Der Hauptverband der Sozialversicherungs-Träger hat vor Kurzem Zahlen veröffentlicht, die zeigen, inwieweit die von der sozialen Krankenversicherung letztes Jahr geleisteten Ausgaben die Einnahmen übersteigen und in welchen Bereichen die Kosten besonders zugenommen haben.

27.6.2016 (kunid) Die Versichertenbeiträge, die die soziale Krankenversicherung in 2015 eingenommen hat, deckten die Gesamtausgaben nur noch zu 82,6 Prozent. Die Quote ist damit erneut geringer als die des Vorjahres. Ausgabenzuwächse gab es in allen Leistungskategorien. Die größten Posten waren Anstaltspflege und ärztliche Hilfe.

Rund 8,71 Millionen Personen waren 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung Österreichs erfasst. Das ist ein wenig mehr, als das Land an Bevölkerung hat. Grund dafür ist, dass auch Personen mit Wohnsitz im Ausland Versicherungsschutz in Österreich erworben haben. Ohne sie waren 8,61 Millionen gesetzlich krankenversichert; 2014 waren es rund 8,5 Millionen gewesen. Die Gesamtausgaben der sozialen Krankenversicherung beliefen sich letztes Jahr auf 17.116 Millionen Euro.

Dem standen Einnahmen in Höhe von 17.094 Millionen Euro gegenüber. Das heißt, letztes Jahr wurden rund 22 Millionen Euro weniger eingenommen als ausgegeben. Im Jahr davor war der Saldo noch positiv, damals gab es knapp 89 Millionen Euro mehr Einnahmen als Ausgaben. Dies geht aus den für das Jahr 2015 vorläufigen Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger, die im aktuellen Handbuch der österreichischen Sozialversicherung veröffentlicht wurden, hervor.

Höhere Beitragseinnahmen

Von den 17.094 Millionen Euro Einnahmen des letzten Jahres stammten 14.141 Millionen Euro aus den Beitragseinnahmen für die Versicherten, das war ein Plus von 3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Detail stiegen die Beitragseinnahmen für unselbstständig Erwerbstätige um 3,2 Prozent, jene für Selbstständige um 5,4 Prozent und die für Pensionisten um plus 3,8 Prozent.

Insgesamt deckten die Beiträge 87,2 Prozent aller Versicherungsleistungen. Der Deckungsgrad hat sich somit weiter verringert: 2014 hatte er 88,5 Prozent betragen, 2013 89,7 Prozent. Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung wurden von den Versichertenbeiträgen 2015 zu 82,6 Prozent getragen – im Vergleich dazu waren es 2014 83,8 Prozent und 2013 84,2 Prozent.

Sonstige Einnahmen verzeichnete die Krankenversicherung in Höhe von 2.953 Millionen Euro, was einer Zunahme von 8,2 Prozent gegenüber 2014 entspricht. Darunter fallen beispielsweise Einnahmen aus der Rezeptgebühr (409 Millionen Euro), Vermögenserträgnisse (32 Millionen Euro), Ersätze für Leistungsaufwendungen (1.671 Millionen Euro) und Mittel aus dem Ausgleichsfonds (289 Millionen Euro).

Mehr Ausgaben als im Vorjahr …

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 Prozent auf 17.116 Millionen Euro angestiegen. Damit ist die Zunahme stärker ausgefallen als von 2013 auf 2014, als das Plus 3,8 Prozent ausgemacht hatte. Der größte Teil der Ausgaben entfiel auf die Versicherungsleistungen. Sie beliefen sich auf 16.221 Millionen Euro – eine Zunahme um 5,3 Prozent im Vergleich zu 2014. Der Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand betrug 2015 463 Millionen Euro (plus 3,8 Prozent) und die sonstigen Ausgaben 432 Millionen Euro (plus 0,3 Prozent).

Im Detail waren die Ausgaben in 2015 in allen Leistungskategorien im Vergleich zum Vorjahr höher. Die höchsten Ausgaben unter den Versicherungsleistungen gab es bei der Anstaltspflege mit 4,87 Milliarden Euro (plus 3,8 Prozent) sowie der ärztlichen Hilfe und gleichgestellten Leistungen wie physio- oder psychotherapeutischen Behandlungen mit 4,12 Milliarden Euro (plus 4,5 Prozent).

Danach folgen die Ausgabenbereiche Heilmittel mit 3,37 Milliarden Euro (plus 5,4 Prozent), Zahnbehandlung und Zahnersatz mit 969 Millionen Euro (plus 5,1 Prozent), Krankengeld mit 687 Millionen Euro (plus 2,0 Prozent) sowie Mutterschaftsleistungen mit 651 Millionen Euro (plus 3,8 Prozent).

… und Steigerung in allen Ausgabenbereichen

Weitere Ausgaben entfielen auf die Krankheitsverhütung und medizinische Rehabilitation (514 Millionen Euro, plus 5,0 Prozent), auf Heilbehelfe und Hilfsmittel (259 Millionen Euro, plus 3,0 Prozent) sowie auf Fahrtspesen und Transportkosten (229 Millionen Euro, plus 1,9 Prozent). Den stärksten prozentualen Anstieg gab es in der Kategorie „Rehabilitationsgeld“. Sie wuchs um mehr als das Eineinhalbfache auf 247 Millionen Euro.

Rehabilitationsgeld zahlt die Krankenversicherung seit 2014 an Personen aus, für die die Pensionsversicherung vorübergehend eine Invalidität beziehungsweise Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate festgestellt hat, eine berufliche Rehabilitation nicht zumutbar und zweckmäßig ist, und die am 1. Jänner des Jahres das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Pensionsversicherung ersetzt der Krankenversicherung den Aufwand dafür, zuzüglich eines pauschalen Krankenversicherungs-Beitrags und anteiliger Verwaltungskosten.

Die Bereiche mit den niedrigsten Ausgaben waren die Früherkennung von Krankheiten und Gesundheitsförderung mit 201 Millionen Euro (plus 9,3 Prozent), medizinische Hauskrankenpflege mit 19 Millionen Euro (plus 6,7 Prozent) und sonstige Leistungen mit 84 Millionen Euro (plus 2,1 Prozent).

Individueller Krankenschutz

Wer unabhängig von der Kostenlage der gesetzlichen Krankenkassen und den gesetzlich geregelten Leistungen eine optimale Behandlung und mehr Komfort im Krankheitsfall wünscht, kann sich mit einer privaten Krankenversicherungs-Polizze absichern.

Je nach Vereinbarung sind diverse Versicherungsleistungen möglich. In einer entsprechenden Polizze können beispielsweise eine freie Arztwahl, diverse Präventionsangebote und Versicherungsschutz im Ausland abgedeckt werden. Manche Krankenversicherungs-Verträge bieten eine Minderung der Mehrkosten für Medikamente und Behandlungen, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt und daher vom Patienten selbst zu tragen sind, an.

Versicherbar ist zudem eine Sonderklasse-Unterbringung und -Behandlung im Spital. Je nach Vertragsvereinbarung hat man dann bei einem Spitalaufenthalt die freie Wahl bei Arzt, Chirurg und Ein- oder Zweibettzimmer, die Option auf ambulante Operationen und/oder auch die Möglichkeit, beim eigenen kranken Kind in der Klinik zu bleiben.