Ob Bootsunfall, Regattaschaden oder Malheur im Winterlager – nach einem Unfall mit dem Segel- oder Motorboot kann das schwimmende Vergnügen schnell zum finanziellen Fiasko werden. Wie sich Bootsbesitzer und -mieter sowie Skipper vor den finanziellen Folgen absichern können.

13.4.2015 (kunid) Ein Motor- oder Segelboot ist in der Regel kein Schnäppchen. Auch Reparaturen nach einem selbst verschuldeten Unfall oder infolge einer Schädigung durch einen Unbekannten können teuer sein. Existenzgefährdend wird es, wenn man als Bootsführer oder Schiffseigentümer einen anderen schädigt und der Unfallgegner beispielsweise bleibende Gesundheitsschäden davonträgt. Die passenden Wassersport-Versicherungen schützen vor dem finanziellen Ruin.

Wer als Bootseigner mit seinem Boot einen anderen schädigt, weil er zum Beispiel das Schiff nicht ordnungsgemäß vertäut hat oder beim Fahren ein anderes Boot versehentlich touchiert, haftet dafür in voller Höhe und mit seinem gesamten Vermögen. Daher ist für jeden Schiffseigner eine Bootshaftpflicht-Versicherung besonders wichtig.

Eine solche Police zahlt für den Versicherten nicht nur die berechtigten Schadenersatzansprüche der Geschädigten, sondern wehrt auch unberechtigte oder überzogene Forderungen ab.

Auf ausreichenden Versicherungsschutz achten

Wichtig ist bei der Bootshaftpflicht-Polizze eine ausreichend hohe Versicherungssumme, und zwar pauschal für Sach- und auch Personenschäden. Kommt es beispielsweise zu einem selbst verschuldeten Unfall im Hafen, können schnell mehrere andere Boote in Mitleidenschaft gezogen werden.

Allerdings haben sich nicht alle fünf Kriminalitätsarten gleichförmig entwickelt. Die Zahl der angezeigten Einbrüche hat um 3,4 Prozent zugenommen und lag 2014 bei 17.109. Trotz des Anstiegs liegt sie aber noch klar unter den Werten aus der zweiten Hälfte der „Nuller“-Jahre: 2009 hatte es 21.165 Anzeigen gegeben.

Erleidet ein anderer durch einen vom Bootsbesitzer verschuldeten Unfall gesundheitliche Langzeitschäden, muss der Unfallverursacher mit immensen Schadenersatz-Forderungen rechnen. Hat man eine zu niedrige Versicherungssumme bei der Bootshaftpflicht gewählt, muss der Versicherte den Differenzbetrag zum Schaden selbst bezahlen.

In einigen Ländern wie in Italien, Niederlande, Schweiz, Spanien, Kroatien oder Ungarn ist die Haftpflichtversicherung für Motorboote und/oder Segelschiffe übrigens Pflicht. Diese ist mit einem entsprechenden Auslandszertifikat (früher: Blaue Karte) nachzuweisen, das in der Regel der Haftpflichtversicherer ausstellt.

Vorsicht als Skipper oder Mieter eines fremden Bootes

Normalerweise wird die Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung vom Eigentümer oder Bootsvermieter abgeschlossen. Wer ein Boot mietet, sollte daher unbedingt vor der ersten Fahrt nachfragen, ob für das gecharterte Boot tatsächlich eine Bootshaftpflicht-Polizze besteht, die auch Schäden, die der jeweilige Bootsführer verursacht, mit einschließt.

Eine Privathaftpflicht-Versicherung, wie sie zum Beispiel auch in einigen Haushaltsversicherungen mit eingeschlossen ist, kommt oftmals nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen für Unfälle auf, für die man als Bootsführer- oder Halter eines Segel- oder Motorboots haftet. Ob und wenn ja unter welchen Kriterien ein vorhandener Privathaftpflichtschutz auch einen Bootsunfall absichert, kann den jeweiligen zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen entnommen werden.

Manche Versicherer bieten für solche Fälle auch eine Skipper-Haftpflichtversicherung an. Diese springt ein, wenn der Skipper fahrlässig einen Schaden verursacht hat und ein Bootshaftpflichtschutz nicht besteht oder ein bestehender nicht ausreicht.

Kaskoschutz für das schwimmende Eigentum

Nicht immer muss ein anderer schuld daran sein, wenn das eigene Boot beschädigt wird. Entsprechende Risiken sind beispielsweise Brand, Kentern oder Sinken nach Grundberührung, aber auch höhere Gewalt, wie Sturm oder Hagel.

Doch selbst wenn ein Dritter für einen Bootsschaden verantwortlich ist, wie bei einem Diebstahl, kann es sein, dass der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann und der Bootsinhaber auf den Schadenskosten sitzen bleibt.

In solchen Fällen hilft eine Boots-Kaskoversicherung, die der Bootsbesitzer für sein Eigentum optional abschließen kann, weiter. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auf das Boot sowie alle fest an- oder eingebauten technischen Einrichtungen und Maschinenteile. Zum Teil können gegen Aufpreis das Slip-, Dock-, Werft– und/oder Winterlagerrisiko sowie Transportschäden und/oder Entsorgungs- und Wrackbeseitigungskosten in einer Boots-Kaskopolice mit abgesichert werden.