Mittlerweile muss in vielen europäischen Ländern mindestens eine Warnweste im Auto mitgeführt werden. In manchen anderen Ländern gilt die Warnwestenpflicht nicht nur für Pkws. Wer sich nicht daran hält, erhöht nicht nur sein Unfallrisiko.
4.5.2015 (kunid) Studien belegen, wer aufgrund einer Panne oder eines Unfalles aus dem Auto aussteigt und dabei eine Warnweste trägt, minimiert sein Unfallrisiko. Denn er wird dadurch schneller und besser von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen als ohne. Dies ist mit ein Grund, warum in vielen europäischen Ländern wie auch in Österreich für Autolenker eine Mitführ- oder auch Tragepflicht von Warnwesten besteht. In manchen Ländern müssen auch Motorradfahrer und/oder Radfahrer eine Warnweste tragen.
Immer wieder werden nach einer Panne oder einem Verkehrsunfall Ersthelfer oder Unfallbeteiligte von einem vorbeifahrenden Fahrzeug erfasst und dabei verletzt oder sogar getötet, weil der Fahrer die Person nicht gesehen hat. Um dies zu vermeiden, gibt es mittlerweile in den meisten europäischen Ländern die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen beziehungsweise diese anzuziehen, wenn man bei einer Panne oder einem Unfall den Wagen verlässt.
Verkehrssicherheits-Experten zufolge wird nämlich jemand, der eine Warnweste bei Dämmerlicht trägt, bereits auf eine Entfernung von 150 Metern erkannt. Ohne Weste sind es 80 Meter. Je früher ein Verkehrsteilnehmer den anderen erkennt, desto mehr Zeit hat er auszuweichen oder anzuhalten.
Tragepflicht
Seit 1. Mai 2005 muss hierzulande in allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen, also beispielsweise Pkws, Lkws, Bussen, Trikes und Quads, mindestens eine Warnweste, die der europäischen Norm ÖNORM EN 471 entspricht, im Fahrzeug mitgeführt werden. Zudem muss die Warnkleidung bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb von Ortschaften vom Fahrzeuglenker getragen werden, sobald dieser sein Auto verlässt.
Auch in anderen Ländern wie in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn gibt es bereits eine entsprechende Tragepflicht. Eine reine Mitführpflicht besteht derzeit noch in Deutschland.
Aus Sicherheitsgründen empfehlen Experten, nicht nur für den Kfz-Lenker eine Warnweste mitzuführen, sondern so viele dabeizuhaben, wie Pkw-Sitzplätze vorhanden sind. In manchen EU-Ländern wie in Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn ist dies bereits Pflicht.
Warnwesten für Motorradfahrer, Radfahrer und Fußgänger
In vielen Ländern ist das Mitführen beziehungsweise Tragen von Warnwesten nicht nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge, sondern auch für Motorräder vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise Belgien, Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, Slowakei und Ungarn.
In einigen Ländern gibt es auch eine Warnwesten-Tragepflicht für Radfahrer und/oder Fußgänger. So muss in Frankreich und in der Slowakei jeder Radfahrer, in Luxemburg jeder Fußgänger und in Ungarn jeder Fußgänger und Radfahrer, der außerhalb einer Ortschaft nachts oder bei schlechter Sicht unterwegs ist, eine Warnweste tragen.
In Italien müssen Radfahrer immer nach Anbruch der Dämmerung und beim Durchfahren von Tunneln eine Warnweste überziehen. In Litauen ist ohne eingeschaltete Beleuchtung am Rad immer und mit Licht zumindest in der Nacht das Tragen einer Warnweste Pflicht.
Hohe Strafen bei Missachtung
Wer keine Warnweste mit sich führt, muss mit einer Geldstrafe ab 15 Euro rechnen. Auch im Ausland kann es teuer werden: Wer beispielsweise in Belgien, nachdem er eine Panne oder einen Unfall hatte, aus dem Auto aussteigt, ohne eine Warnweste anzulegen, kann mit einem Bußgeld von über 1.300 Euro bestraft werden.
Die Warnwesten sind in unterschiedlichen Größen in den Farben Orange-Rot, Orange oder Gelb erhältlich und haben zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich der Rück- und Vorderseite.
Wichtig ist, dass die Warnweste für die Insassen griffbereit ist, also beispielsweise in den Seitenablagen der Autotüren und nicht im Kofferraum verstaut werden.