Wer als Mieter einen selbst verschuldeten Schaden an der Mietwohnung anrichtet, haftet gegenüber seinem Vermieter dafür. Mit einer passenden Versicherungspolizze lässt sich jedoch das Kostenrisiko durch unbeabsichtigte Beschädigungen absichern.

22.2.2016 (kunid) Jedem kann ein Malheur passieren – auch einem Mieter. Wer Schäden in seiner gemieteten Wohnung anrichtet, muss dafür auch aufkommen. Es gibt jedoch eine passende Versicherung, die derartige Schäden abdeckt.

Die Privathaftpflicht-Versicherung, die oftmals auch in der Haushaltsversicherung inkludiert ist, zählt zu den wichtigsten Versicherungspolizzen, denn sie deckt zahlreiche Schäden, die man unter anderem als Privatperson aus Versehen verursacht, ab. Laut Gesetz haftet übrigens jeder für alle Schäden, die er unter anderem fahrlässig verursacht hat. Je nach Schadenhöhe kann dies unter Umständen sogar die finanzielle Existenz kosten.

Dies gilt im Übrigen nicht nur für Schäden, die man als Fußgänger oder Fahrradfahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall verursacht. Auch einem Mieter können zahlreiche Missgeschicke passieren – vom unabsichtlich umgestoßenen Glas Rotwein, das zu Flecken im Parkett führt bis hin zum versehentlich heruntergefallenen Zahnputzglas, das das Waschbecken beschädigt. Der Mieter muss für solche sogenannten Mietsachschäden gegenüber seinem Vermieter aufkommen.

Absicherung von Mietsachschäden

Im Rahmen so mancher Privathaftpflicht-Polizze, die auch in einer Haushaltsversicherung inkludiert sein kann, können solche Mietsachschäden zum Teil auch optional mitversichert werden. Versichert sind dann in diesem Fall üblicherweise Schäden, die der Mieter versehentlich an der Bausubstanz oder an fest mit der Wohnung oder dem Haus verbundenen Gegenständen wie Einbauschränken, Fliesen, Waschbecken und Parkettfußboden angerichtet hat.

Dagegen sind Glasschäden, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung, Beschädigungen an Heizanlagen, Elektrogeräten und gemieteten beweglichen Sachen wie freistehende Möbel, sofern nichts anderes vereinbart ist, meist nicht mitversichert. Glasschäden können jedoch durch eine separate oder in der Haushaltsversicherung eingeschlossene Glasversicherung abgedeckt werden. Grundsätzlich nicht in der Privathaftpflicht-Polizze versichert sind jedoch vorsätzlich vom Versicherten verursachte Schäden.

Damit ein Brand nicht zum finanziellen Desaster wird

Ein Mieter sollte auf alle Fälle darauf achten, dass die in der Polizze vereinbarte Versicherungssumme für Mietsachschäden auch für den höchstmöglichen Schaden, nämlich für einen Totalschaden an der Immobilie, der zum Beispiel durch einen fahrlässig verursachten Brand möglich ist, ausreicht.

In manchen Haftpflicht-Versicherungsverträgen ist die eventuell automatisch eingeschlossene Versicherungssumme für Mietsachschäden nämlich niedriger als für alle anderen Schäden. Sie kann jedoch in den meisten Fällen gegen einen kleinen Aufpreis optional erhöht werden. Hilfe bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme gibt es beim Versicherungsfachmann.