Nicht immer ist es sinnvoll nur auf den Preis zu achten, und wegen ein paar Euro einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen und dafür bei einem anderen Versicherer eine billigere Polizze abzuschließen. Denn im Schadenfall könnte diese Entscheidung mehr kosten als man einspart.

21.9.2015 (kunid) Es gibt immer wieder Versicherungsangebote, die auf den ersten Blick günstiger sind. Ob sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer tatsächlich lohnt oder sich als teure Fehlentscheidung erweist, hängt jedoch von verschiedenen Kriterien ab.

Bei den meisten Haushalts-, Eigenheim-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungs-Verträgen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel ein bis drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (Vertragsablauf). Ist in einer Polizze beispielsweise der 1. Jänner eines Jahres als Vertragsablauf vermerkt und beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, muss das Kündigungsschreiben des Kunden (Versicherungsnehmer) spätestens bis zum 30. September des Vorjahres beim Versicherer eingegangen sein. Nur dann ist die Kündigung zum 1. Jänner fristgerecht.

Bei Kfz-Versicherungsverträgen besteht üblicherweise eine einmonatige Kündigungsfrist zum Vertragsablauf. Um eine Kfz-Polizze mit Vertragsablauf am 1. Jänner fristgerecht zu kündigen, muss der Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass die Kündigung spätestens am 30. November des Vorjahres beim Versicherer eingegangen ist. Zudem ist es wichtig, dass spätestens zum 1. Jänner zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, damit der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz lückenlos weiterbesteht.

Unterschiede im Versicherungsumfang sind üblich

Wer nur aus Preisgründen den Versicherer wechseln möchte, sollte jedoch beachten, dass der Versicherungsumfang von Versicherungspolizzen gleicher Art häufig nicht identisch ist. Das heißt, der Versicherungsschutz im neuen Vertrag kann entsprechend den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen und Vertragsvereinbarungen schlechter sein als in der bisherigen Polizze.

Im ungünstigsten Fall ist ein erlittener Schaden, den die bisherige Polizze übernommen hätte, im neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht abgesichert und man bleibt auf den Schadenskosten sitzen.

Sind beispielsweise in der neuen Haushaltsversicherung im Gegensatz zum bisherigen Vertrag keine Schäden durch Lawinen oder Überschwemmung mitversichert, muss man im Schadenfall selbst für die Kosten aufkommen.

Vorausschauend handeln

Richtig teuer kann eine Kündigung beziehungsweise ein Wechsel einer Lebens- oder Krankenversicherung vor dem im Vertrag festgelegten Ablauftermin werden. Bei der Lebensversicherung bildet sich nämlich aus den eingezahlten Prämien ein hoher Teil des Kapitalertrags erst zum Vertragsende hin. Dieser würde bei einer vorzeitigen Kündigung verloren gehen.

Außerdem zu beachten: Bei bestehenden Lebens- und Krankenversicherungen sind alle nach Vertragsabschluss aufgetretenen Krankheiten in der bisherigen Police ohne Prämienzuschläge mitversichert. Bei einem Neuabschluss wird in der Regel jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt, was dazu führen kann, dass der Schutz für bestimmte vorliegende Erkrankungen ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag übernommen wird. Versicherer können auch einen Antrag auf eine Lebens- oder Krankenversicherung aufgrund bestehender Erkrankungen komplett ablehnen.

Übrigens, auch ein Antrag auf eine Haushalts-, Eigenheim-, Unfall-, Kfz-Kasko- oder Rechtsschutz-Versicherung muss nicht zwingend von jedem Versicherer angenommen werden, insbesondere dann nicht, wenn zur bisherigen Polizze zu viele Schäden gemeldet wurden. Wechselwillige sollten einen bestehenden Versicherungsvertrag daher immer erst kündigen, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Zusage vorliegt, dass der Anschlussvertrag angenommen wird. Dadurch wird gewährleistet, dass man nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht.

Geld sparen ohne Wechsel

Je nachdem welchen Vertragsanbieter man wählt, gibt es neben dem Versicherungsumfang in den einzelnen Polizzen oftmals auch erhebliche Unterschiede bei der Qualität des Kundenservices. Während Versicherungsvermittler in der Regel einen Vor-Ort-Service für eine Beratung oder schnelle Hilfe im Schadenfall anbieten, müssen Kunden von Direktversicherungen in die jeweilige Filiale fahren oder können sich nur online oder telefonisch durchfragen oder Schäden melden.

Grundsätzlich sollte sich jeder, der aus Kostengründen einen Versichererwechsel plant, vor einer Vertragskündigung nochmals mit dem Vermittler beziehungsweise dem bisherigen Versicherer in Verbindung setzen.

Eventuell ist beispielsweise durch Ausschlüsse nicht mehr gewünschter oder benötigter Leistungen oder durch die Umstellung auf einen anderen Tarif eine Prämienminderung beim bisherigen Versicherer zu erzielen. Einige Prozent lassen sich oftmals schon einsparen, wenn die Zahlweise von monatlich auf jährlich umgestellt wird.