Wer seine Versicherungsprämien nicht auf einmal, sondern in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten zahlen möchte, muss in der Regel dafür einen sogenannten Ratenzuschlag hinnehmen. Doch es gibt auch eine kostenlose Möglichkeit, um die Prämien auf das Jahr verteilt begleichen zu können.

17.8.2015 (kunid) Wurden für bestehende Versicherungspolizzen keine Ratenzahlungen vereinbart, können die Jahresprämien mehrere Polizzen im gleichen Monat zur Zahlung anstehen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit der Beitragsaufteilung, um eine solche zeitlich punktuelle Kostenbelastung zu vermeiden, ohne dass dafür ein Ratenzuschlag anfällt.

Normalerweise sind Versicherungsprämien jährlich im Voraus zu bezahlen. Wer eine Aufteilung der Prämie in monatliche, viertel- oder halbjährliche Raten wünscht und dies mit dem Versicherer vereinbart, muss in der Regel dafür einen Ratenzahlungszuschlag hinnehmen. Einige Versicherer verzichten allerdings auf diesen Unterjährigkeits-Zuschlag, wenn die Prämien per Lastschriftverfahren bezahlt werden. Wird ein Ratenzahlungszuschlag verlangt, berechnet sich dieser immer aus dem vollen Jahresbetrag. Gestundet wird immer nur ein Teil der Prämie.

Deswegen beträgt beispielsweise der bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise verlangte Ratenzahlungszuschlag von fünf Prozent stattliche 13 Prozent Effektivzins auf das ganze Jahr gerechnet. Übrigens: Bei der Autoversicherung wird bei einer gewünschten unterjährigen Zahlweise für eine halbjährige Zahlung sechs Prozent, für eine vierteljährliche acht Prozent und für eine monatliche immer zehn Prozent verlangt, da das Finanzamt die motorbezogene Versicherungssteuer im Voraus berechnet.

Auf die Hauptfälligkeiten kommt es an

Wer Ausgabenspitzen vermeiden möchte, ohne Ratenzuschläge hinzunehmen, muss nur die Hauptfälligkeiten der verschiedenen Polizzen ungefähr gleichmäßig auf das ganze Jahr verteilen. Dadurch könnten zum Beispiel die Autoversicherung im Januar, die Rechtsschutzversicherung im Februar, die Haushaltsversicherung im März, die Berufsunfähigkeitsversicherung im Mai, die Unfallversicherung im Juli und die Lebensversicherung im September fällig werden.

Die meisten Versicherer richten sich bei der Festlegung der Hauptfälligkeit nach den Wünschen ihrer Kunden und erlauben auch eine nachträgliche Änderung. Wer andere unregelmäßige Ausgaben hat, wie beispielsweise vierteljährliche Hypothekenzinsen, kann diese in die Planung der Kostenaufteilung mit einbeziehen. So wird auf das ganze Jahr gesehen eine entlastende Ausgabenaufteilung erreicht, ohne dass dafür Zusatzkosten anfallen.