsexperten in diesem Fall dazu, trotzdem eine Sitzerhöhung zu verwenden.

Denn die serienmäßig eingebauten Sicherheitsgurte für Erwachsene sind in der Regel nur für Personen mit einer Größe ab 1,50 Meter konstruiert und verlaufen nur dann auch über die richtigen Körperstellen.

Bei kleineren Personen kann es sein, dass der Gurt statt über das Becken über den Bauch und statt über die Schulter direkt am Hals vorbeiläuft. Deshalb kann die Sicherung mit einem standardmäßigen Sicherheitsgurt bei einem Unfall dazu führen, dass eine Person unter 1,50 Meter Größe unter dem Gurt durchrutscht oder dass der Gurt innere Organe oder die Halsschlagader verletzt.

Damit ein Kindersitz auch funktioniert

Wer ein Isofix-System, also eine Steckverbindung zur Fixierung des Kindersitzes im Pkw einsetzen möchte, sollte sich vorab beispielsweise auf den Webseiten des jeweiligen Kindersitzherstellers informieren, für welchen Fahrzeugtyp das ausgewählte Kindersitzmodell einsetzbar ist. Grundlageninformationen und hilfreiche Hinweise zur Auswahl der passenden Kindersitze bietet unter anderem das Webportal www.autokindersitz.at.

Sicherheitsexperten raten von gebrauchten Kindersitzen ab, wenn man den Verkäufer nicht kennt und nicht weiß, ob der Kindersitz eventuell beschädigt ist. Ältere Sitze mit der Norm ECE 44.01 und 44.02 sind prinzipiell nicht mehr zulässig.

Selbst wenn alle Vorschriften eingehalten werden, ist die optimale Sicherheit noch nicht garantiert. Jeder Käufer eines Kindersitzes sollte sich daher beim Kauf zeigen lassen, wie dieser richtig in das jeweilige Auto eingebaut und das Kind darin gesichert wird. Denn ein falsch installierter Sitz hat bei einem Unfall unter Umständen keine Sicherheitsfunktion. Auch wer seinem Kind die Sicherheitsgurte falsch anlegt, riskiert schwere Verletzungen im Bauch- und Halsbereich.