Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat jüngst eine aktuelle Statistik über Wildunfälle vorgelegt und warnt zusammen mit anderen Verkehrsexperten vor erhöhtem Risiko in der Herbstzeit. Was zu tun ist, wenn es doch zu einem Zusammenstoß mit einem Wild gekommen ist.

28.10.2015 (kunid) Mehr als 70.000 Wildtiere werden jährlich bei Verkehrsunfällen getötet – zum Teil mit schweren Folgen auch für den Menschen. Es gibt jedoch einige Verhaltensweisen, um als Kfz-Lenker diese Unfallgefahr zu reduzieren. Zudem sollte jeder Autofahrer wissen, wie er sich zu verhalten hat, wenn es doch zu einem Wildunfall gekommen ist.

Nach aktuellen Angaben des Versicherungsverbands Österreich (VVO), des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) und der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände werden jedes Jahr über 70.000 Wildtiere bei Verkehrsunfällen getötet.

Statistisch gesehen sind das mindestens acht Wildunfälle pro Stunde. Alleine letztes Jahr wurden dabei 338 Menschen verletzt und zwei kamen ums Leben.

Risiko im Herbst

Gerade im Herbst sind Wildtiere immer wieder Auslöser für schwere Unfälle. Wegen schlechter Fahrverhältnisse steige die Unfallgefahr besonders in der Herbstzeit, warnen die drei Organisationen. Auch weil Wildtiere im Herbst oft größere Distanzen von den Ruheplätzen zu den attraktiven Nahrungsstellen zurücklegten, komme es vermehrt zu Straßenquerungen.

„Umso wichtiger ist es daher, Wildwarnschilder auch ernst zu nehmen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Aufmerksamkeit zu erhöhen, denn Wildtiere sind nicht berechenbar“, so Peter Lebersorger, Generalsekretär der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände.

Es gibt keinen Monat, in dem kein Wildunfall passiert

Die meisten Unfälle ereignen sich zwischen 20 und 22 Uhr abends oder in der Morgendämmerung, wenn die Tiere am aktivsten sind, wie Analysen des KFV ergaben. Dennoch ist auch die Zeit zwischen ein und vier Uhr früh angesichts der geringen Verkehrsstärken risikoreich.

KFV-Direktor Othmar Thann betont: „Wildunfälle passieren die ganze Woche über. Über das Jahr verteilt gibt es im mehrjährigen Durchschnitt immer wieder Spitzen bei den Wildunfällen, die Abweichungen zwischen den Monaten sind aber relativ gering.“ Vorsicht sei also während des gesamten Jahres geboten.

Unterschätzte Gefahr

Oftmals werde die Gefahr, die von Wildunfällen ausgeht, stark unterschätzt. „Trifft man mit 50 km/h auf ein 80 Kilogramm schweres Wildschwein, wirkt ein Aufprallgewicht von zwei Tonnen auf Fahrzeug und Fahrer“, wie Thann verdeutlicht.

Seine Tipps für den Fall, dass ein Tier auf die Straße springt: „Ruhe bewahren, kontrolliert bremsen, abblenden und hupen.“ Wenn ein Zusammenstoß unvermeidlich sei, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Riskante Ausweichmanöver gelte es zu vermeiden, um nicht in den Gegenverkehr oder gegen einen Baum zu fahren, weil dies mit einem noch höheren Gefahrenpotenzial verbunden wäre als der Zusammenstoß einem Wildtier.

Straßenverkehrsordnung sieht Meldepflicht vor

„Ist ein Unfall passiert, muss die Gefahrenstelle so schnell wie möglich abgesichert und anschließend die Exekutive verständigt werden“, machen die drei Verbände aufmerksam. Wer dies unterlasse, mache sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar: Nach Paragraf 4 StVO (Straßenverkehrsordnung) bestehe bei einem Wildschaden unverzüglich Verständigungspflicht. Zudem ist es für eine problemlose Schadenregulierung sinnvoll, Fotos vom Unfallort, Tier und Auto zu machen.

Wenn ein angefahrenes Wild noch flüchten konnte, sollte dennoch umgehend die Exekutive benachrichtigt werden, damit das verletzte Tier gesucht werden kann. Anderenfalls muss das Tier eventuell unnötig lange leiden. „Noch ein wichtiger Tipp, der viel Ärger und Kosten ersparen kann: Getötetes oder verletztes Wild darf auf keinen Fall vom Fahrer mitgenommen werden, auch nicht zum Tierarzt. Auch das kann als Wilddiebstahl gewertet und empfindlich bestraft werden“, warnt Lebersorger von der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände.

Versicherungsschutz bei Wildunfällen

„Eine bestehende Teilkaskoversicherung, auch Elementarkasko genannt, kommt nach einem Zusammenstoß mit einem Haarwild, dazu zählen beispielsweise Rehe, Wildschweine, Hasen oder Füchse, für Sachschäden am eigenen Pkw auf. Viele Kfz-Versicherer bieten teils optional eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung auf Schäden mit sonstigen Tieren, wie Rindern, Pferden oder Vögeln an.

Eine Vollkaskoversicherung enthält automatisch den Schutz, den eine Teilkasko bietet, und erstattet aber auch bei einem fahrlässig verursachten, selbst verschuldeten Unfall den Schaden am eigenen Pkw. Sie leistet beispielsweise, wenn man bei einem Ausweichmanöver vor einem Tier in den Graben oder gegen einen Baum gefahren ist und das Auto dabei beschädigt wurde. Und sie ersetzt auch Schäden aufgrund von Unfällen mit Vögeln oder anderen Tieren, die eventuell nicht im Teilkaskoschutz mit abgedeckt werden.

Für eine reibungslose Schadenregulierung

Damit die Kaskoversicherung im Schadenfall schnell leisten kann, ist es wichtig, dass der Unfall von der Polizei schriftlich durch eine Wildschaden-Bescheinigung bestätigt wurde. Mögliche Unfallspuren wie Blut, Haar- oder Fellreste Tieres sollten vor der Unfallaufnahme durch die Polizei daher nicht beseitigt werden.

Die Unfallmeldung muss umgehend, spätestens eine Woche nach dem Unfall, beim Versicherer eingehen. Hilfreich ist es, neben der Schadenmeldung dem Versicherer auch Fotos, soweit vorhanden, von der Unfallstelle, dem verletzten oder getöteten Tier und dem beschädigten Auto zukommen zu lassen.