(kunid) Vergiftungen kommen vor allem bei kleinen Kindern im Alter zwischen sieben Monaten und vier Jahren vor, so das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF). Zu den Hauptursachen gehört dabei unter anderem das Verschlucken von giftigen Pflanzen beziehungsweise -teilen. Hier können Eltern und alle, die Umgang mit Kindern haben, vorbeugen. Zudem ist es wichtig für den Fall des Falles zu wissen, was zu tun und wer zu alarmieren ist.

Es gibt hierzulande einige Pflanzen, die so giftig sind, dass ihr Verzehr nicht nur zu gesundheitlichen Problemen wie Übelkeit, Durchfällen und/oder Bauchschmerzen, sondern auch zum Tode führen kann. Gefährdet sind vor allem kleine Kinder, denn sie nehmen vieles in den Mund, kauen und verschlucken dies – gerne auch Pflanzen beziehungsweise Teile davon. Doch man kann vorbeugen, indem man die giftigen Pflanzen aus der näheren Umgebung verdammt und im Fall des Falles richtig reagiert.

Giftige Pflanzen gehören nicht in den Garten und schon gar nicht in die Wohnung, wenn kleine Kinder dort wohnen. Doch welche Pflanzen sind giftig? Auskunft darüber gibt die herunterladbare Broschüre „Giftpflanzen“ des Salzburger Bildungswerks, ein Webportal des Österreichischen Apothekerverbands und eine Datenbank der Vergiftungs-Informations-Zentrale Bonn (GIZ Bonn). Von der Aktion Das sichere Haus e.V. gibt es zudem die kostenlos herunterladbare Broschüre „Achtung! Giftig!“. Sie zeigt, wie sich Giftunfälle vermeiden lassen und stellt dazu auch Giftpflanzen ausführlich mit Bildern vor.

Richtig handeln im Notfall

Besteht der Verdacht, dass ein Kind giftige Pflanzen oder Teile in den Mund genommen hat, ist laut der österreichischen Vergiftungs-Informationszentrale (VIZ) sofort – also noch vor Ergreifen irgendwelcher Maßnahmen –, die VIZ unter der Notrufnummer +43 1 406 4343 anzurufen. Geht es dem Kind allerdings sehr schlecht oder ist es bewusstlos, sollte zuerst die Notrufnummer des Euro-Notrufs 112 – der übrigens in allen EU-Ländern gilt –, der Rettung 144 oder des Ärztenotdienstes 141 angerufen werden.

Wer seinen Urlaub in den Nachbarländern Schweiz oder Deutschland verbringt, kann sich im Bedarfsfall an die 112 oder an eine regionale Giftnotrufzentrale – ein Verzeichnis dieser Beratungsstellen ist im Internet zu finden – wenden. Damit die Experten die Lage richtig einschätzen können, ist beim Notruf wichtig mitzuteilen, wie alt und wie schwer das Kind ist und in welchem Gesundheitszustand es sich befindet. Zudem wäre es von Vorteil zu wissen, welche Pflanze und wie viel davon das Kind gegessen hat.

Muss auf den Rat des Giftnotrufs das Kind zum Arzt oder ins Krankenhaus gebracht werden, sollte zur Identifizierung der Pflanze unbedingt ein ganzer Zweig davon mitgenommen werden. Weitere Tipps zur Ersten Hilfe bei Vergiftungen enthält das öffentliche Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF) und der Onlineauftritt des VIZ.