Die Höhe des staatlichen Zuschusses für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge steht für das Jahr 2016 fest.

11.1.2016 (kunid) Mit der sogenannten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge fördert der Staat seit einigen Jahren die private Pensionsvorsorge und Vermögensbildung. Jedes Jahr wird die Förderungshöhe entsprechend der aktuellen Marktzinslage und Sozialversicherungs-Werte angepasst.

Jeder unbeschränkt steuerpflichtige Bürger, also zum Beispiel alle Personen, die ihren Wohnsitz hierzulande haben, kann eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) in Anspruch nehmen –unabhängig davon, ob und wie viel Einkünfte er hat.

Es werden also Arbeitnehmer, Unternehmer, Freiberufler und Landwirte genauso gefördert wie Hausfrauen/-männer und Studenten. Die staatliche Förderung erfolgt zum einen durch eine jährliche Zulage in prozentueller Abhängigkeit zur eingezahlten Prämie und zum anderen durch Steuervergünstigungen.

Staatliche Geldgeschenke nutzen

Um Anspruch auf eine Förderung zu haben, muss ein entsprechender Vertrag (PZV-Vertrag) abgeschlossen werden, beispielsweise ein Lebensversicherungs-Vertrag, der die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt. So sind zum Beispiel nur Verträge förderberechtigt, bei denen eine Garantie besteht, dass die eingezahlten Beträge inklusive der staatlichen Prämien bis zum Vertragsablauf erhalten bleiben und somit Verluste ausgeschlossen sind.

Außerdem muss ein PZV-Vertrag laut gesetzlichen Vorgaben mindestens zehn Jahre laufen, sofern man bei Vertragsabschluss noch keine 50 Jahre alt ist. Eine vereinbarte Rentenauszahlung erfolgt als lebenslange, garantierte Privatpension. Zudem ist diese Pensionsleistung steuerfrei. Der entsprechende staatliche Fördersatz ist im Einkommensteuergesetz geregelt und wird in Abhängigkeit zur Bausparprämie berechnet.

Die PZV-Förderhöhe beträgt je nach Marktzinsniveau zwischen 4,25 und 6,75 Prozent der jährlichen Einzahlungen.

Förderungshöhe für 2016

Wie das Finanzministerium bekannt gab, bleibt die Bausparprämie mit 1,5 Prozent auf demselben Niveau wie letztes Jahr. Gemäß Paragraf 108g EStG (Einkommensteuergesetz) beträgt die Förderhöhe der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge 2,75 Prozent zuzüglich des ermittelten Prozentsatzes für die staatliche Bausparprämie, die in diesem Jahr bei 1,5 Prozent liegt. Damit ergibt sich heuer eine Förderungshöhe von 4,25 Prozent für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge.

Konkret zahlt der Staat für 2016 damit 4,25 Prozent der vom Versicherungskunden eingezahlten Jahresprämie zusätzlich in den Vertrag als Zulage mit ein. Die maximale Förderung ist auf einen Höchstbetrag, nämlich auf 1,53 Prozent des 36-Fachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherungen (2016: 4.860 Euro) begrenzt. Prämienbegünstigt können somit maximal 2.676,89 Euro (1,53 Prozent von 36 mal 4.860 Euro) pro Jahr in einen PZV-Vertrag eingezahlt werden.

Damit ergibt sich eine maximale Förderung für das Jahr 2016 von 113,77 Euro (4,25 Prozent von 4.860 Euro), wenn der Versicherungskunde die maximal geförderte Jahresprämie von aktuell insgesamt 4.860 Euro in den Zukunftsvorsorgevertrag einzahlt. Letztes Jahr war die Förderung mit maximal 108,85 Euro noch um rund fünf Euro niedriger als heuer. Und auch in den Jahren 2012 bis 2014 war die maximale Förderhöhe deutlich geringer.

Steuerliche Vorteile

Die weitere staatliche Förderung in Form von Steuervergünstigungen kommt in der Ansparphase, aber auch bei Vertragsablauf zur Geltung. Denn das im Vertrag angesammelte Kapital, die vom Staat gezahlte Förderung und die damit erreichten Erträge sind, wenn eine Rentenzahlung nach Vertragsablauf vereinbart wurde, steuerfrei.

Es werden also keine Versicherungssteuer auf die Beiträge während der Ansparphase und keine Kapitalertrag- und Vermögenszuwachssteuer auf die Erträge sowie keine Einkommensteuer auf die Pensionsauszahlung erhoben.

Wer mehr zur staatlichen Förderung und der Auswahl der passenden Zukunftsvorsorgeformen wissen möchte, kann sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.