Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Haustier anzuschaffen oder beispielsweise zu Weihnachten zu verschenken, sollte sich unbedingt umfassend informieren. Anderenfalls kann es leidvoll für Mensch und Tier werden.

23.11.2015 (kunid) Ein Tier ist kein Gegenstand – vielmehr übernimmt der Halter eine dauerhafte Verantwortung. Daher sollte man vor der Anschaffung eines Haustieres zahlreiche Dinge überdenken, damit der neue Hausbewohner nicht irgendwann im Tierheim landet oder, sollte er einen Schaden anrichten, zum finanziellen Problem wird.

Grundsätzlich bedeutet die Anschaffung eines Haustieres, eine langfristige Beziehung einzugehen, die nicht nur mit Freude, sondern mit Kosten und Pflichten sowie je nach Tierart auch mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden ist. Ein Haustier muss zum Beispiel artgerecht versorgt werden – auch während der Urlaubszeit. Dazu zählt unter anderem die für das Tier passende Unterbringung, Fütterung und Reinlichkeitspflege bis hin zum täglichen Auslauf.

Zudem können Arztkosten für Impfungen oder medizinisch notwendige Behandlungen anfallen. Tierhalter müssen außerdem für Schäden, die das Tier bei anderen verursacht, haften. Dies alles sollte bei der Entscheidung, ob beziehungsweise welches Tier angeschafft werden soll, bedacht werden.

Nicht jedes Tier passt zu einem

Nicht jedes Haustier ist für jede Person oder jede Familie geeignet. Hunde benötigen beispielsweise einen täglichen Auslauf. Bei Katzen, Meerschweinchen oder Vögeln müssen hingegen Käfig, Futternapf und Tiertoilette immer sauber gehalten werden. Auch die Tierpflege während der Urlaubszeit sollte gesichert sein, damit der kleine Vierbeiner nicht früher oder später im Tierheim landet.

Eine Hilfe bei der Frage, welche Haustierart am besten zu einem passt, bieten die kostenlos herunterladbaren Ratgeber „Welches Tier und woher?“ der internationalen Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ und „Welches Tier passt zu mir?“ des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Des Weiteren bieten beide Organisationen downloadbare Broschüren mit umfangreichen Hintergrund-Informationen zur Anschaffung und Haltung verschiedenster Haustiere wie Hunde, Katzen, Hamster, Meerschweinchen und Zwergkaninchen an.

Auch im Webportal des Bundesministeriums für Gesundheit sind entsprechende Informationen zu den verschiedensten Haustieren abrufbar. Zudem stehen hier spezielle Broschüren zur Anschaffung und zur Haltung von Hunden und exotischen Tieren zum Download bereit. Außerdem gibt es einen Informationsflyer zum österreichischen Tierschutzgesetz, in der auch die Pflichten des Tierhalters beschrieben werden.

Ein Haustier für Kinder

Auch auf dem Webportal des Forschungskreises Heimtiere in der Gesellschaft finden Interessierte diverse Informationen, die bei der Anschaffung eines Haustieres zu beachten sind. Unter anderem zeigt eine Übersichtstabelle je Tierart, ab welchem Kindesalter eine Anschaffung überhaupt sinnvoll ist, wie viel Zeit für die tägliche Tierpflege benötigt wird, und mit welchen laufenden Kosten zu rechnen ist.

Wer einem Kind beispielsweise ein Tier schenken möchte, sollte bedenken, dass man von Kindern unter zwölf Jahren nicht erwarten kann, dass sie sich selbstständig um ein Tier kümmern können. Nach Angaben von Erziehungsexperten können zwar kleineren Kindern ab vier Jahren bereits Schritt für Schritt kleinere Aufgaben im Zusammenhang mit der Tierhaltung wie Fütterung und Fellpflege übertragen werden, allerdings nur, wenn die Eltern die Einhaltung überprüfen. Das heißt, in der Regel müssen sich hauptsächlich die Eltern um die Tierhaltung kümmern.

Mehr Informationen, was bei der Tierhaltung zu beachten ist, wenn Kinder im Haus sind, bietet die kostenlos downloadbare 20-seitige Broschüre „Kinder und Tiere“. Herausgeber ist unter anderen die Bundesarbeits-Gemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V.

Wenn der geliebte Vierbeiner einen Schaden anrichtet

Ein Haustierhalter ist nicht nur für die artgerechte Haltung des Tieres verantwortlich, sondern auch für die Schäden, die der geliebte Vierbeiner anrichten kann, wenn er nicht beweisen kann, dass er für eine erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres gesorgt haben. So kann es durchaus möglich sein, dass der nicht angeleinte Hund einen Passanten anspringt und dieser deswegen unglücklich stürzt und sich verletzt. Eine entsprechende Tierhalterhaftpflicht-Versicherung, die unter Umständen in der Privathaftpflicht-Polizze mitversichert ist, übernimmt solche Schäden.

Eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung, die auch in der Haushalts- oder Eigenheimversicherung inkludiert sein kann, deckt je nach Vertragsvereinbarung beispielsweise Schäden, die zahme Haustiere oder gezähmte Kleintiere wie Kaninchen oder Katzen anrichten, ab. Wichtig ist, dass ein vorhandener Haftpflichtschutz auch tatsächlich für die jeweilige Tierart besteht. Denn in manchen Polizzen sind zwar Kleintiere, nicht jedoch Hunde oder exotische Tiere wie Spinnen, Schlangen oder Reptilien versichert.

Oftmals können jedoch auch diese Tiere auf Anfrage beim Versicherer teils gegen eine Mehrprämie in den Privathaftpflicht-Schutz mit eingeschlossen werden oder es ist ein Abschluss einer separaten Tierhalterhaftpflicht-Polizze möglich. Wichtig bei allen Polizzen ist, dass der Haftpflichtvertrag eine ausreichend hohe Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro aufweist, damit auch bei höheren Schäden, wie dies bei Personenschäden oft der Fall ist, das Geld reicht, um den Schaden in voller Höhe zu begleichen.