(kunid) Für uns ist die Vorstellung nahezu undenkbar, dass es „nicht immer so weiter“ geht – und wenn etwas passiert, dass uns die Weiterführung unseres gewohnten Arbeitslebens verunmöglicht? Was dann? Man muss schon offen sagen: Für die staatliche Berufsunfähigkeitspension sind so unangenehme Themen wie Mindestversicherungszeiten von Belang – nur bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es aber den vollen Leistungsumfang: ohne Wenn und Aber.

Alleine diese Vorstellung ist schon erschreckend: Jeder fünfte Österreicher wird laut Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) wahrscheinlich berufsunfähig werden.

In neun von zehn Fällen wird dafür eine schwere Erkrankung verantwortlich sein – und bei jedem zehnten Fall wird ein Unglück, ein Unfall der Grund für die Berufsunfähigkeit sein. Wann sprechen wir aber von Berufsunfähigkeit?

Das „Arbeitsministerium“ definiert den Begriff Berufsunfähigkeit dahingehend, dass diese vorliegt, wenn die eigene Arbeitsfähigkeit durch ein unvorhergesehenes Ereignis über sechs Monate um mehr als die Hälfte vermindert wird. Zu diesen unglücklicherweise eintretenden Ereignissen gehören etwa eine Krebserkrankung oder die Lähmung durch einen Unfall.

Wie kann man sich also gegen ein allfälliges – vielleicht sogar zufällig – ins Leben tretende und dieses komplett umkrempelnde Ereignis Berufsunfähigkeit absichern?

Sozialversicherung als Voraussetzung

In Österreich muss man schon sozialversichert sein: dann hat man im Falle der Berufsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf staatliche Pensionsleistungen. „Wie wird aber die Berufsunfähigkeit festgestellt?“, mag man sich fragen. Nun, das geschieht grundsätzlich durch Sachverständige.

Um eine staatliche Berufsunfähigkeitspension beziehen zu können, muss man in der Regel innerhalb der letzten 15 Jahre in zumindest 90 Versicherungsmonaten berufstätig gewesen sein.

Jetzt taucht natürlich die berechtige Frage auf: Wie viel bekommt man im Falle der Berufsunfähigkeit? Die Faustregel hierfür lautet: Die Höhe der staatlichen Berufsunfähigkeitspension richtet sich nach dem bisherigen monatlichen Einkommen und der bisherigen Versicherungsdauer.

Aber die Krux ist natürlich, dass die staatliche Berufsunfähigkeitspension unter dem Einkommen liegt, das man zuletzt bezogen hat. Die positive Nachricht ist aber: Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich privat vorsorgen – um meinen bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Die Vorteile einer privaten Berufsunfähigkeitspension

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat gewisse „unschlagbare“ Vorteile: Einer liegt beispielsweise darin, dass die Rentenzahlung – ganz im Gegensatz zur staatlichen Berufsunfähigkeitspension – oft ohne Mindestversicherungszeiten erfolgt.

Hand aufs Herz: Gerade für viele Freiberufler oder Menschen, die in kreativen Berufen tätig sind, könnte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards sein.

Ein weiterer Vorteil einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass auch vereinbart werden kann, dass ein Rentenanspruch auch dann besteht, wenn bei Eintritt der Berufsunfähigkeitspension kein Beruf ausgeübt wird.

Auch darüber sollte man nachdenken: Wissen wir, was in fünf Jahren – mit uns und unserer Arbeitskraft – passieren wird? Und wie wird es in zehn Jahren, gar in 15, 20 Jahren aussehen? Können wir uns wirklich sicher sein, dass „schon alles gut gehen wird“?

Besondere Zusatz-Vorteile

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat schließlich noch einen weiteren Vorteil: Die Versicherungsleistungen werden auch dann – regelmäßig – erbracht, wenn Versicherte ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können, einem anderen Beruf vielleicht jedoch schon – wenn dieser andere Beruf beispielsweise ihren nunmehr geänderten Fähigkeiten besser entspricht.

Am konkreten Beispiel: Nach einem schweren Unfall kann ein Chirurg nicht mehr operieren. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhält er nun die „volle Versicherungsleistung“ – also die eines Chirurgen –, selbst wenn er etwa noch im Stande wäre, als ärztlicher Berater oder Lehrender tätig zu sein.

Anders bei der staatlichen Berufsunfähigkeitspension: Da bekäme besagter Chirurg deutlich weniger ausbezahlt – nämlich das, was er hypothetischerweise in dem schlechter bezahlten Beruf bekommen würde.

Man sieht also, dass sich die oben gestellte Frage ziemlich leicht beantworten lässt: Natürlich wissen wir nicht, was mit uns passieren wird. Für den Fall einer Berufsunfähigkeit können wir aber vorsorgen: mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die sich unseren Bedürfnissen anpasst.