Fußgänger sind in der Dunkelheit sowie bei Nebel oftmals schwer zu erkennen. Zudem bergen überfrierende Nässe und Laub auf den Gehwegen und Straßen weitere Unfallrisiken. Dennoch kann jeder, der zu Fuß unterwegs ist, mit ein paar Verhaltensregeln seine eigene Sicherheit erhöhen.

28.10.2015 (kunid) Nach aktuellen Zahlen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit wurden letztes Jahr 4.200 Fußgänger bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet. Eine weitere Statistik zeigt, dass sich von Oktober bis Januar pro Monat durchschnittlich mehr schwere Verkehrsunfälle mit Fußgängern als in den anderen Monaten des Jahres ereignen. Was die Ursachen dafür sind und wie der Einzelne sich selbst besser schützen kann.

Insgesamt gab es nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) 2014 bei Verkehrsunfällen 4.129 verletzte und 71 getötete Fußgänger. Wie eine weitere Statistik des KfV zeigt, werden zwischen Oktober bis Januar im Durchschnitt pro Monat rund 40 Prozent mehr Fußgänger bei einem Verkehrsunfall verletzt und sogar fast dreimal so viele getötet wie in den Monaten von Februar und September. Das zeigt, dass die Unfallgefahr insbesondere in der Herbst- und Winterzeit besonders hoch ist.

Tipps, um schneller gesehen zu werden

Laut Österreichischem Zivilschutzverband wird ein dunkel gekleideter Fußgänger von einem Autofahrer, der mit Abblendlicht fährt, erst aus einer Entfernung von 25 bis 30 Metern wahrgenommen. Dagegen werden hell gekleidete Personen bereits aus circa 50 Meter erkannt. Bei Kleidung oder Gegenständen mit reflektierende Materialien kann sich die Sichtbarkeit sogar auf 130 bis 160 Meter erweitern.

Zudem empfiehlt es sich bei schnee- oder eisglatten Wegen sowie auf Straßen, die durch Laub verschmutzt sind, Schuhe mit einem ausgeprägten Profil und rutschfesten Sohlen anzuziehen, um Sturzunfälle zu vermeiden.

Die richtige Seitenwahl

Wenn möglich, ist eine Straße nur an einer Ampel, einem Zebrastreifen oder einer anderen vorhandenen Fußgängerüber- oder -unterführung zu überqueren, dies gilt für Erwachsene, aber insbesondere auch für Kinder. Alle Fußgänger sollten zudem darauf achten, dass sie bereits vor einer Straßenüberquerung für die anderen Verkehrsteilnehmer gut zu sehen sind und auf keinen Fall zwischen Sichthindernissen wie geparkten Autos oder Lkws stehen beziehungsweise durchgehen.

Bei Straßen ohne Gehwege und Gehsteige ist – wenn dies zumutbar ist –, grundsätzlich der linke Fahrbahnrand vom Fußgänger zu benutzen, damit er sich besser auf den entgegenkommenden Verkehr einstellen und bei Gefahr ausweichen kann. Dies ist unter anderem auch in Paragraf 76 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Zudem sollten jüngere Kinder niemals auf Straßen ohne Gehsteige alleine gehen – selbst wenn sie älter sind, ist es wichtig, dass sie von Erwachsenen begleitet werden und dann immer links am Fahrbahnrand gehen.