Wie die Statistik zeigt, sind Straßenverkehrsunfälle, bei denen Kinder hierzulande verletzt werden, keine Seltenheit. Die gesetzliche Unfallabsicherung greift jedoch nur in wenigen Fällen.
29.8.2016 (kunid) 2.600 Kinder verunglückten 2015 bei Verkehrsunfällen auf Österreichs Straßen, elf von ihnen tödlich. Doch nicht einmal in jedem fünften Fall bestand für den Unfall ein Schutz durch die soziale Unfallversicherung.
Nach Angaben der Statistik Austria wurden letztes Jahr in Österreich 2.589 Kinder bis 14 Jahren bei einem Verkehrsunfall verletzt und elf getötet. Doch nur 473 der betroffenen Kinder standen zum Unfallzeitpunkt unter dem Schutz der sozialen Unfallversicherung.
Fast 82 Prozent hatten keinen gesetzlichen Unfallschutz
Der Grund: Die soziale Unfallversicherung gilt nur für Unfälle im Bereich der Schule oder des Kindergartens oder auf dem Hin- und Rückweg vom Zuhause dorthin, nicht jedoch in der Freizeit. Von den 2.600 Kindern, die bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden, befanden sich jedoch „nur“ 473 Kinder auf dem Schulweg oder auf dem Weg zum Kindergarten und waren somit gesetzlich unfallversichert.
Die anderen 2.127 Kinder, das waren 81,8 Prozent aller Verkehrsunfälle, bei denen Kinder verletzt wurden, verunfallten während ihrer Freizeit und hatten daher keinen Anspruch auf eine Leistung aus der sozialen Unfallversicherung.
Doch selbst wenn der gesetzliche Unfallschutz greift, weil sich das Unglück zum Beispiel auf dem Weg zur Schule ereignet hat, sind die entsprechenden Leistungen der sozialen Unfallversicherung im Vergleich zu den tatsächlich anfallenden Kosten oftmals unzureichend.
Absicherungslücken sinnvoll schließen
Diese Absicherungslücken infolge eines fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutzes lassen sich jedoch durch entsprechende Lösungen privater Versicherungs-Unternehmen schließen. So bietet eine private Unfallversicherungs-Polizze in der Regel weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz – also sowohl bei Unfällen zu Hause und in der Schule als auch in der Freizeit.
Je nach Vereinbarung erhält das versicherte Kind bei einer unfallbedingten Invalidität eine monatliche Rente und/oder eine Versicherungssumme ausbezahlt. In vielen Polizzen können zum Teil auch optional weitere Leistungen wie zum Beispiel ein Spitalsgeld, Zuschüsse für kosmetische Operationen oder die Erstattung sonstiger anfallender Kosten nach einem Unfall, wie Heil-, Bergungs- und Rückholkosten, vereinbart werden.
Mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung können Eltern dafür sorgen, dass ein unfall-, aber auch krankheitsbedingter Spitalaufenthalt für das Kind so angenehm wie möglich wird. Denn eine solche Polizze übernimmt die Kosten für vereinbarte Leistungen wie die freie Wahl des Spitals, eine Unterbringung in einem Sonderklassezimmer mit Chefarztbehandlung und/oder für die zusätzliche Unterbringung einer Begleitperson des Kindes in der Klinik.