(kunid) Die Zahl der Kfz-Diebstähle ist nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik letztes Jahr auf den niedrigsten Wert der letzten zehn Jahre gesunken. Dennoch ist es für Kfz-Besitzer wichtig, entsprechend abgesichert zu sein, um im Falle des Falles finanziell in der Lage zu sein, das gestohlene Fahrzeug ersetzen zu können.

Seit 2009 ist die Anzahl der Kraftfahrzeugdiebstähle permanent gesunken. Während 2009 noch 8.945 Kfz-Diebstähle bei der Polizei gemeldet wurden, waren es 2016 nur noch 2.994 derartige Taten. Auch gegenüber 2015 ist das ein Rückgang um zehn Prozent. 2016 erreichte man den niedrigsten Wert an Kfz-Diebstählen in den letzten zehn Jahren.

Zugleich konnte im letzten Jahr die höchste Aufklärungsquote in Höhe von 18,1 Prozent bei diesen Straftaten im Zehnjahresvergleich erreicht werden. Dies geht aus dem Sicherheitsbericht 2016 des Bundeskriminalamts (BK), der Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016 enthält, hervor.

Weniger Pkws und mehr Motorräder gestohlen

Im Detail gab es beim Diebstahl von Pkws und Lkws einen Rückgang, aber bei Diebstählen von Krafträdern einen leichten Anstieg. Konkret wurden letztes Jahr 1.376 Pkws gestohlen. Das waren 19,6 Prozent weniger als noch in 2015. Bei den Lkws wurden 2016 107 Fahrzeuge entwendet, was einer Reduktion von 25,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Gegensatz dazu gab es letztes Jahr 1.511 gemeldete Kraftrad-Diebstähle, das war eine Zunahme um 2,7 Prozent im Vergleich zu 2015.

Die hohe Aufklärungsquote bei den Kfz-Diebstählen von 18,1 Prozent basiert nach Angaben des Sicherheitsberichts des BK vor allem auf den Erfolgen der Sonderkommission (Soko) Kfz, die seit 2009 tätig ist.

2016 ist es ihnen gelungen, in 26 Amtshandlungen 38 Beschuldigte auszuforschen und 22 Personen festzunehmen. Insgesamt konnten sie 219 gestohlene Kfz mit einer Schadenssumme von fast 2,5 Millionen Euro einzelnen Tätergruppierungen zuordnen. Davon wurden 36 Kfz im Gesamtwert von über 860.000 Euro im In- und Ausland sichergestellt“, heißt es im Sicherheitsbericht 2016 über die Erfolge der Experten der Soko Kfz.

Absicherung eines Diebstahlschadens

Besteht für ein Kraftfahrzeug neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch ein Teilkasko-Schutz, auch Elementarkasko genannt, bekommt der Versicherungskunde nach einem Diebstahl des versicherten Fahrzeugs den Schaden ersetzt. Auch eine Vollkaskoversicherung zahlt bei Diebstahl, da hier automatisch die Teilkaskorisiken miteingeschlossen sind. Je nach Vereinbarung wird durch die Kasko bei einem Totalschaden oder bei Verlust des Pkws durch Diebstahl entweder nur der Marktwert, also der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Diebstahls, oder der Neuwert des Autos erstattet.

Ist als Versicherungsleistung nur Marktwert nach einem Kfz-Diebstahl vereinbart, kann dies aufgrund des Wertverlustes gegenüber dem Kaufpreis erhebliche finanzielle Einbußen für den Kfz-Besitzer bedeuten. Denn Neufahrzeuge verlieren häufig bereits innerhalb eines Jahres zwischen ein Viertel bis ein Drittel ihres Wertes. Danach beträgt der Verlust in der Regel jährlich nochmals rund zehn Prozent oder mehr. Besonders Neuwagenbesitzer sollten daher darauf achten, dass in der Teil- oder Vollkasko-Versicherung eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertentschädigung vereinbart ist.

Dann nämlich erhält der Kfz-Besitzer den Neuwert erstattet, wenn das Fahrzeug je nach Vertragsvereinbarung zum Beispiel innerhalb sechs, zwölf oder 18 Monaten ab der Kfz-Erstzulassung gestohlen wurde. Tritt der Diebstahlschaden später ein, staffelt sich bei manchen Kasko-Polizzen mit einer vereinbarten Neuwertentschädigung die Entschädigungshöhe je nach Fahrzeugalter abhängig vom Listen- oder Kaufpreis. Zum Beispiel werden zwischen dem siebten bis zwölften Monat nach der Erstzulassung von manchen Versicherern 90 Prozent des Neupreises erstattet.