Die jüngsten Zahlen einer europaweiten Studie zeigen, dass in den letzten sechs Jahren noch nie so viele Bürger von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren wie in den Jahren 2011 und 2014.

7.12.2015 (kunid) Nach aktuellen amtlichen Statistiken sind 1,6 Millionen Bürger, das sind 19,2 Prozent der Bevölkerung, hierzulande von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. In der gesamten Europäischen Union war der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter Menschen sogar noch höher.

Die Statistik Austria hat mit EU-SILC (European Community Statistics on Income and Living Conditions) eine aktuelle Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen von Privathaushalten im Jahr 2014 veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine regelmäßige EU-weite Erhebung und Analyse von Daten bezüglich Einkommen, Armut und Lebensbedingungen der Bevölkerung in der Europäischen Union.

In der Erhebung gilt eine Person von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn eines der folgenden Lebenssituationen zutrifft: Das Einkommen einer Person liegt unter der Armutsgefährdungs-Schwelle, sie muss in ihrem Haushalt wegen finanzieller Gründe erhebliche materielle Entbehrung hinnehmen, oder sie lebt in einem Haushalt mit einer sehr geringen Erwerbsbeteiligung.

Wann man von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist

Die Armutsgefährdungs-Schwelle unterschreitet, wer in seinem Haushalt mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens (Median) der Bevölkerung auskommen muss. 2014 lag dieser Schwellenwert für einen Ein-Personen-Haushalt bei 1.161 Euro und für ein Ehepaar mit zwei unter 14-jährigen Kindern bei 2.437 Euro im Monat.

Erhebliche materielle Entbehrung liegt nach der Definition der Studienautoren vor, wenn aufgrund der Selbsteinschätzung des Haushalts mindestens vier der folgenden Kriterien erfüllt sind: Aufgrund der finanziellen Lage kann man sich im Haushalt keinen Pkw, keine Waschmaschine, keinen Farb-TV oder kein Telefon leisten. Oder es gibt finanzielle Probleme, die Miete rechtzeitig zu zahlen, die Wohnung angemessen zu heizen, unerwartete Ausgaben zu begleichen, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit einzunehmen oder einmal im Jahr eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen.

Eine sehr geringe Erwerbsbeteiligung liegt in einem Haushalt vor, wenn nach die tatsächliche Erwerbsbeteiligung (in Monaten) der im Haushalt lebenden, erwerbsfähigen 18- bis 59-jährigen Haushaltsmitglieder weniger als 20 Prozent der möglichen Erwerbsbeteiligung beträgt. Ein Ehepaar würde eine 100-prozentige Erwerbsbeteiligung erreichen, wenn beide jeweils zwölf Monate erwerbstätig sind. Arbeitet jedoch nur einer und dieser nur für vier Monate im Jahr, liegt er unter den 20 Prozent der möglichen Erwerbsbeteiligung von maximal 24 Monaten.

Die Armutsgefährdung ist hoch

Laut Destatis waren 2014 19,2 Prozent der Bevölkerung in Österreich, das waren rund 1,6 Millionen Bürger, von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das ist identisch mit dem Wert aus dem Jahr 2011 und seit 2009 der höchste Wert. In der gesamten Europäischen Union liegt der Wert sogar bei 24,4 Prozent und damit deutlich höher als in Österreich.

Im Detail lagen 14,1 Prozent der Bevölkerung hierzulande unter der Armutsgefährdungs-Schwelle. 4,0 Prozent waren von erheblicher materieller Entbehrung betroffen. 9,1 Prozent der unter 60-Jährigen lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

In der gesamten Europäischen Union waren 17,2 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht, 9,0 Prozent lebten mit erheblichen materiellen Entbehrungen. 11,0 Prozent lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

Individuelle Absicherung

Grundsätzlich sollte der Schenkende die Kaufverträge beziehungsweise Rechnungen der Geschenke aufbewahren, um nachweisen zu können, wann der Kauf stattfand. Denn nur, wer die Rechnung oder den Kassabon vorlegen kann, kann sein Widerspruchsrecht bei einem Internetkauf oder aber auch ein kulanterweise eingeräumtes Umtauschrecht wahrnehmen.

Wenn die Ware beschädigt ist oder zeitnah nach dem Kauf Mängel aufweist, kann das bestehende Gewährleistungsrecht oder eine eventuell vom Händler zusätzlich zur Gewährleistung eingeräumte Garantie nur unter Vorlage des Kaufbeleges in Anspruch genommen werden.

Für die Gewährleistung sollten die Kaufunterlagen mindestens zwei Jahre lang, für eine vom Händler oder Hersteller gegebene Garantie der Kaufbeleg inklusive der Garantieerklärung mindestens bis zum Ende der Garantiezeit aufgehoben werden.

Kostensicherheit bei Streitigkeiten aus Kaufverträgen

Viele Situationen können dazu führen, dass das Einkommen des Einzelnen unter die Armutsgefährdungs-Schwelle fällt. Bei fast jedem können beispielsweise diverse Risiken wie Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder Unfall erhebliche Einkommenseinbußen nach sich ziehen und damit zum Armutsrisiko werden.

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch eine Vielzahl an Vorsorgelösungen, damit der Einzelne die finanziellen Folgen solcher Ereignisse abfedern kann. Wichtig ist insbesondere eine frühzeitige und ausreichende Absicherung.

Ein Versicherungsfachmann kann in einem Beratungsgespräch analysieren, welche Vorsorgemaßnahmen für den Einzelnen sinnvoll sind und eventuell sogar noch vom Staat steuerlich oder finanziell gefördert werden.