Einbrüche, Kfz-Diebstähle und andere Delikte: Die neue Polizeistatistik zeigt für die fünf großen Kriminalitätsfelder, wo es 2014 mehr oder weniger Anzeigen gab und welche Entwicklung sich in den vergangenen zehn Jahren zeigte.

7.4.2015 (kunid) Die Zahl der Anzeigen ist 2014 laut der polizeilichen Kriminalstatistik um 3,4 Prozent gesunken. Unter den sogenannten „Big Five“ der Kriminalitätsfelder hat sie nur bei Wohnraumeinbrüchen zugenommen. Bei Gewaltdelikten, Kfz-Diebstählen, Wirtschaftskriminalität und Cybercrime ist sie hingegen zurückgegangen. In Bezug auf Cybercrime sei aber weiterhin von einem „großen Dunkelfeld“ auszugehen.

Wie dem Bericht „Sicherheit 2014“ des Bundeskriminalamts (BK) zu entnehmen ist, gab es 2014 weniger Kriminaldelikte als noch im Vorjahr. Insgesamt wurden 2014 527.692 Anzeigen erstattet, 3,4 Prozent weniger als 2013 – hier waren es noch 546.396 gewesen.

Die Anzahl der Anzeigen erreichte sogar den „Rekordtiefstand der letzten zehn Jahre“, wie das Innenministerium (BMI) vor Kurzem mitteilte. Die Aufklärungsquote blieb mit 43,1 Prozent stabil.

Mehr Wohnraumeinbrüche

Unter dem Sammelbegriff „Big Five“ fasst das Bundeskriminalamt (BK) die fünf Kriminalitätsfelder „mit dem größten Einfluss auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung“ zusammen. Das sind Wohnraumeinbruch, Kfz-Diebstahl, Gewaltdelikte, Cybercrime und Wirtschaftskriminalität. Auf diese fünf Bereiche entfielen 2014 insgesamt 119.226 Anzeigen. Das entspricht 22,6 Prozent aller Anzeigen. 2013 waren es noch 127.840 gewesen, somit gab es hier einen überdurchschnittlich hohen Rückgang um 6,7 Prozent.

Allerdings haben sich nicht alle fünf Kriminalitätsarten gleichförmig entwickelt. Die Zahl der angezeigten Einbrüche hat um 3,4 Prozent zugenommen und lag 2014 bei 17.109. Trotz des Anstiegs liegt sie aber noch klar unter den Werten aus der zweiten Hälfte der „Nuller“-Jahre: 2009 hatte es 21.165 Anzeigen gegeben.

„Die Einbruchskriminalität in Wohnräumen beschäftigt uns nach wie vor“, erklärt BK-Direktor Franz Lang. Die Zahl der Einbrüche in den Wintermonaten 2014 sei niedriger gewesen als 2013, was Lang auf die österreichweite Kampagne gegen den Dämmerungseinbruch zurückführt.

Weniger Kfz-Diebstähle

Gesunken ist die Zahl der angezeigten Diebstähle von Lastkraftwägen, Personenkraftwägen und Krafträdern. Sie erreichte mit 3.347 den niedrigsten Wert der letzten zehn Jahre. Gegenüber 2013 war eine Senkung um 13,8 Prozent zu verzeichnen.

Die 2009 gegründete „Soko Kfz“ habe 2014 nicht nur Täter vor Ort festnehmen, „sondern auch nachhaltig die Strukturen zahlreicher Tätergruppen zerschlagen“ können. Laut BK konnten insgesamt 32 Personen festgenommen und 92 gestohlene Kfz mit einer Schadenssumme von rund 2,9 Millionen Euro den einzelnen Tätergruppierungen zugeordnet werden.

„Davon wurden 37 Kfz im Gesamtwert von fast 1,4 Millionen Euro im In- und Ausland sichergestellt. Weiters konnten 169 Motoren und 143 Getriebe zu 276 Kfz-Diebstählen mit einer Schadenssumme von ungefähr sieben Millionen Euro zugeordnet werden.“

Cybercrime rückläufig, bleibt aber auf hohem Niveau

Einen Rückgang, und zwar um 10,8 Prozent, registriert das BK auch im Bereich „Cybercrime“. Mit 8.966 Anzeigen liegt die Zahl allerdings nach wie vor auf hohem Niveau. 2012 hatte es die meisten Anzeigen der letzten zehn Jahre gegeben, nämlich 10.308. „Cybercrime“ wird in zwei Bereiche unterteilt: Im engeren Sinn versteht man darunter Straftaten, die mithilfe der Technologien des Internets begangen werden, zum Beispiel den widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem („Hacking“).

Im weiteren Sinn nutzt „Cybercrime“ das Internet als Kommunikationsmittel und umfasst auch Betrugsdelikte mit Tatort Internet. Der Anzeigenrückgang sei vor allem diesem weiter definierten Bereich zuzuordnen, vor allem dem Internetbetrug. Letzterer ging um 13,5 Prozent auf 6.635 Anzeigen zurück, das ist aber immer noch der vierthöchste Wert der letzten zehn Jahre.

Trotz des Rückgangs der Cyberkriminalität insgesamt sei im Zehnjahresvergleich „doch ein deutlicher Trend nach oben ablesbar“, so das BK. Grund: die zunehmende Verbreitung von Computern – speziell Smartphones und Tablets – und der Ausbau von Netzwerken. „Da die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu einem ständigen Begleiter geworden ist, entstehen laufend neue Kriminalitätsphänomene. Es ist weiterhin auch von einem großen Dunkelfeld im Bereich Cybercrime auszugehen.“

Wirtschaftskriminalität und Zahl der Gewaltdelikte gesunken

Einen Rückgang meldet das BK im Bereich der Wirtschaftskriminalität. 49.620 Anzeigen gingen 2014 ein (minus 9,8 Prozent). Rund drei Viertel davon entfielen auf Betrugsdelikte, Urkundenunterdrückung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel. „Allein bei diesen Delikten ist ein Rückgang von über 11,1 Prozent feststellbar.“ Die klassischen Wirtschaftsdelikte wie Untreue, betrügerische oder fahrlässige Krida, Sozialbetrug usw. machen laut BK zwar nur 2,2 Prozent der gesamten Wirtschaftskriminalität aus. Die Schäden gehen jedoch „in die Milliardenhöhe“.

Rückgängig war auch die Zahl der vorsätzlichen Tötungen und Körperverletzungen sowie der Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. 40.184 Anzeigen bedeuten eine Verringerung um 2.160 Fälle oder 5,1 Prozent.

Besonders stark gesunken ist die Zahl der vorsätzlichen Tötungen. Sie verminderte sich um 31,8 Prozent auf 107 Fälle, davon 38 vollendete Taten und 69 Versuche. Die Aufklärungsquote bei Gewaltdelikten erreichte 2014 nach Angaben des BK mit 82,8 Prozent den Höchstwert des letzten Jahrzehnts. Bei 61,4 Prozent der begangenen Taten gab es eine Beziehung zwischen Täter und Opfer.

Finanzieller Schadenersatz nach Einbruch-Diebstahl und Raub …

Auch wenn es keinen 100-prozentigen Schutz davor gibt, dass man selbst Opfer eines Diebstahles oder sonstigen Kriminaldeliktes wird, so lässt sich zumindest in vielen Bereichen der finanzielle Schaden absichern.

So leistet beispielsweise eine Haushaltsversicherung bei vollbrachtem oder auch versuchtem Einbruch-Diebstahl Schadenersatz am beschädigten oder gestohlenen versicherten Hab und Gut, wie Möbeln, Elektrogeräten oder Kleidung.

Sie deckt in der Regel auch die im Rahmen des Einbruchs entstandenen Sachschäden, beispielsweise die Reparaturkosten für eine aufgebrochene Eingangstüre. Auch wenn man außerhalb der Wohnung Opfer eines Raubes wurde, also mit Gewalt oder Androhung von Gewalt zur Herausgabe seines Eigentums gezwungen wurde, sind die entwendeten Sachen in der Regel durch die Haushaltspolizze abgesichert.

… und nach einem Kfz-Diebstahl

Wer eine Teilkasko-Versicherung, auch Elementarkasko genannt, für seinen Pkw hat, bekommt nach einem Diebstahl den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Wagens oder auch der aus dem Auto gestohlenen Kfz-Teile wie Navigationssystem oder Radiogerät.

Wenn im Kfz-Vertrag vereinbart, wird für ein neues Auto bis zu einem bestimmten Alter bei einem Diebstahl auch der Neuwert erstattet. Einige Versicherer bieten zudem die Absicherung von aus dem Auto gestohlenen persönlichen Dingen wie Notebook, Smartphone oder Kleidung an.

In der Vollkaskoversicherung ist im Übrigen der Teilkaskoschutz automatisch enthalten. Daneben erstattet die Vollkasko unter anderem zusätzlich Schäden, die ein anderer beispielsweise auch durch Vandalismus am versicherten Pkw verursacht hat.

Gerichtlich gegen Verbrecher vorgehen

Je nach vereinbartem Versicherungsumfang hilft auch eine private Rechtsschutz-Versicherung beispielsweise mit der Übernahme von anfallenden Anwaltskosten, damit ein Verbrechensopfer zu seinem Recht kommt.

In einigen Rechtsschutzverträgen kann auch ein Antistalking- und/oder ein Mobbing-Rechtsschutz eingeschlossen werden, um sich auch gerichtlich gegen einen entsprechenden Täter zu wehren.

Manche Versicherer bieten im Rahmen der Rechtsschutz-Polizze eine Ausfallversicherung an. Der Versicherer zahlt hier beispielsweise eine vereinbarte Versicherungssumme an ein Verbrechensopfer, wenn der Täter zum Schadenersatz verurteilt wurde, diesen aber nicht zahlen kann.

Staatliche Hilfe

In der Regel gibt es von staatlichen Stellen keine finanzielle Entschädigung für gestohlene oder geraubte Sachen. Allerdings kann ein Verbrechensopfer ein Schmerzensgeld und/oder eine finanzielle Hilfe bekommen, wenn er aufgrund des Verbrechens psychische und/oder körperliche Schäden erlitten hat.

Details dazu findet man online beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen sowie beim Bürgerportal des Bundeskanzleramtes.

Eine kostenfreie Beratung für Opfer von Straftaten bietet rund um die Uhr der Opfernotruf unter der Hotline 0800 112112 an. Dies ist eine Initiative des Bundesministeriums für Justiz und wird vom Weissen Ring betrieben.