In einer aktualisierten Broschüre des Sozialministeriums finden Pflegebedürftige sowie deren Angehörige umfassende Informationen und Hilfen zum Thema Pflege. Unter anderem erhalten Betroffene einen Überblick, welche gesetzlichen Leistungen es gibt.

24.8.2015 (kunid) Nach Angaben des Sozialministeriums brauchen aktuell rund 457.000 Bürger hierzulande eine ständige Pflege. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen gepflegt, was nicht selten eine große körperliche und psychische, aber auch finanzielle Herausforderung für die Pflegenden bedeutet. Das Sozialministerium hat einen Ratgeber zum Thema Pflege auf den neuesten Stand gebracht, um Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu verdeutlichen, womit sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit aktuell rechnen können und was es dabei zu beachten gibt.

Jeder kann beispielsweise durch Unfall oder Krankheit zum Pflegefall werden, also vieles dauerhaft nicht mehr allein bewerkstelligen und bei den alltäglichen Dingen im Leben Hilfe benötigen. Kommt es dazu, stehen nicht nur der Pflegebedürftige, sondern auch seine Angehörigen vor großen Herausforderungen.

Als Unterstützung haben Pflegebedürftige hierzulande unter anderem einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen wie ein staatliches Pflegegeld oder auch ein Pflegekarenzgeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die kostenlos herunterladbare 80-seitige Broschüre „Ein Blick Pflege – Orientierungshilfe zum Thema Behinderung“ des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Sozialministerium) geht umfassend auf die staatlichen Pflegeleistungen und welche rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, ein.

Pflegekosten nur teilweise abgedeckt

Zudem erfährt der Leser hier, was jemand, der einen Angehörigen selbst pflegen möchte, beachten sollte, welche Hilfen und Leistungen er hierbei in Anspruch nehmen kann und wie sich die Pflege mit einer bisherigen Berufstätigkeit vereinbaren lässt. Außerdem wird auf die mögliche Inanspruchnahme von sozialen Diensten oder die Unterbringung in ein Pflegeheim eingegangen.

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der entsprechenden Einstufung in eine der sieben Pflegestufen richtet sich die Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes. So beträgt das Pflegegeld zwischen 154,20 Euro in Pflegestufe 1 und 284,30 in Pflegestufe 2 bis zu 1.655,80 in Pflegestufe 7. Allerdings reicht das gesetzliche Pflegegeld oftmals bei Weitem nicht aus, um den tatsächlichen Pflegeaufwand zu begleichen.

Auf dem vom Bundeskanzleramt betriebenen Bürgerportal www.help.gv.at.de ist zu lesen, dass das Pflegegeld eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen ist. Jeder, der über die gesetzliche Mindestsicherung hinaus abgesichert sein möchte, sollte sich daher bei einem Versicherungsexperten über eine private Pflegeabsicherung informieren. Es gibt diverse Varianten.

Finanzieller Eigenschutz

Beispielsweise lassen sich bei einigen privaten Pflegeversicherungs-Polizzen Rentenzahlungen vereinbaren, deren Höhe und Auszahlung sich unter anderem danach richten, in welcher Pflegestufe der Versicherte im Pflegefall für das staatliche Pflegegeld eingestuft wird. Je jünger man beim Abschluss einer Pflegeversicherung ist, desto niedriger sind auch die Prämien.

Mehr Informationen zu den staatlichen Pflegeleistungen bietet das Bürgerportal www.help.gv.at, das Webportal www.pflegedaheim.at des Sozialministeriums und der Onlineratgeber des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungs-Träger.

Eine kostenlose individuelle Beratung gibt es für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unter anderem unter der Servicetelefonnummer 0800 201611 und 0800 201622 des Sozialministeriums.