Offizielle Institutionen erklären, wie man sich verhalten sollte, wenn man im In- oder Ausland einen Verkehrsunfall hat.

4.1.2016 (kunid) Jeder Verkehrsteilnehmer muss damit rechnen in einen Unfall verwickelt zu werden oder als Erster an eine Unfallstelle zu kommen. Daher sollte jeder wissen, wie er sich im Ernstfall zu verhalten hat, aber auch was er tun kann, um eine reibungslose Schadenregulierung zu begünstigen.

Wer nach einem Verkehrsunfall richtig handelt, kann nicht nur weitere Schäden verhindern, sondern im Ernstfall auch Leben retten. Wer außerdem den Unfallhergang und die Daten der Unfallbeteiligten umfassend dokumentiert, kann zudem die Schadenregulierung durch die zuständige Kfz-Versicherung erleichtern. Was man als Unfallbeteiligter beachten sollte, zeigt in verständlicher Art und Weise die sogenannte Erste-Hilfe-Karte.

Dieser zweiseitige Flyer wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen herausgegeben und ist kostenlos unter der Telefonnummer 0800 215359 oder per E-Mail ([email protected]) bestellbar. Er steht aber auch online als PDF-Datei zur Verfügung. Wer zudem für einen Unfall im Ausland gerüstet sein möchte, kann sich den Ratgeber „Unfall im EU-Ausland“ beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. herunterladen.

Sicherung der Unfallstelle

Hilfreiche Informationen zum Thema „Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall“ bietet auch das Bundeskanzleramt unter www.help.gv.at. Das Erste bei einem Unfall ist die Sicherung der Unfallstelle, um weitere Unfälle zu vermeiden. Unfallbeteiligte und Verkehrsteilnehmer, die zur Unfallstelle kommen, sollten das Warnblinklicht am eigenen Kfz und bei Dunkelheit zusätzlich die Fahrzeugbeleuchtung einschalten. Aus Sicherheitsgründen sollte jeder, der bei einer Unfallstelle aus dem Wagen aussteigt, eine Warnweste, die im Auto griffbereit liegen muss, anlegen.

Bei Unfällen auf Landstraßen und Autobahnen muss in der Regel eine Warnweste angezogen werden. Die Unfallstelle selbst ist durch das Aufstellen eines Warndreiecks am Fahrbahnrand auf der Spur, auf der das verunfallte Kfz steht, zu sichern. Der Abstand ist so zu wählen, dass Verkehrsteilnehmer das Dreieck frühzeitig erkennen. Im Ortsgebiet wird dazu meist eine Entfernung von rund 50 Metern, außerhalb des Ortsgebietes von rund 150 Metern und auf der Autobahn von circa 200 bis 250 Metern empfohlen.

Hat es bei einem Verkehrsunfall Verletzte gegeben, muss die Polizei zum Beispiel unter der Notrufnummer 133 verständigt werden. Bei Verkehrsunfällen mit reinen Sachschäden kann man zwar davor absehen, aber nur wenn alle Unfallbeteiligten den Namen und die Adresse untereinander ausgetauscht haben. Gibt es Verletzte, sind unbedingt auch Rettungskräfte anzufordern. Hilfe kann hierzulande unter der Notrufnummer 144 oder EU-weit unter 112 angefordert werden.

Die Folgen einer Fahrerflucht

Grundsätzlich müssen Unfallbeteiligte hierzulande am Unfallort bleiben, um zu helfen und auch die Personalien sowie die Kennzeichen aller Betroffenen zu notieren. Bei einem Unfall ohne einen weiteren Beteiligten, beispielsweise bei einem Parkschaden, muss man entweder warten, bis der Geschädigte kommt, oder man meldet den Schaden unverzüglich der Polizei und gibt dort seine Personalien und das Kennzeichen des beschädigten Autos an.

Wer dies nicht beachtet, begeht Fahrerflucht und muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Zudem können versicherungs-rechtliche Nachteile wie der Verlust des Kaskoschutzes und/oder eine Regressforderung der Kfz-Haftpflicht-Versicherung entstehen.

Wurden bei dem Unfall Personen verletzt, sind die Unfallbeteiligten, aber auch andere Personen, die als Erste an die Unfallstelle kommen, verpflichtet, eine zumutbare Hilfe zu leisten. Wer dagegen verstößt, muss gemäß den Paragrafen 94 und 95 Strafgesetzbuch unter anderem mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen wegen „Im-Stich-Lassen eines Verletzten“ oder unterlassener Hilfeleistung rechnen. Auch der Entzug des Führerscheins ist möglich.

Wichtiges Wissen rund um die Erste Hilfe

Nach einem Notruf sollte nicht im Auto, sondern hinter den Leitplanken auf die Rettungskräfte gewartet werden. Bei einer Notfallmeldung bei der Polizei und/oder dem Rettungsdienst sind in der Regel folgende Fragen zu beantworten: Wer ruft an? Wo ist die Unfallstelle? Was ist passiert? Wie viele Verletzte sind es? Welche Verletzungen liegen vermutlich vor? Wie viele Personen und Fahrzeuge sind am Unfall beteiligt?

Gab es bei dem Unfall Verletzte, sind diese direkt nach der Sicherung des Unfallortes im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und der vorhandenen Erste-Hilfe-Kenntnisse zu versorgen und, wenn es der Zustand der Verletzten zulässt, aus einem eventuellen Gefahrenbereich zu bringen. Mit einem Erste-Hilfe-Kurs lässt sich das notwendige Wissen, was im Ernstfall zu tun ist, regelmäßig auffrischen.

Solche Kurse werden unter anderem von verschiedenen Hilfs- und Rettungsorganisationen angeboten, wie dem Österreichischen Roten Kreuz, dem Arbeiter-Samariter-Bund (), der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser Hospitaldienst oder dem Rettungsdienst Grünes Kreuz. Anhand einer bebilderten Einweisung und eines herunterladbaren Videos veranschaulicht der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ) gemeinsam mit dem ASBÖ die wichtigsten Erste-Hilfe-Schritte nach einem Unfall. Der ASBÖ stellt zudem eine kostenlose Erste-Hilfe-App zum Herunterladen an.

Welche Unfalldaten wichtig sind

Damit der Schaden möglichst schnell und reibungslos vom zuständigen Kfz-Versicherer reguliert wird, ist es sinnvoll, direkt am Unfallort den Schaden umfassend zu dokumentieren. Hilfreich ist hierzu der Europäische Unfallbericht, der für solche Situationen im Auto aufbewahrt werden sollte. Dieser ist beim eigenen Kfz-Versicherer erhältlich, kann aber auch beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Unter anderem ist es wichtig, die Daten, also Namen, Adressen und amtliche Kennzeichen der Unfallgegner und auch Unfallzeugen aufzunehmen. Zudem sollte der Unfallhergang am besten noch am Unfallort schriftlich festgehalten werden. Sinnvoll sind dabei auch Fotos von der Unfallstelle und den Beschädigungen sowie eine Skizze vom Unfallhergang.

Kann der Unfallgegner keine Auskunft über seine Kfz-Versicherung geben, ist es möglich, die Daten beim Versicherungsverband Österreich unter der Telefonnummer 01711 560 zu erfragen. Anhand des amtlichen Kennzeichens wird dort die gegnerische Versicherung oder, wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen wurde, der zuständige Schadenregulierer der ausländischen Versicherung ermittelt.

Unfall der eigenen Kfz-Versicherung melden

Ein Unfallbeteiligter kann sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden, um den Schaden zu melden und eine Schadenregulierung einzuleiten.

Jeder Unfallbeteiligte, auch wenn er seiner Meinung nach nicht Schuld am Unfall hat, sollte den Unfall auch der eigenen Kfz-Versicherer umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Woche melden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet nämlich nicht nur für Schäden Dritter, die man verursacht hat, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche von Unfallgegnern ab. Trägt man eine (Teil-)Schuld am Schaden, übernimmt beispielsweise eine bestehende Vollkasko-Versicherung die Schadenskosten am eigenen Pkw abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Prinzipiell ist es wichtig, kein schriftliches Schuldbekenntnis abzugeben, ohne dass der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer dem zustimmt. Anderenfalls könnte dadurch eine Abwehr von möglicherweise doch unberechtigten Forderungen erschwert werden.