Schnee verursacht nicht nur rutschige Straßen. Nicht selten werden auch Verkehrsschilder komplett zugeschneit. Wann die Verkehrszeichen in so einem Fall dennoch ihre Gültigkeit behalten.

7.12.2015 (kunid) Wer als Kfz-Lenker glaubt, dass er jedes Verkehrsschild, das von Schnee bedeckt ist, grundsätzlich missachten kann, der irrt.

Bei manchen Verkehrszeichen wie beim charakteristischen achteckigen Halt- oder dem auf der Spitze stehenden, dreieckigen Vorrang-geben-Verkehrsschild kann man bereits an der Form erkennen, was damit geregelt werden soll. Sind solche Schilder mit Schnee bedeckt, müssen sich die Verkehrsteilnehmer dennoch daran halten.

Anders bei Verkehrszeichen, die der Form nach mehrere Bedeutungen haben können.

Überholverbot oder Geschwindigkeits-Beschränkung

Zu solchen der Form nach mehrdeutigen Verkehrszeichen zählen unter anderem die runden Vorschriftsschilder, die eine Geschwindigkeits-Beschränkung, eine vorgeschriebene Fahrtrichtung oder ein Überholverbot bis hin zu einem Einfahrverbot anzeigen könnten. Aber auch dreieckige, mit der Spitze nach oben stehende Schilder, die auf Gefahren hinweisen sowie rechteckige Hinweiszeichen fallen darunter.

Ist ein solches Verkehrszeichen von Schnee oder auch von Schmutz so bedeckt, dass dessen Bedeutung beim Vorbeifahren nicht mehr feststellbar ist, müssen sich die Verkehrsteilnehmer der Verkehrssituation anpassen und die allgemein geltenden Verkehrsregeln beachten. Ein Autofahrer muss sich in so einem Fall zum Beispiel an die sonst üblichen Geschwindigkeits-Regelungen wie Tempo 50 km/h innerorts und 100 km/h außerorts halten beziehungsweise auch sein Tempo den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen.

Was bei Bodenmarkierungen, die von Schnee bedeckt sind, gilt

Verkehrsregeln, die nur durch Bodenmarkierungen angezeigt werden wie beispielsweise Richtungspfeile für eine Abbiegespur verlieren nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) ihre Rechtsgültigkeit, wenn sie aufgrund Schnees auf der Straße nicht mehr erkennbar sind. In diesem Fall gelten die allgemeingültigen Verkehrsregeln – Autolenker müssen sich zum Beispiel zum Abbiegen dann entweder ganz rechts oder links auf der Fahrbahnseite einordnen.

„Ortskundige, die wissen, wie die Richtungspfeile normalerweise verlaufen, sollten darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer sich anders verhalten als gewohnt“, rät Dr. Armin Kaltenegger vom KFV. Die Kurzparkzonen-Regelung gilt auch, wenn die Bodenmarkierung nicht sichtbar ist.

Durch Schnee bedeckte Bodenmarkierungen müssen jedoch weiter beachtet werden, wenn zusätzlich ein lesbares Verkehrszeichen die Bedeutung der Markierungen verdeutlicht. Beispielsweise gilt eine durch eine Bodenmarkierung gekennzeichnete Kurzparkzone auch dann, wenn die Markierung vom Schnee bedeckt ist, aber ein Schild auf diese Zone hinweist. Auch Fußgängerübergänge, die zusätzlich zur Bodenmarkierung durch ein erkennbares Verkehrszeichen oder durch ein gelbes Blinklicht angezeigt werden, behalten ihre Gültigkeit, selbst wenn die Straße schneebedeckt ist.