Bei Blessuren wie Schnitt-, Schürf- und Kratzwunden ist der Gang zum Arzt nicht immer notwendig. Allerdings ist eine richtige Wundversorgung wichtig, um Entzündungen und Schlimmeres zu vermeiden.

10.11.2014 (kunid) Bei Haus- und Gartenarbeit, beim Sport oder auch bei sonstigen Alltagstätigkeiten sind Bagatellverletzungen wie Prellungen, Schnitt-, Schürf-, Platz- oder Kratzwunden keine Seltenheit. Auch wenn nicht immer gleich eine ärztliche Versorgung notwendig ist, sollten auch diese Blessuren richtig behandelt werden, um Infektionen oder eine Narbenbildung auszuschließen. Bei bestimmten auf den ersten Blick kleineren Verletzungen empfehlen Gesundheitsexperten dennoch die Versorgung durch einen Arzt.

Zahlreiche Bagatellverletzungen wie kleinere Verbrennungs-, Schürf- und Schnittwunden müssen in den meisten Fällen nicht von einem Arzt behandelt werden. Allerdings ist bei einer Wundversorgung derartiger Verletzungen eine ausreichende Hygiene unabdingbar, um Entzündungen und Narbenbildungen zu vermeiden.

Prellungen und blaue Flecken benötigen zwar keine Desinfektion, sinnvoll und schmerzlindernd ist es jedoch, die betroffenen Stellen schnell zu kühlen. Das dabei verwendete Eis oder die Kühlelemente sollten auf keinen Fall direkt, sondern beispielsweise in ein sauberes Tuch eingewickelt auf die Haut gelegt werden, da sonst Erfrierungen möglich sind.

Damit sich die Wunde nicht entzündet

Bei offenen Wunden verhindern nur möglichst keimfreie Bedingungen bei der Wundversorgung, dass Bakterien und andere Krankheitserreger durch die Wunde in den Körper gelangen und so Entzündungen verursachen. Prinzipiell sollten offene Wunden daher nie mit bloßen Händen berührt werden. Auf dem Gesundheitsportal des Bundesministerium für Gesundheit www.gesundheit.gv.at wird diesbezüglich empfohlen, dass Helfer bei der Versorgen von Wunden Handschuhe aus dem Erste-Hilfe-Verbandskasten anziehen sollten.

Kleinere Schnitt- und Schürfwunden können zunächst etwas bluten, da dies zur Reinigung beiträgt. Wunden wie Schürfwunden, die beispielsweise bei einem Sturz mit Sand, Erde oder Kies verschmutzt wurden, sollten unter fließendem Wasser abgespült werden, ohne dass man an der Wunde reibt.

Starke Blutungen sollten möglichst schnell gestoppt werden. Dazu kann eine sterile Kompresse oder ein sauberes Tuch auf die Verletzung gedrückt und die betroffene Körperstelle hochgelagert werden. Ist es nicht möglich die Blutung zu stoppen, sollte ein Druckverband angelegt und umgehend der Rettungsdienst verständigt werden.

Gefährliche Hausmittelchen

Nach einer eventuell notwendigen Wundreinigung kann man die Wunde mit einem für die Wunddesinfektion vorgesehenen Mittel behandeln und zum Beispiel mit einer geeigneten Wundauflage wie einem Pflaster, einem Sprühverband oder einem Wundheilgel versorgen.

Auf Schürfwunden sollten möglichst keine Pflaster oder Mullkompressen aufgeklebt werden, denn beim Wechsel des Verbandes reißen neu gebildete Hautzellen leicht ab. Eine Alternative sind selbsttrocknende Gele oder ein Sprühverband. Bei kleineren Blessuren kann man unter Umständen ganz auf eine Wundauflage verzichten, da sie meist an der Luft schnell zuheilen.

Grundsätzlich sollten Wunden, insbesondere Brandwunden, nie mit Hausmitteln wie Mehl oder Fett, sondern mit dafür vorgesehenen Verbänden, Wundsprays oder -gelen versorgt werden. Gesundheitsexperten raten, kleinere Verbrennungen und Verätzungen mit handwarmem, fließendem Wasser längere Zeit zu kühlen. Ist die betroffene Hautfläche jedoch größer oder handelt es sich um starke Verbrennungen, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden.

Wann ein Arzt notwendig ist

Eine ärztliche Versorgung ist auch bei tiefen oder stark blutenden Verletzungen unbedingt notwendig. Das trifft beispielsweise auf tiefe und große Wunden wie Schnittverletzungen mit mehr als fünf Millimeter tiefe und/oder zwei Zentimeter Länge sowie Verletzungen, bei denen sich die Blutung nicht stoppen lässt, zu. Auch bei stark verschmutzten Wunden, die nicht gereinigt werden können, oder wenn Fremdkörper wie Glassplitter in der Wunde sind, ist ein Arzt zu konsultieren.

Ebenfalls ärztlich zu versorgen sind Personen mit starken Prellungen – insbesondere am Kopf –, großen Blutergüssen, Biss- und Platzwunden, oder auch mit Wunden im Gesicht, beispielsweise an Lippen, Augen und Augenlidern sowie an den Ohren. Gesundheitsexperten raten zudem dringend zu einem Arztbesuch, wenn sich ältere Menschen und Kinder unter zwei Jahren verletzt haben.

Entzündet sich die selbst versorgte Wunde, ist umgehend ein Arzt aufzusuchen. Dies gilt auch, wenn der Verletzte unter starken Schmerzen, einem verminderten Gefühl in Armen oder Beinen, unter Kreislaufproblemen oder einer eingeschränkten Beweglichkeit leidet. Weitere detaillierte Ausführungen, wie kleinere aber auch größere Wunden und Verletzungen, sowie lebensbedrohliche Notfälle wie Herzinfarkt oder Schlaganfall bestmöglich zu versorgen sind, gibt es unter www.gesundheit.gv.at.

Ein ausreichender Tetanusschutz ist lebenswichtig

Wer keinen ausreichenden Schutz gegen Tetanus hat, muss selbst bei Bagatellverletzungen wie einer Kratzwunde durch ein Haustier zum Arzt. Anderenfalls kann es zu schwerwiegenden Komplikationen kommen. Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, ist eine oftmals tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Sie wird durch Bakterien verursacht, die insbesondere in der Erde, aber auch im Straßenstaub vorkommen und selbst durch kleine Schnitt-, Riss-, Biss- oder Schürfwunden in den Körper gelangen können.

Grundsätzlich ist es nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit notwendig, dass alle Säuglinge, Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene entsprechend dem offiziellen Impfplan einen vollständigen Impfschutz gegen Tetanus haben. In der Regel erhalten Säuglinge im dritten, fünften und 12. bis 14. Lebensmonat für einen Grundschutz drei Tetanusimpfungen.

Die ersten beiden Auffrischimpfungen sollten laut Impfplan im Alter von sieben bis neun Jahren sowie mit 13 Jahren erfolgen. Danach sind regelmäßige Auffrischimpfungen alle zehn Jahre und ab dem 65. Lebensjahr alle fünf Jahre notwendig, um einen stets ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Erwachsene sollten also an eine Auffrischimpfung denken, wenn die letzte Impfung gegen Tetanus länger als zehn Jahre und bei Senioren länger als fünf Jahre zurückliegt. Auskunft darüber, wann die letzte Impfung erfolgte, gibt in der Regel der Impfausweis.