Damit der Skiurlaub, der Kurztrip in die Berge oder auch die langersehnte Fernreise nicht wegen plötzlich auftretender Schwierigkeiten zum Desaster werden, hilft eine passende Absicherung.
20.10.2014 (kunid) Es gibt diverse Risiken wie eine unerwartet auftretende Krankheit, ein Unfall oder auch der Diebstahl von Papieren kurz vor oder während einer Reise, die einen Urlaub zum Albtraum werden lassen. In diesen und weiteren Fällen muss ein Betroffener unter Umständen zudem damit rechnen, dass er auch noch diverse Kosten selbst tragen muss. Eine kostenlose Broschüre zeigt, wie man gegen solche Unwägbarkeiten vorsorgen kann.
Nicht immer verläuft eine Reise ohne Zwischenfälle und manchmal kann ein geplanter Urlaub erst gar nicht angetreten werden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Einige Ursachen, wie ein Unfall oder eine plötzlich eintretende Krankheit kurz vor oder während der Reise, lassen sich zwar nicht vermeiden, doch mit einer passenden Absicherung erhält der Urlauber eine schnelle Hilfe und bleibt außerdem nicht auf möglichen Mehrkosten sitzen.
Krankenschutz im Ausland
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt beispielsweise bei einer während der Reise auftretenden Krankheit oder bei einem Unfall die notwendigen Ausgaben für eine ambulante und/oder stationäre Versorgung im Ausland. Dies ist wichtig, da die gesetzliche Krankenversicherung auch in den Ländern, in denen sie im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungs-Karte (EKVK), leistet, nicht alle Behandlungskosten kostendeckend übernimmt.
Zudem gibt es viele Reiseziele, beispielsweise in Amerika, Afrika oder Asien, in welchen die gesetzliche Krankenversicherung gar keine Kosten übernimmt. Ein Krankenrücktransport aus dem Ausland, der mehrere Tausend Euro kosten kann, wird im Übrigen von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel überhaupt nicht übernommen. Im Gegensatz dazu sichert eine Auslandsreise-Kranken-Polizze je nach Vertragsvereinbarung auch einen eventuell notwendigen Krankenrücktransport nach Österreich.
Wenn ein Reiserücktritt oder Reiseabbruch notwendig wird
Eine Reiserücktritts- oder auch Reisestorno-Versicherung übernimmt je nach Vertragsvereinbarung die Stornokosten, wenn ein geplanter Urlaub im letzten Augenblick aus wichtigen Gründen, zum Beispiel wegen eines erlittenen Unfalles, abgesagt werden muss. Ist zudem ein Reiseabbruch versichert, werden bei einem notwendigen Abbruch der bereits angetretenen Reise entsprechend der Vertragsvereinbarung die zusätzlichen Ausgaben erstattet.
Das können zum Beispiel Rückflugkosten, aber auch Stornogebühren für schon gebuchte, jedoch nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen wie Ausflüge und Unterkunft sein. Die Risiken, bei deren Eintritt eine Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung leistet, beispielsweise bei einer unerwartet schweren Erkrankung oder einem Einbruch in der Wohnung des Reisenden, sind den Versicherungs-Bedingungen der jeweiligen Polizze zu entnehmen.
Versicherungspolizzen, die nicht nur im Alltag hilfreich sind
Es gibt Versicherungspolizzen, die nicht nur im Alltag, sondern auch auf Reisen wichtig sind und je nach vereinbartem Geltungsbereich auch im Urlaubsland gelten. Dazu zählt die private Haftpflichtversicherung, die zum Teil auch in der Haushaltsversicherung mitversichert ist. Sie übernimmt mögliche Schmerzensgeld- oder Schadenersatz-Forderungen eines Dritten, wenn der Versicherte einen Schaden fahrlässig verursacht hat, und wehrt auch unberechtigte Forderungen ab. Je nach Vertragsvereinbarung gilt der private Haftpflichtschutz in Europa oder sogar weltweit.
Auch eine Rechtsschutz-Versicherung gilt je nach vereinbartem Geltungsbereich nicht nur in Österreich, sondern auch in Europa oder je nach Vereinbarung sogar weltweit. Sie hilft dem Versicherten sein Recht einzufordern, zum Beispiel eigene Schadenersatz-Forderungen geltend zu machen, wenn er von einem anderen geschädigt wurde. Wer einen Vertragsrechtsschutz in der Polizze mitversichert hat, kann notfalls auch entgangene Urlaubsfreuden einklagen, wenn zum Beispiel die Beschreibung im Reiseprospekt mit der Realität am Urlaubsort nicht übereinstimmt.
Mit dem eigenen Pkw in den Urlaub
Die meisten Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden Assistanceleistungen in Form von Soforthilfen bei Pannen, einem Unfall oder Diebstahl im Rahmen der Kfz-Versicherung des eigenen Autos oder auch in einer separaten Schutzbrief-Polizze an.
Übernommen werden je nach Vertragsvereinbarung beispielsweise die Kosten und die Organisation für das Abschleppen des Fahrzeugs, für eine Kfz-Rückführung oder für die Rückfahrt der Mitreisenden bei Ausfall des Fahrers.