Ist in der Haushaltspolizze oder bei einer anderen Sachversicherung die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der damit abgesicherten Gegenstände, kann es im Schadenfall für den Versicherten teuer werden.

4.5.2015 (kunid) Übersteigt bei einer Sachversicherung, wie beispielsweise bei der Haushaltspolizze, der Wert der versicherten Sachen die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme, besteht eine sogenannte Unterversicherung. Denn dann ist im Schadenfall nur ein Teil des tatsächlich vorhandenen Wertes versichert.
Immer wieder werden nach einer Panne oder einem Verkehrsunfall Ersthelfer oder Unfallbeteiligte von einem vorbeifahrenden Fahrzeug erfasst und dabei verletzt oder sogar getötet, weil der Fahrer die Person nicht gesehen hat. Um dies zu vermeiden, gibt es mittlerweile in den meisten europäischen Ländern die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen beziehungsweise diese anzuziehen, wenn man bei einer Panne oder einem Unfall den Wagen verlässt.

Bei einer Haushaltsversicherung kann in der Regel der Kunde entscheiden, zu welchem Wert er seinen Hausrat versichern möchte. Erst wenn es zu einem Schaden kommt, prüft der Versicherer, welchen Wert die versicherten Sachen am Schadentag tatsächlich gehabt haben.

Ist diese Summe dann höher als die vereinbarte Versicherungssumme, besteht eine Unterversicherung. Das bedeutet, der Versicherer muss den Schaden nicht voll ersetzen, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil.

Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist

Das bedeutet: Ein Versicherter kann sich durch eine zu niedrig angegebene Versicherungssumme zwar Prämien einsparen, da die Prämienhöhe bei Sachversicherungen wie der Haushaltspolizze normalerweise von der Höhe der Versicherungssumme abhängt. Doch im Schadenfall kann ihm dies ein Zigfaches seiner Einsparungen kosten. Bei einem Totalschaden – zum Beispiel verursacht durch einen Brand – würde die vereinbarte Versicherungssumme nämlich nicht ausreichen, um die tatsächlich entstandene Schadenshöhe abzudecken.

Ein Beispiel: Der Hausrat hat einen tatsächlichen Wert von 120.000 Euro, in der Haushaltspolizze ist jedoch nur eine Versicherungssumme von 60.000 Euro (50 Prozent des vorhandenen Wertes) vereinbart. Werden in diesem Fall durch einen Leitungswasserschaden Möbel im Wert von 10.000 Euro beschädigt, müsste der Versicherer nur 5.000 Euro – also 50 Prozent des entstandenen Schadens – erstatten. Der Grund: Der Anteil der Gesamt-Versicherungssumme im Vergleich zum tatsächlichen Gesamtwert des Hausrates beträgt 50 Prozent.

Pauschale Summenermittlung

Damit es nicht zu einer Unterversicherung kommt, bieten viele Versicherer für die Wohngebäude-, Eigenheim- und/oder Haushaltsversicherung einen sogenannten Unterversicherungs-Verzicht zum Schutz ihrer Kunden an. Dabei wird beispielsweise bei einer Haushaltspolizze die Versicherungssumme nach einer Faustformel mit einem bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet.

Bietet ein Versicherer beispielsweise einen Unterversicherungs-Verzicht an, wenn die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche 1.000 Euro beträgt, muss für eine 100 Quadratmeter große Wohnung mindestens 100.000 Euro Versicherungssumme vereinbart werden. Selbst wenn der tatsächliche Wert des Hausrats 130.000 Euro betragen würde, bekäme der Versicherte dann bei einem Schaden bis 100.000 Euro, also bis zur vereinbarten Versicherungssumme, auch den tatsächlichen Schadenwert.

Die Versicherungssumme sollte passen

Anders verhält es bei einem Schaden, der die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. In dem genannten Beispiel wäre das ein Schaden mit mehr als 100.000 Euro. Hier würde maximal die Versicherungssumme ausbezahlt. Würde beispielsweise der Hausrat durch einen Brand komplett beschädigt, beträgt die Entschädigungsleistung die Versicherungssumme von 100.000 Euro und nicht den tatsächlichen Wert von 130.000 Euro.

Daher sollte man sich nicht blind auf Faustformeln verlassen, sondern den Wert der versicherten Sachen genau prüfen und regelmäßig nachrechnen. Das erspart ein finanzielles Dilemma im Schadenfall.

Die Folgen einer Unter- oder Überversicherung

Übrigens, wer bei der Haushaltspolizze oder einer anderen Sachversicherung eine zu hohe Versicherungssumme vereinbart, bekommt deswegen nicht mehr als den tatsächlichen Wert der geschädigten Gegenstände. Da sich die Prämie jedoch an der Versicherungssumme orientiert, würde der Versicherte in diesem Fall für einen Versicherungsschutz zahlen, den er gar nicht benötigt.

Der Wert aller versicherten Gegenstände sollte der Versicherungssumme entsprechen. Das erspart eine zu viel bezahlte Prämie infolge einer zu hohen Versicherungssumme oder auch einen im Vergleich zum Schaden zu niedrigen Schadenersatz aufgrund einer zu niedrigen Versicherungssumme.