(kunid) Während die Bedeutung einiger Verkehrsschilder schon alleine durch deren Form klar ist, ist dies bei anderen nicht so. Gerade diese Tatsache spielt eine große Rolle bei der Frage, wie sich ein Verkehrsteilnehmer zu verhalten hat, wenn er an ein Verkehrszeichen kommt, das von Schnee ganz oder zum überwiegenden Teil bedeckt ist.
Verkehrszeichen, deren Bedeutung bereits aufgrund ihrer äußeren Form erkennbar ist, wie zum Beispiel das achteckige Halt- oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Vorrang-geben-Verkehrsschild, behalten ihre Gültigkeit, selbst wenn sie von Schnee komplett bedeckt sind.
Wann Verkehrszeichen nicht mehr gelten
Dagegen können Verkehrstafeln, die alleine von der Form nach mehrere Bedeutungen haben können, ihre Verbindlichkeiten verlieren. Unter diese Regelung fallen zum Beispiel die dreieckigen Gefahren– sowie runden Vorschriftszeichen, die eine Geschwindigkeits-Beschränkung, eine vorgeschriebene Fahrtrichtung oder ein Überholverbot bis hin zu einem Einfahrverbot anzeigen.
Sind die genannten Schilder mit Schnee bedeckt und können Verkehrsteilnehmer deren Bedeutung deswegen nicht erkennen, müssen die Verkehrssituation und die allgemeingültige Straßenverkehrsordnung beachtet werden. Das heißt, ein Autofahrer muss sich in so einem Fall beispielsweise an die sonst üblichen Geschwindigkeits-Regelungen wie Tempo 50 km/h innerorts halten beziehungsweise sein Tempo den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen.
Wer beispielsweise trotz verschneiter Straßen mit 100 Stundenkilometern auf der Landstraße unterwegs ist und wegen dieser für die Wetterverhältnisse unangepassten Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, muss mit einer Strafe rechnen.
Besondere Regelungen für Bodenmarkierungen
Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) verlieren Verkehrsregeln, die ausschließlich durch Bodenmarkierungen angezeigt werden, ihre Rechtsgültigkeit, wenn sie vom Schnee bedeckt und daher nicht mehr erkennbar sind. Dies gilt beispielsweise für Richtungspfeile, die eine Abbiegespur anzeigen. Für diesen Fall gelten die allgemeingültigen Verkehrsregeln.
Kfz-Fahrer, die aufgrund der Straßenbreite vermutlich auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen unterwegs sind, dürfen dann beispielsweise laut Automobilclub ÖAMTC „nur vom jeweils äußeren Fahrstreifen rechts oder links abbiegen“. Dr. Armin Kaltenegger vom KFV rät zudem: „Ortskundige, die wissen, wie die Richtungspfeile normalerweise verlaufen, sollten darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer sich anders verhalten als gewohnt.“
Vom Schnee verdeckte Bodenmarkierungen gelten dagegen weiter, wenn zusätzlich ein lesbares Verkehrszeichen verdeutlicht, was die Markierungen bedeuten. So behalten zum Beispiel Fußgängerübergänge, die neben einer zugeschneiten Bodenmarkierung durch ein erkennbares Verkehrsschild oder ein gelbes Blinklicht angezeigt werden, ihre Gültigkeit. Auch Kurzparkzonen, die prinzipiell nicht nur durch eine Bodenmarkierung, sondern auch durch ein entsprechendes Verkehrszeichen gekennzeichnet sind, gelten bei geschlossener Schneedecke weiter.