Worauf Autolenker achten sollten, um bei Eis und Schnee möglichst unfallfrei durch den Winter zu kommen.
17.11.2014 (kunid) Eis und Schnee auf den Straßen, aber auch auf dem Auto stellen nicht nur ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Derjenige, der seine Autoscheiben nicht ausreichend vom Eis und Schnee befreit, muss sogar mit einer Strafe rechnen.
Die Fahrsicherheit fängt bereits vor dem Einsteigen an. Bevor man losfährt, sollten alle Autoscheiben und auch die Außenspiegel von Schnee oder Eis befreit werden. Wer nur ein Guckloch in die vereisten Scheiben kratzt, muss nicht nur mit einer eingeschränkten Sicht, sondern auch mit einer Geldstrafe rechnen, wenn er von der Polizei erwischt wird.
Auch das Autodach sollte von Eis und Schnee befreit werden. Anderenfalls könnte der kalte Belag beim Fahren auf die Heckscheibe oder beim Bremsen auf die Frontscheibe rutschen und die Sicht behindern. Auch eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs durch herunterfliegende Eis- und Schneeplatten ist nicht ausgeschlossen. Kommt es dadurch zu einem Unfall, muss der nachlässige Autolenker damit rechnen, dass Geschädigte Schadenersatz-Forderungen an ihn stellen.
Hilfreiche Pkw-Ausrüstung im Winter
Grundsätzlich ist es im Winter empfehlenswert, einen kleinen Besen, einen Eiskratzer, ein Enteisungsspray für Türschlösser und eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto dabeizuhaben. Denn immer wieder kann es im Winter vorkommen, dass ein abgestellter Pkw selbst bei einer kurzen Pause eingeschneit und/oder vereist ist und erst wieder freigeräumt und enteist werden muss. Das Warmlaufen-Lassen des Motors im Stand ist übrigens gemäß Paragraf 102, Absatz 4 KFG (Kraftfahrzeuggesetz) verboten und kann ebenfalls einer Geldstrafe geahndet werden.
Wer trotz Eis und Schnee immer noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld ab 35 Euro rechnen. Behindert ein Autofahrer aufgrund einer falschen Bereifung den Verkehr, kann er mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Kommt es aufgrund der falschen Pneus zu einem Unfall, muss die Vollkasko-Versicherung Schäden am eigenen Pkw bei „grober Fahrlässigkeit“, zu der eine falsche Bereifung zählt, nur anteilig ersetzen.
Wer Schneeketten im Auto hat, kann diese für eine sichere Fahrt bei einer geschlossenen Schneedecke auflegen. Straßenabschnitte, die durch ein spezielles Verkehrskennzeichen markiert sind, dürfen sogar nur befahren werden, wenn mindestens auf zwei Antriebsrädern Schneeketten angebracht sind. Mehr Informationen zum Thema Schneeketten gibt es online bei der Wirtschaftskammer Österreich.
Besondere Vorsicht auf Brücken und an Ampeln
Prinzipiell raten Verkehrsexperten vor der Fahrt den Wetterbericht zu hören, denn ist Schneefall oder Eisregen angesagt, muss mit Staus und Verspätungen gerechnet werden. Wer frühzeitig Bescheid weiß, kann eine längere Fahrtzeit einplanen oder, wenn möglich, gleich auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, und sich so viel Stress ersparen.
Wer trotz Eis und Schnee auf den Straßen mit dem Wagen unterwegs ist, muss seine Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen und Witterungsbedingungen anpassen und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Das minimiert auf eis- und schneeglatten Straßen das Unfallrisiko erheblich. Selbst auf geräumten Straßen sollten Autofahrer vorsichtig sein, da sich immer wieder neue Eisschichten bilden können.
Insbesondere bei der Überquerung von Brücken ist eine erhöhte Vorsicht angebracht, denn hier kann es besonders schnell glatt werden, wenn sich beispielsweise Nebel als Eis niederschlägt und die Straße in eine Rutschbahn verwandelt. Einen extra großen Sicherheitsabstand sollten Autofahrer vor Ampeln und Kreuzungen einhalten, denn hier ist es oft besonders glatt. Auf Schnee können sich zudem Bremswege mit ABS unter bestimmten Bedingungen verlängern.
Die richtige Beleuchtung und ausreichender Abstand
Bei schlechter Sicht beispielsweise durch Nebel, Regen oder Schnee ist das Abblendlicht auch tagsüber einzuschalten – zum einen, um besser gesehen zu werden, aber auch weil dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Fernlicht hingegen kann bei Nebel andere Verkehrsteilnehmer blenden. Nebelschlussleuchten sollten nur bei einer Sichtweite unter 100 Meter eingeschaltet werden.
Gemäß Paragraf 99 Absatz 5 KFG (Kraftfahrgesetz) heißt es: „Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu verwenden; Fernlicht darf außer während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder bei Nebel an Stelle von Abblendlicht verwendet werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden.“