Die aktuelle Verkehrsüberwachungs-Bilanz der Bundespolizei offenbart, welche Verkehrsdelikte besonders häufig auf Österreichs Straßen begangen werden.

4.7.2016 (kunid) Die Verkehrssicherheit des Einzelnen hängt in großem Maße vom Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer ab. Doch das lässt oft zu wünschen übrig, wie eine aktuelle Statistik der Bundespolizei zeigt. Denn viele Kfz-Lenker halten sich hierzulande nicht an die geltenden Verkehrsregeln.

Wenn es um das regelkonforme Verhalten geht, zeigt die Verkehrsüberwachungs-Bilanz der Bundespolizei, dass die Kfz-Lenker in Österreich millionenfach die Verkehrsregeln missachten obwohl zahlreiche Regelverstöße das Unfallrisiko erheblich erhöhen.

Fast fünf Millionen Raser gefasst

Insgesamt wurden letztes Jahr über 4,96 Millionen Geschwindigkeits-Überschreitungen polizeilich festgestellt, bei der die betroffenen Kfz-Lenker entweder eine Anzeige erhielten oder direkt vor Ort mit einer Organstrafverfügung bestraft wurden. Die Mehrheit davon, nämlich 3,88 Millionen Betroffene, wurden bei Radarmessungen ertappt. Bei rund 703.000 Kfz-Lenkern gab es eine Geschwindigkeits-Messung per Lasertechnik und in 372.000 Fällen stellte eine Zivilstreife oder eine Section-Control-Anlage die überhöhte Geschwindigkeit fest.

Rund 109.000 Kfz-Lenker telefonierten mit dem Handy, ohne dass sie dafür, wie vorgeschrieben, eine Freisprecheinrichtung benutzten. Das Bußgeld hierfür beträgt ab 50 Euro. Mehr als 103.200 Pkw- und Lkw-Fahrer mussten ein Bußgeld von mindestens 30 Euro zahlen, da sie nicht angeschnallt waren. Zudem gab es mehr als 6.300 Anzeigen, weil mitfahrende Kinder nicht oder nicht richtig mit einem in diesen Fällen entsprechend notwendigen Kindersitz gesichert waren.

Von den insgesamt 1,62 Millionen Kfz-Fahrern, bei denen letztes Jahr eine polizeiliche Alkoholkontrolle durchgeführt wurde, hatten über 26.300 Lenker mehr Alkohol als erlaubt konsumiert. Je nachdem erhielten die Betroffenen eine Verwaltungsstrafe und eine Vormerkung, zum Teil wurde ihnen auch der Führerschein entzogen.

Selbstschutz

Grundsätzlich sollte jeder Verkehrsteilnehmer für die eigene Sicherheit, aber auch für die der anderen, die Verkehrsregeln einhalten. Wie die Statistik zeigt, ist dies leider nicht immer der Fall. Um so wichtiger ist die Absicherung der eigenen Person und der Familie.

Eine Berufsunfähigkeits-Polizze sichert das eigene Einkommen ab, wenn man unter anderem wegen eines Unfalls nicht mehr seiner bisherigen Berufstätigkeit nachgehen kann. Eine private Unfallversicherung hilft, unfallbedingte Zusatzkosten, die zum Beispiel nach einer bleibenden Invalidität entstehen können, abzudecken.

Schäden, die am eigenen Auto beispielsweise durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind, können über eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt werden. Kostenschutz, wenn es darum geht, seine Schadenersatz-Forderungen nach einem Unfall durchzusetzen, beispielsweise weil der Unfallschuldige seine Schuld nicht anerkennen will, bietet eine Fahrzeug- und Lenker-Rechtsschutz-Versicherung, die auch im Rahmen einer Privat-Rechtsschutz-Polizze inkludiert sein kann.