(kunid) Nach der vor Kurzem veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik gab es letztes Jahr über 16 Prozent weniger Haus- und Wohnungseinbrüche als noch in 2015. Dennoch ereigneten sich immer noch fast 13.000 angezeigte versuchte oder vollendete Wohnraumeinbrüche in 2016.

Nach der jüngsten veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gab es letztes Jahr 12.975 bei der Polizei angezeigte versuchte oder vollendete Einbrüche in Wohnungen und Häuser. Das sind im Vergleich zu 2015 16,4 Prozent weniger und im Zehnjahresvergleich zudem der niedrigste Wert. Insgesamt gelang es den Einbrechern in 7.781 Fällen, das sind 60 Prozent aller gemeldeten Wohnraumeinbrüche, in das Haus oder die Wohnung zu gelangen und Dinge zu stehlen.

In 40 Prozent der polizeilich registrierten Einbruchsdelikte, nämlich in 5.194 Fällen, blieb es beim Versuch der Einbrecher. „Diese Tatsache geht meist mit dem guten Eigenschutz und den richtig gesetzten Präventionsmaßnahmen der Bevölkerung einher“, ist im PKS-Bericht zu lesen.

Generelle Sicherheitsmaßnahmen

Wie Haus- und Wohnungsbesitzer im Einzelnen das Einbruchrisiko vermindern können, zeigt beispielsweise das Webportal des Bundeskriminalamtes. Unter anderem rät das Bundeskriminalamt, hochwertige Schlösser und Schließzylinder einbauen zu lassen und Terrassentüren durch einbruchshemmende Rollbalken oder Scherengitter zu sichern. Außerdem sollten die Außenbereiche bei Dunkelheit beispielsweise durch Lampen mit Bewegungsmeldern lückenlos beleuchtet sein.

Sinnvoll ist es auch, Gartenbepflanzungen, die dem Einbrecher als Sichtschutz dienen, sowie auf dem Grundstück herumstehende Leitern, Kisten und Steighilfen, welche das Erklimmen eines Balkons oder höher gelegenen Fensters erleichtern, zu vermeiden. Die Sicherheitsexperten raten außerdem, nur Außensteckdosen zu installieren, die von innen abschaltbar sind, um zu verhindern, dass Einbrecher leichter elektronische Einbruchswerkzeuge wie eine Bohrmaschine nutzen können.

Was bei Abwesenheit beachtet werden soll

Grundsätzlich ist bei Abwesenheit beispielsweise im Urlaub darauf zu achten, dass das Haus keinen unbewohnten Eindruck macht. Dazu sollte der Briefkasten durch Nachbarn oder Freunde regelmäßig geleert werden. Sinnvoll ist es auch, ein Licht im Haus beispielsweise mittels einer Zeitschaltuhr an- und auszuschalten, sowie die genaue Reisezeit nicht in den sozialen Medien wie Facebook oder auch auf dem Anrufbeantworter bekannt zu geben.

Prinzipiell ist es wichtig, immer alle Fenster und Türen, also auch Terrassentüre und Balkontüre zu schließen und nicht einfach zuzuziehen und sich lieber ein zweites Mal zu vergewissern, dass man die Haustüre auch zugesperrt hat. Wohnungsschlüssel sollten niemals im Außenbereich deponiert, also zum Beispiel unter Fußabstreifer und Blumentöpfe versteckt werden.

Finanzieller Schutz für den Fall der Fälle

Wurde trotz aller Vorsicht dennoch eingebrochen, hilft eine Haushaltsversicherung zumindest den finanziellen Schaden abzusichern. Sie ersetzt unter anderem neben Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Glasbruchschäden, bei einem „vollbrachten“ oder versuchten Einbruch-Diebstahl das versicherte gestohlene oder beschädigte Hab und Gut, wie Möbel, Elektrogeräte oder Kleidung.

Entsprechend den Vereinbarungen in der Polizze werden zudem die Folgekosten, beispielsweise für die nach einem Einbruch notwendigen Reparaturkosten an der Türe oder Kosten für eine Schlossänderung übernommen. Selbst Vandalismusschäden, also Schäden durch mut- oder böswillige Zerstörung des Wohnungsinhalts im Zuge eines Einbruch-Diebstahls, können zum Teil optional mitversichert werden.