Jedes Jahr verletzen sich einige Tausend Personen beim Baden. Für manche endet der Badespaß tödlich. Was zu beachten ist, damit das Schwimmvergnügen nicht zur Lebensgefahr wird.

13.6.2016 (kunid) An heißen Tagen zieht es viele zu den Schwimmbädern, aber auch zu Flüssen, Seen und in private Swimmingpools, um sich abzukühlen. Doch das Badevergnügen ist nicht ungefährlich. Alleine letztes Jahr starben nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) 31 Personen durch Ertrinken. Doch viele Badeunfälle lassen sich nach Expertenaussagen vermeiden.

Laut den Statistiken des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) verletzen sich jedes Jahr rund 3.000 bis 4.000 Menschen bei einem Badeunfall. Rund 30 Personen sterben dabei. Die meisten Todesfälle gab es nach den Daten der Statistik Austria an natürlichen Gewässern wie Flüssen und Seen.

Doch auch bei allen anderen Gewässern wie in Schwimmbädern oder privaten Pools gab es Todesfälle zu beklagen. Das Risiko zu ertrinken besteht somit in allen Gewässern. Daher sollte jeder, der schwimmen geht, einige Grundsatzregeln beachten, um die Unfallgefahr zu minimieren.

Der richtige Badeort

Das fängt bei der Wahl des richtigen Badeortes an. Zur eigenen Sicherheit sollte man darauf achten, dass das Badegewässer von Rettungsschwimmern überwacht wird. Dies wird nicht nur in Frei- oder Hallenbädern, sondern auch an so manchen öffentlich zugänglichen Gewässern angeboten.

Zudem sollte man bei öffentlichen Gewässern nur in den ausgewiesenen Badezonen baden. Denn pflanzendurchwachsene Gewässer sowie bewachsene und sumpfige Uferzonen können tückisch sein, weil man beispielsweise Gefahrenstellen wie ein plötzlich abfallendes Gelände im Wasser nicht erkennen kann.

Eine erhöhte Unfallgefahr geht auch von unbekannten Ufern, Brandungen und Wellen aus. In Gewässerabschnitten, wo Schiffe und Boote fahren, ist das Baden und Schwimmen zu gefährlich.

Hinweis- und Verbotsschilder beachten

Grundsätzlich sollten sich alle Badegäste nach Angaben der Österreichischen Wasserrettung (OWR) an die aufgestellten Hinweisschilder in Schwimmbädern und an Seen oder Flüssen halten. Sie beschreiben zum Beispiel, was erlaubt oder verboten ist. Unter anderem steht auf den Schildern, an welchen Plätzen ein generelles Badeverbot gilt. Zudem wird häufig angegeben, an welchen Stellen man nicht ins Wasser springen darf. Grundsätzlich sollte man nur einen Sprung ins Wasser wagen, wo man sich auskennt und es erlaubt und wo es für sich oder andere ungefährlich ist.

Denn in unbekannten Gewässern könnten von Wasser überdeckte Felsvorsprünge oder sonstige Gefahren vorhanden sein. Auch im Schwimmbad gibt es Stellen, die ein hohes Unfallrisiko bergen. So gilt es, Wasserflächen unter Sprunganlagen oder im Auslauf von Rutschen sofort wieder freizumachen und nicht als Aufenthaltsbereich zu nutzen.

Zieht ein Gewitter auf, sollte man das Wasser umgehend verlassen und ein festes Gebäude aufsuchen, anderenfalls kann das Baden zum Beispiel durch mögliche Blitzeinschläge lebensgefährlich werden.

Persönliche Risiken minimieren

Selbstüberschätzung, gesundheitliche Vorschädigungen, Übermut, Leichtsinn und Unkenntnis über mögliche Gefahren sind oft Ursache für tödliche Unfälle im Wasser. Prinzipiell sollte daher nur jeder, der sich gesund und wohl fühlt, schwimmen gehen. Wer beispielsweise von der Sonne aufgeheizt ohne Abkühlung ins kalte Wasser springt, riskiert Kreislaufprobleme oder sogar einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Auch mit vollem oder ganz leerem Magen oder unter Alkoholeinfluss kann das Baden gefährlich werden.

Grundsätzlich sollte man zudem nur so weit hinausschwimmen oder so tief tauchen, wie man ohne konditionelle Probleme wieder zum Ufer zurückkommt. Friert man im Wasser, ist es wichtig, wieder an das Ufer zu gehen, denn anderenfalls drohen Muskelkrämpfe, die beim Schwimmen lebensgefährlich werden können.

Nichtschwimmer sollten ausschließlich ins Nichtschwimmerbecken und auch dort nur bis zum Bauch ins Wasser gehen. Aufblasbare Schwimmhilfen bieten im Übrigen keine 100-prozentige Sicherheit, dass man nicht doch untergeht.

Was Eltern beachten sollten

Übrigens: Schon sehr niedrige Wasserstände zum Beispiel in privaten Pools oder Teichen können für kleinere Kinder zum Verhängnis werden. Denn bei einem Kleinkind ist der Kopf im Verhältnis zum Gesamtkörper sehr schwer und die Muskulatur noch ungeübt. Dadurch besteht laut OWR das Risiko, dass ein Kleinkind selbst bei einer geringen Wassertiefe von rund zehn Zentimetern seinen Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser heben kann. Eltern sollten deshalb dringend darauf achten, dass Kleinkinder nicht unbemerkt zum Wasser gelangen können.

Die Experten der OWR raten daher, Kindern möglichst früh Schwimmen beizubringen. Schon für Kleinkinder werden entsprechende Schwimmkurse angeboten. Doch selbst ältere Kinder, die bereits schwimmen können, überschätzen häufig ihr Können oder unterschätzen die Gefahren, die Sprünge in zu flache Gewässer, weites Hinausschwimmen und abtreibende Strömungen mit sich bringen.

Daher ist es wichtig, dass Eltern ihre Kinder mit den Örtlichkeiten der nahe gelegenen Badegewässer vertraut machen, ausführlich auf mögliche Gefahrenquellen hinweisen und sie am besten nur unter Aufsicht ins Wasser gehen lassen.

Weiterführende Tipps

Mehr Sicherheitstipps, unter anderem worauf man im Hallenbad und in öffentlichen Gewässern achten sollte, gibt es im Webportal der OWR.

Speziell an Eltern richtet sich die kostenlos herunterladbare OWR-Broschüre „Spaß im Nass, aber sicher“. Wie sich Unfälle im Wasser vermeiden lassen, zeigt auch der downloadbare KfV-Ratgeber „Spaß im kühlen Nass“.

Die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen, die bei einem Badeunfall anzuwenden sind, erklärt das Bundesministerium für Gesundheit in seinem Webauftritt.