Viele Firmen ohne ausreichende Absicherung müssen nach einem Großschaden durch Brand oder andere Risiken Insolvenz anmelden. Schuld daran sind nicht nur die dabei erlittenen Sachschäden, sondern auch Folgeschäden wie ein Ertragsausfall durch Produktionsstillstand.

25.4.2016 (kunid) Werden Betriebsräume, Maschinen, Einrichtung, Waren und/oder Vorräte durch Brand, Sturm, Einbruch-Diebstahl oder andere Risiken beschädigt oder zerstört, wird in vielen Fällen auch der Betriebsablauf empfindlich gestört – bis hin zum Betriebs- oder Produktionsstillstand. Die Kombination von Sachschäden und Ertragsausfall, aber auch nicht eingehaltene Liefertermine durch den Schaden können für ein Unternehmen schnell zu einem existenziellen Problem werden. Es gibt jedoch Absicherungs-Möglichkeiten.

Den meisten Firmeninhabern ist die Betriebs- oder Geschäftsversicherung bekannt. Sie erstattet dem Unternehmer einen durch Brand, Einbruch-Diebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstandenen Sachschaden in seinem Unternehmen.

Um die Folgen eines solchen Sachschadens finanziell auszugleichen, reicht es jedoch oftmals nicht aus, nur die beschädigten Sachen ersetzt zu bekommen.

Abgesichert bei Betriebsstillstand

Sind durch die genannten Risiken wie Brand oder Sturm nämlich Betriebsräume, Maschinen, Einrichtung, Waren und/oder Vorräte beschädigt oder zerstört worden, kann es dadurch zu einem Betriebsstillstand und somit zu Ertragsausfällen kommen.

Schnell kann das zu finanziellen Engpässen bis hin zur Firmenpleite führen, da die Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Kredite und Pacht weiterbezahlt werden müssen. In solchen Fällen hilft eine Betriebsunterbrechungs- oder auch Betriebsausfall-Versicherung weiter.

Eine solche Polizze ersetzt die fortlaufenden Betriebskosten, aber auch den entgangenen Gewinn, der durch einen Sachschaden aufgrund eines versicherten Risikos entstanden ist, bis zur vereinbarten Höhe. Der Ertragsausfall wird solange gezahlt bis das Unternehmen wieder planmäßig arbeiten kann, maximal bis der vereinbarte Zeitraum erreicht ist.

Ertragsausfall durch Krankheit und Unfall

Zudem kann in einigen Polizzen vereinbart werden, dass der Versicherer auch die Kosten bis zu einer vereinbarten Höhe für eine Schadenminderung übernimmt. Darunter fallen Beispiel Ausgaben für eine provisorische Reparatur, für die Anmietung von Ersatzmaschinen oder für eine notwendige vorübergehende Auslagerung der Produktion.

Damit lässt sich verhindern, dass bereits zugesagte Liefertermine nicht eingehalten werden und/oder Kunden aufgrund von Lieferengpässen zur Konkurrenz gehen.

Es gibt insbesondere für kleinere Firmen und Freiberuflern Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Polizzen, die neben den genannten Risiken auch den Ertragsausfall, der aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit des Geschäftsinhabers entstehen kann, absichern.

Kombinations-Polizze oder Einzelvertrag

Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung wird entweder als separater Vertrag oder als Kombiprodukt in Verbindung mit einer Betriebs-, Inhalts- oder Geschäftsversicherung angeboten. Welche Polizzenform sinnvoll ist, hängt von diversen Kriterien an.

So können bei einem Einzelvertrag oftmals die Versicherungssummen und der Versicherungsumfang je nach versichertem Risiko, also beispielsweise für Brand, Sturm, Leitungswasser und/oder Krankheit und Unfall, bedarfsgerecht in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden. In Kombiprodukten sind zum Teil die Versicherungssummen für viele Risiken gleich hoch.

Der tatsächliche Bedarf setzt sich unter anderem aus dem üblicherweise im Unternehmen erwirtschafteten Gewinn sowie den anfallenden Kosten und Ausgaben wie Löhnen, Gehältern, Leasing-, Pacht- und Mietkosten und/oder den weiterlaufenden Kreditverpflichtungen zusammen.