Grillen ist ein schöner, aber auch ein nicht ganz ungefährlicher Freizeitspaß. Mit der passenden Absicherung lassen sich zumindest die finanziellen Folgen eines möglichen Grillunfalls minimieren.

27.7.2015 (kunid) Auch wer hundertmal unfallfrei gegrillt hat, kann sich nicht sicher sein, dass dies immer der Fall sein wird. Alleine in Österreich verletzen sich nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit von April bis September jeden Tag rund fünf Personen beim Grillen. Jeder, der grillt, sollte sich daher auch Gedanken darüber machen, inwieweit er gegen die Folgen eines solchen Unfalles abgesichert ist.

Die Mehrheit der Grillunfälle mit Personenschäden geht auf Unwissenheit oder Leichtsinn zurück. Eigentlich sollte jeder wissen, dass man beispielsweise flüssigen Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin niemals zum Anzünden für den Grill benutzen sollte, da es dabei schnell zu unkontrollierten Stichflammen oder Verpuffungen kommen kann.

Doch mehr als die Hälfte derartiger Unfälle, bei denen eine Person wegen ihrer dabei zugezogenen Verletzungen im Spital behandelt werden musste, wird durch die Verwendung von flüssigen Brandbeschleunigern verursacht, wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit
betont. Aber es gibt auch andere Ursachen für einen Grillunfall – von einem technischen Defekt bis hin zum Windstoß im falschen Moment, der die Grillglut auf einen brennbaren Untergrund befördert.

Wenn der Grillmeister einen anderen schädigt …

Wichtig ist unter anderem eine private Haftpflichtversicherung, die auch in einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung inkludiert sein kann. Sie übernimmt die Schadenersatzansprüche Dritter, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Zudem wehrt eine solche Polizze aber auch ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen ab.

Unter anderem sollte regelmäßig mit dem Versicherungsfachmann abgeklärt werden, ob die vereinbarte Versicherungssumme einer bestehenden privaten Haftpflichtversicherung noch ausreicht, um den Schaden zu begleichen, wenn einer der Gäste beim Grillen verletzt wird oder man versehentlich das Haus des Nachbarn in Brand gesetzt hat.

… oder er selbst verletzt wird

Wird man selbst oder ein Familienangehöriger beim Grillen verletzt, kann eine private Unfallversicherung zumindest die finanziellen Folgekosten mindern. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nämlich nicht bei Freizeitunfällen, wie es beim Grillen der Fall wäre. Eine private Unfallversicherung bietet dagegen rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz – also im Beruf und in der Freizeit.

In einer solchen Polizze lassen sich im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung zudem die Höhe der Leistungen wie eine Kapitalsumme und/oder Rente im Invaliditätsfall, aber auch mögliche Zusätze wie Zuschüsse bei kosmetischen Operationen individuell vereinbaren.

Schutz für das eigene Hab und Gut

Wer einen Brandschaden am eigenen Hausrat oder Gebäude fahrlässig verursacht hat, beispielsweise weil der Grill ungünstig aufgestellt war und ein Brand durch Funkenflug entstanden ist, ist durch die eigene Haushalts- und/oder Eigenheim- beziehungsweise Gebäudeversicherung abgesichert. In einigen Polizzen sind auch die Gartenmöbel mitversichert, solange sie auf dem im Versicherungsvertrag genannten Grundstück beschädigt werden.

Wird ein Schaden grob fahrlässig verursacht, kann der Versicherer die Schadensleistung normalerweise im Verhältnis zur Schwere der Schuld kürzen. Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn der Versicherte zum Anzünden des Grills einen flüssigen Brandbeschleuniger verwendet. In vielen Polizzen lässt sich optional die grobe Fahrlässigkeit mitversichern, damit es im Schadenfall keine Kürzung der Leistung gibt.