Wer während einer Auslandsreise krank wird, muss mit hohen Kosten für die medizinische Behandlung rechnen, die er ohne eine passende Absicherung selbst tragen muss. Doch nicht nur Urlauber, auch Arbeitgeber, die Mitarbeiter auf Dienstreise schicken, können davon betroffen sein.

30.3.2015 (kunid) Die soziale Krankenversicherung, wie sie hierzulande besteht, ist für Behandlungskosten, die im Ausland anfallen, in vielen Fällen nicht zuständig. Und auch wenn ein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, handelt es sich in der Regel um eine Grundversorgung. Eine notwendige medizinische Behandlung kann daher auch hier teuer werden. Eine Reise-Krankenversicherung gehört deswegen zu den wichtigsten privaten Zusatzversicherungen bei Auslandsreisen und wird auch von offiziellen Stellen empfohlen.

Zwar haben Reisende in vielen Staaten der Europäischen Union (EU) und wenigen anderen Ländern im Rahmen eines mit diesen Ländern abgeschlossenen Sozialversicherungs-Abkommens einen Schutz durch die österreichische soziale Krankenversicherung. Allerdings handelt es sich hier oft nur um eine Grundversorgung, die nicht mit der Absicherung im Krankheitsfall in Österreich vergleichbar ist. Reisende erhalten bei einer ärztlichen oder stationären Behandlung diverse Kosten dadurch nur zum Teil erstattet, wenn sie keine private Reise-Krankenversicherung haben.

Zudem gibt es viele typische Reiseländer, wie Australien, Ägypten, Brasilien, China, Indien, Japan, Kanada, Thailand und USA, die hinsichtlich der Krankenversicherung kein Sozialversicherungs-Abkommen mit Österreich abgeschlossen haben. Hier muss der Reisende ohne eine private Absicherung im Krankheitsfall mit einer noch höheren Kostenbelastung rechnen.

Gesetzliche Leistungen mit Lücken

Auch wenn ein Sozialversicherungs-Abkommen mit einem Land besteht, hat der Reisende durch die österreichische gesetzliche Krankenversicherung nur Anspruch auf solche Leistungen, die auch die Bürger des jeweiligen Landes durch eine dort bestehende gesetzliche Krankenversicherung erhalten würden.

In vielen Ländern sind zum Beispiel, anders als in Österreich, hohe Zuzahlungen oder Selbstbeteiligungen für die Behandlung beim Arzt und/oder im Krankenhaus vorgeschrieben. Diese werden zum Teil nicht von der österreichischen sozialen Krankenversicherung erstattet. Des Weiteren muss ein Kranker im Ausland oftmals diverse Kosten für eine ärztliche oder stationäre Behandlung im Voraus bar bezahlen, selbst wenn er die heimische E-Card und damit die auf der Rückseite integrierte Europäische Krankenversicherungs-Karte (EKVK) vorzeigt.

In Ländern ohne Sozialversicherungs-Abkommen erstattet die soziale Krankenversicherung maximal einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen, die auch in Österreich versichert gewesen wären. Bei notwendigen Spitalsbehandlungen können jedoch leicht fünf- oder sechsstellige Summen zusammenkommen, die der Kranke selbst zu tragen hat. Zudem gibt es diverse Kosten, wie Bergungskosten oder die Ausgaben für einen Krankenrücktransport vom Ausland nach Österreich, die üblicherweise nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

Auslandsreise-Krankenversicherung von offiziellen Stellen empfohlen

Mit dem Abschluss einer privaten Reise-Krankenversicherung kann man diesem hohen Kostenrisiko im Falle einer notwendigen medizinischen Behandlung im Ausland entgehen. Eine solche Polizze bietet im Vergleich zur sozialen Krankenversicherung einen deutlich umfassenderen Versicherungsschutz.

Aus diesen Gründen empfehlen auch diverse offizielle Stellen, wie das Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres, der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger und die Europäische Kommission, vor Reiseantritt den Abschluss einer privaten Reise-Krankenversicherung. Zum Beispiel ist in einer solchen Police üblicherweise auch ein Rücktransport nach Österreich bei medizinischer Notwendigkeit abgedeckt.

Je nach Vertragsvereinbarung werden durch die Auslandsreise-Krankenversicherung unter anderem die Behandlungskosten, die ein Versicherter im Ausland nach Krankheit oder Unfall aus der eigenen Tasche bezahlt hat, erstattet. Wichtig dabei ist, dass der Versicherte diese Kosten durch entsprechende Quittungen belegen kann.

Schutz für unvorhergesehene Krankheitsfälle

In vielen Fällen ist es auch möglich, dass Ärzte oder Krankenhäuser direkt mit dem privaten Krankenversicherer abrechnen. Dies ist besonders wichtig bei notwendigen teuren Operationen oder längeren Krankenhausaufenthalten, die leicht einen fünf- bis sechsstelligen Betrag kosten können. Die Versicherten erhalten dazu vom Versicherer für jedes Land entsprechende Anlaufstellen und Telefonnummern, um eine schnelle Behandlung unbürokratisch und ohne Vorauszahlung zu gewährleisten.

Welche ärztlichen Leistungen von einer Auslandsreise-Krankenversicherung übernommen werden, hängt vom Versicherungsumfang des jeweiligen Tarifes ab. Beispielsweise können nicht nur die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, sondern auch für Arznei- und Verbandmittel sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten mit eingeschlossen werden.

Prinzipiell müssen die medizinischen Behandlungen aufgrund unvorhergesehener gesundheitlicher Probleme notwendig werden, damit Versicherungsschutz besteht. Im Voraus geplante Operationen oder Heilbehandlungen, die der Grund für die Reise waren, sind somit in der Regel nicht versichert. Nicht übernommen werden zum Beispiel die Kosten für Schönheitsoperationen, die geplanterweise im Ausland durchgeführt werden sollen.

Für private Reisen oder für Dienstreisen

Die Reise-Krankenversicherungen werden als Einzelpolizze für eine bestimmte Reise oder auch als Ganzjahrespolizze sowie für Einzelpersonen oder auch für die ganze Familie angeboten. Für jeden, der regelmäßig ins Ausland reist, empfiehlt sich eine Ganzjahres-Polizze. Damit sind alle Reisen – sofern die einzelne Reise je nach Vertragsvereinbarung beispielsweise nicht länger als vier oder acht Wochen dauert – automatisch versichert, ohne dass man sich vor jedem Urlaub darum kümmern muss. Dauert eine einzelne Reise länger, ist eine Einzelpolizze sinnvoll.

In manchen Reisekranken-Polizzen sind Dienstreisen nur zum Teil, beispielsweise maximal eine geschäftliche Reise pro Quartal, oder längere beruflich bedingte Reisen auch gar nicht versichert. Daher ist darauf zu achten, dass der zutreffende Reisezweck – also ob Privat- oder Geschäftsreise – auch im Vertrag mitversichert ist.

Einige Versicherer bieten Firmen, deren Mitarbeiter öfters Dienstreisen ins Ausland unternehmen, spezielle Auslandsreise-Krankenversicherungen an. Denn im Falle einer Krankheit eines Mitarbeiters, der im Ausland auf Dienstreise ist, müsste der Dienstgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ohne eine entsprechende Polizze normalerweise die möglichen Behandlungskosten tragen, die nicht von der Sozialversicherung übernommen werden.