Wenn es in einem Haushalt zu einem Gasunfall kommt, sind die Auswirkungen meist verheerend. Wie jeder, dessen Wohnung einen Gasanschluss hat, sich vor solchen Schäden schützen kann.
16.8.2016 (kunid) Mehr als jeder vierte Haushalt in Österreich nutzt Gas beispielsweise zum Heizen und/oder Kochen. Insgesamt ist die Nutzung von Gas laut Experten eine relativ sichere Angelegenheit. Allerdings sollte jeder, der diesen Energieträger in seinem Haushalt nutzt, einige grundsätzliche Vorsichtsmaßnahmen beachten, um das Unfallrisiko möglichst klein zu halten. Denn kommt es doch zu einem Gasunfall, sind oft dramatische Sach- und Personenschäden die Folge.
Etwa 27 Prozent der Haushalte, nämlich rund 1,01 Millionen von insgesamt 3,77 Millionen Haushalten, heizten 2014 hierzulande nach Daten der Statistik Austria mit Gas. Bei Neubauten und Sanierungen waren Gasheizungen noch beliebter. Mag. Michael Mock, Geschäftsführer des Fachverbandes der Gas- und Wärmeversorgungs-Unternehmungen (FGW), bestätigt: „Jede zweite verkaufte Heizung ist eine Gasheizung. Es ist das meistverkaufte Heizsystem in Österreich und dieser Trend hält an.“
Grundsätzlich ist für die Sicherheit der Gasleitung bis zum Hausanschluss der Gasversorger verantwortlich. Im Haus selbst jedoch sind die Eigentümer und eventuell Mieter für den sicheren Betrieb der Gasanlagen und -geräte zuständig. Zwar ist das im Haushalt verwendete Gas ungiftig, doch wenn es versehentlich aus defekten Gasleitungen oder Gasgeräten ausströmt, besteht eine hohe Explosionsgefahr. Daher sollte jeder, der im Haushalt zum Heizen und/oder Kochen Gas verwendet, darauf schauen, dass die Gasanlagen sicher sind.
Unter anderem sind die gesetzlich vorgegebenen Zeitintervalle zur Überprüfung von Gasanlagen auf Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit, spätestens jedoch alle zwei Jahre – bei Geräten mit einer Leistung von unter 15 Kilowattstunden alle drei Jahre – durch einen Fachmann durchzuführen. Gasleitungen und Gaszähler müssen spätestens alle zwölf Jahre überprüft werden.
Eigeninitiative für mehr Sicherheit
Außerdem sollten die Eigentümer und Mieter selbst einmal pro Jahr die Gasleitungen und Gasgeräte auf Sicherheit prüfen. Wie hierbei vorzugehen ist, kann online beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) oder auch in den kostenlos herunterladbaren Checklisten „Der Gasleitungs-Check“, „Der Gasgeräte-Check“ und „Liste für den Jahrescheck“ des DVGW nachgelesen werden.
Auch vom jeweiligen Gasgerätehersteller vorgegebene Wartungen und Prüfungen, unter anderem um die Gewährleistung und Garantie bei der Gastherme der Heizung und/oder dem Gasherd zu erhalten, gilt es zu beachten. Der Benutzer beziehungsweise Haus- oder Wohnungsbesitzer ist dafür verantwortlich, dass die vorgegebenen Kontrollen termingerecht durchgeführt werden.
Anderenfalls erhöht das nicht nur das Unfallrisiko, sondern kann im Schadenfall auch dazu führen, dass die Gebäude-, Eigenheim- und/oder die Haushaltsversicherung nicht leistet. Wurden nämlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten bewusst unterlassen oder Gasgeräte nicht vorschriftsmäßig betrieben, muss man bei einem Gasunfall damit rechnen, dass der Versicherer für den dadurch entstandenen Schaden wegen grober Fahrlässigkeit nicht oder nur teilweise aufkommen muss.
So lässt sich eine Kohlenmonoxidvergiftung verhindern
Nicht oder nur unzureichend gewartete Gasgeräte wie Gasheizungsthermen können durch Ruß verschmutzen, was die Verbrennung verschlechtert und den Gasverbrauch erhöht. Bei stark mit Ruß verschmutzten Geräten besteht dann das Risiko, dass das bei einer schlechten Verbrennung entstehende farb-, geruchs- und geschmacklose Kohlenmonoxidgas statt in den Rauchfang in den Raum gelangt und zu lebensgefährlichen Vergiftungen bei den Bewohnern führt.
Ein Kohlenmonoxidaustritt ist auch durch eine zu geringe Luftzuführung, eine zu dichte Gebäudehülle sowie falsch dimensionierte Ventilatoren oder Dunstabzugshauben möglich. Dadurch kann Unterdruck im Raum oder Gebäude entstehen und somit einen Luftmangel sowie einen Abgasaustritt verursachen. Wurde eine Gebäudehülle saniert oder eine sonstige Änderung an der Heizung oder am Gebäude vorgenommen, lässt sich mit einer entsprechenden Messung zum Beispiel durch den Kaminkehrer feststellen, ob eine ausreichende Luftzuführung besteht.
Die meisten Gasunfälle werden laut Experten durch einen leichtsinnigen Umgang, eine mangelnde Wartung oder auch unsachgemäße Reparaturen gasbetriebener Geräte und Gasleitungen verursacht. So ist es besonders gefährlich, wenn man Gasleitungen, die Aufputz verlegt sind, als Kleiderständer oder Aufhängevorrichtung missbraucht, da dadurch die Leitungen beschädigt beziehungsweise undicht werden könnten. Grundsätzlich sind Probleme mit Gasgeräten und/oder Gasleitungen nur von einem Fachmann zu beheben.
Wenn ein Gasleck vermutet wird
Für eine sichere Gasnutzung wird dem eigentlich geruchlosen Erdgas ein nach Lösungsmittel riechender Geruchsstoff beigemischt, um ausströmendes Gas bereits am Geruch zu erkennen. Allerdings sollte man sich nicht nur auf den eigenen Geruchssinn verlassen, da beispielsweise im Schlaf dieser kaum aktiv ist. Experten empfehlen daher die Installation von Gasmeldern in allen Räumen, in denen sich Gasleitungen und -geräte befinden.
Diese Geräte erkennen ausströmendes Gas bereits in geringen Konzentrationen. Bei Gasaustritt ist es wegen der erhöhten Explosionsgefahr unbedingt notwendig, offenes Feuer oder Funkenbildung zu vermeiden. Brennende Zigaretten oder Kerzen sind umgehend zu löschen. Feuerzeuge und Streichhölzer, aber auch Smartphones, Lichtschalter, Haustürklingeln, Computer, Telefone und elektrische Geräte dürfen nach einem Gasaustritt im Haus nicht benutzt werden.
Außerdem sollten keine Stecker aus der Steckdose gezogen werden. Wichtig ist, Fenster und Türen weit zu öffnen und für Durchzug zu sorgen, sowie umgehend die Gaszufuhr abzustellen, um die Gaskonzentration im Raum zu senken. Alle Mitbewohner sollten das Haus verlassen. Um Bewohner in anderen Wohnungen eines Hauses zu verständigen, ist es wichtig, nicht die Türklingel zu benutzen, sondern zu klopfen und zu rufen. Erst außerhalb des Hauses sind dann umgehend der Gasnotruf unter 128, die Feuerwehr und der Gasversorger beispielsweise per Mobiltelefon zu verständigen.