Wer als Firmeninhaber seinen Versicherungsschutz entsprechend den jährlichen Auswertungen anpasst, kann eine Menge Geld und Ärger sparen.
29.2.2016 (kunid) Bereits nach wenigen Wochen im neuen Jahr wissen Unternehmer in der Regel, wie hoch der Gewinn oder Verlust, das Firmenanlagevermögen und die Kosten des letzten Geschäftsjahres sind. Wer seine Betriebsversicherungen entsprechend den aktuellen Werten anpasst, kann sich sicher sein, dass er weder zu viel Prämien zahlt noch im Schadenfall zu wenig Entschädigung erhält.
Bei Sachversicherungen wie einer Geschäftsinhalts- oder einer Elektronikversicherung ist es wichtig, dass die vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlich vorhandenen Wert der versicherten Sachen entspricht. Auch bei einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung sollte die Versicherungssumme dem aktuellen Betriebsgewinn und den fortlaufenden Kosten entsprechen.
Die Nachteile einer zu hohen ….
Denn ist eine zu niedrige Versicherungssumme vereinbart, handelt es sich um eine Unterversicherung, bei der sich im Schadenfall die Entschädigung anteilig reduziert. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem vom Versicherer bezahlten Schaden muss der Kunde dann selbst tragen.
Nur wenn für bestimmte versicherte Gegenstände wie zum Beispiel für Vorräte eine sogenannte Versicherung auf „Erstes Risiko“, die bis zu einer bestimmten Höhe gilt, vereinbart wurde, bleibt eine auftretende Unterversicherung bis zur vertraglich festgelegten Schadenhöhe folgenlos. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, kann in vielen Versicherungspolicen auch eine Wertzuschlags- oder -anpassungsklausel vereinbart werden.
Es handelt sich dabei um eine dynamische Komponente, die dafür sorgt, dass die vereinbarten Versicherungssummen der veränderten Preisentwicklung automatisch angepasst werden. In manchen Versicherungsverträgen kann auch ein prozentualer Anteil der Versicherungssumme oder ein festgelegter Betrag als Vorsorge mitversichert werden. In diesem Fall wird ein Schaden, der die Versicherungssumme zusammen mit der vereinbarten Vorsorge nicht übersteigt, vollständig bezahlt.
… und einer zu niedrigen Versicherungssumme
Ist die vereinbarte Versicherungssumme zu hoch, besteht also eine Überversicherung, darf im Schadenfall trotzdem nur der tatsächlich entstandene Schaden vom Versicherer erstattet werden. Die Schadensleistung des Versicherers darf nämlich nicht zu einer Bereicherung führen. Nachdem die Höhe der Versicherungsprämie von der Versicherungssumme abhängt, zahlt der Versicherungskunde bei einer Überversicherung im Vergleich zu seinem tatsächlich benötigten Versicherungsschutz letztendlich zu viel.
Unternehmer sollten grundsätzlich regelmäßig überprüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme auch den tatsächlich versicherten Werten entspricht und es durch Änderungen zum Beispiel beim versicherten Inventar nicht zu einer Über- oder Unterversicherung gekommen ist.
Eine entsprechende Prüfung ist insbesondere zum Jahresanfang, wenn die aktuellen Betriebsdaten des letzten Jahres vorliegen, aber auch wenn Änderungen im Betrieb wie zusätzliche Anschaffungen von Inventar und Maschinen anstehen, sinnvoll.