Sommerzeit ist Reisezeit. Doch jeder, der in fremde Länder reist, sollte sich frühzeitig um notwendige Papiere und vorgeschriebene Impfungen kümmern. Auch die eigene Absicherung auf Reisen, beispielsweise im Krankheitsfall, ist wichtig, damit der Urlaub nicht zum finanziellen Fiasko wird.

10.6.2014 (kunid) Ein Urlaub in fernen Ländern hat seinen eigenen Reiz. In vielen Reiseländern sind jedoch ein Visum oder auch Impfungen verpflichtend. Bei der Reisevorbereitung sollte zudem an einen ausreichenden Versicherungsschutz gedacht werden, damit spezielle Risiken, die durch die Auslandsreise entstehen, abgesichert sind.

Im Gegensatz zu Kurztrips ist für eine Fernreise in der Regel eine umfassende und frühzeitige Reisevorbereitung notwendig. Idealerweise sollte man bereits drei bis vier Monate vor dem eigentlichen Reiseantritt seinen Hausarzt nach eventuell für das ausgesuchte Reiseziel notwendigen Impfungen fragen. Mit der Prophylaxe muss nämlich oftmals frühzeitig begonnen werden, da einige Impfstoffe erst nach mehreren Wochen wirken.

Außerdem ist es wichtig, dass man frühzeitig die für das Reiseland vorgeschriebene Gültigkeit des Reisepasses kontrolliert, um ihn gegebenenfalls verlängern zu lassen. Auch ein möglicherweise notwendiges Visum muss rechtzeitig beantragt werden. Denn die Verlängerung oder Ausstellung der Dokumente dauert unter Umständen einige Wochen.

Reisepass und Visa

In den meisten Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz muss in der Regel der Reisepass zum Zeitpunkt der Ein- oder Ausreise noch mindestens drei Monate lang gültig sein. In einigen Ländern wie Barbados, den Bahamas, Brasilien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Israel und Thailand sind es sogar sechs Monate.

In zahlreichen Staaten wie Ägypten, Australien, China, Indien, Kuba, Kenia, den Malediven, Russland, Senegal und Sri Lanka ist zur Einreise neben dem Reisepass zudem ein Visum notwendig. Welche Einreisedokumente je nach Land benötigt werden, kann unter anderem online beim Außenministerium nachgelesen werden. Für die Einreise in den USA wird beispielsweise neben dem Reisepass eine Onlineregistrierung benötigt.

Tipp: Für den Fall des Verlustes oder Diebstahls der wichtigsten Dokumente wie Reisepass, Flugticket und Reservierungen sind vorher angefertigte Kopien dieser Unterlagen hilfreich. Wichtige Telefonnummern und Anlaufstellen – etwa von denAuslandsvertretungen – können bei Notfällen während der Reise nützlich sein. Unterstützung bei Schwierigkeiten im Urlaubsland bietet auch der Bereitschaftsdienst des Außenministeriums, der unter anderem unter den Telefonnummern +4350 11504411 beziehungsweise +431 901154411 im Ausland erreichbar ist.

Schutz vor landestypischen Krankheiten

Je nach Reisegebiet und Reisezeit bestehen unterschiedliche Infektionsrisiken, vor denen man sich mit einer Impfung schützen kann. In einigen Ländern müssen manche Impfungen sogar für die Einreise nachgewiesen werden. Impfungen gegenGelbfieberHepatitis A/BTyphusTollwutTetanus und Diphtherie werden beispielsweise für Reisen nach Lateinamerika von Gesundheitsexperten empfohlen. Eine Gelbfieberimpfung ist für die Einreise in West- und Zentralafrika sogar verpflichtend.

Bei Asien- und Afrikareisen ist ein Dreifachimpfstoff gegen Kinderlähmung, Diphtherie und Tetanus wie auch Impfungen gegen Hepatitis A/B, Meningokokken-Meningitis, Typhus und Tollwut dringend angeraten. Wer in Asien Urlaub machen will, sollte sich zudem gegen die weitverbreitete japanische Enzephalitis impfen lassen.

Mehr Informationen zu den empfohlenen oder auch vorgeschriebenen Impfungen in den einzelnen Ländern gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und des Instituts für Reise- und Tropenmedizin. Auch im Webauftritt des Außenministeriums sind für jedes Land neben Angaben zur Visumspflicht und Sicherheitshinweisen Hinweise zum Thema Impfung zu finden.

Wenn die Reise nicht angetreten werden kann

Nicht immer kann eine gebuchte Reise tatsächlich auch angetreten werden. Ursachen dafür gibt es viele: von einer schweren Verletzung nach einem Unfall oder einer plötzlich auftretenden Krankheit, einem gravierenden Feuer- oder Einbruchschaden am Eigentum des Reisenden oder eines Mitreisenden bis hin zum Tod eines Familienangehörigen.

Je nachdem, wann die geplante Reise abgesagt werden muss, sind Stornokosten von bis zu 100 Prozent des Reisepreises möglich. Eine zeitnah zur Buchung abgeschlossene Reiserücktritts- oder auch Reisestorno-Versicherung kommt je nach Vertragsvereinbarung in den genannten und einigen weiteren Fällen für die anfallenden Kosten auf.

Es gibt sie als Einmalpolizzen für eine bestimmte Reise oder als Dauervertrag für alle während der Dauer des Versicherungsschutzes gebuchten Reisen.

Krank im Urlaub

Wer bereits auf Reisen ist und dann krank wird, findet in vielen Ländern eine medizinische Versorgung vor, die nicht den gewohnten Standards hierzulande entspricht. In zahlreichen Ländern müssen Reisende für medizinische Behandlungs- und Transportkosten beispielsweise selbst aufkommen. Für Österreicher ersetzt die eigene gesetzliche Krankenversicherung Krankheitskosten nur in den Ländern wie den Staaten der EU, des EWR und der Schweiz, mit denen ein entsprechendesSozialversicherungs-Abkommen oder eine zwischenstaatliche Vereinbarung besteht.

Hierfür gibt es die Europäische Krankenversicherungs-Karte (EKVK), die auf der Rückseite der Krankenkassen-e-Card aufgedruckt ist. Bosnien-Herzegowina, Montenegro und die Türkei unterliegen einem bilateralen Abkommen, deshalb benötigen Reisende hier einen Urlaubskranken- oder auch Auslandsbetreuungs-Schein. Dieser ist beim Arbeitgeber oder bei der Krankenkasse erhältlich. Prinzipiell muss man damit rechnen, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch in den Ländern, in denen sie leistet, nicht alle Behandlungskosten kostendeckend übernimmt.

In vielen Staaten wird man zudem nur als Selbstzahler optimal versorgt. Außerdem wird der Krankenrücktransport aus dem Ausland, der mehrere Tausend Euro kosten kann, in der Regel nicht von der sozialen Krankenversicherung übernommen. In Ländern, in denen kein gesetzlicher Krankenschutz besteht, muss man üblicherweise seine Krankenkosten komplett selbst bezahlen. Deshalb empfiehlt auch das Außenministerium für alle Auslandsreisen eine zusätzliche private Reise-Krankenversicherung, die vor den möglichen Kosten durch Unfall oder Krankheit im Ausland schützt.

Nicht alle angebotenen Reisepolizzen sind notwendig

Es können auch weitere Reiseversicherungen sinnvoll sein. Für denjenigen, der im Urlaub mit wertvollem Hab und Gut wie eine teure Sport- und/oder Fotoausrüstung unterwegs ist, kann beispielsweise eine Reisegepäckversicherung ratsam sein. Manche von Reisebüros angebotene Polizzen wie Reisehaftpflicht- oder Reise-Unfall-Versicherungsverträge sind dagegen oft überflüssig.

Denn ein normaler privater Haftpflicht- und/oder Unfall-Versicherungsvertrag gilt nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern. Während die meisten Unfall-Polizzen generell weltweit gelten, muss man dies bei einer privaten Haftpflicht-Polizze jedoch prüfen, denn viele Verträge sind auf Europa und die außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten beschränkt. Oftmals kann man gegen einen kleinen Aufpreis den Geltungsbereich jedoch erweitern.

Eine bevorstehende Reise ist eine gute Gelegenheit, diesen Schutz zu überprüfen. Ein Versicherungsexperte kann hier Klarheit bringen, was für den geplanten Urlaub bereits über bestehende Versicherungsverträge abgedeckt und welcher zusätzliche Versicherungsschutz notwendig ist, damit man beruhigt und sorglos verreisen kann.