Hüttenzauber und volle Skipisten, schnell kann es da zu einem Unfall kommen. Der passende Versicherungsschutz sorgt dafür, dass zu einem missglückten Sportausflug nicht auch noch finanzielle Schwierigkeiten hinzukommen.

24.11.2014 (kunid) Jedes Jahr ziehen sich Zigtausende Wintersportler so schwere Verletzungen zu, dass sie ärztlich behandelt werden müssen oder schädigen durch ein Missgeschick andere. Wer nicht ausreichend abgesichert ist, muss damit rechnen, dass er für diverse Kosten selbst aufkommen muss.

Nach dem Gesetz haftet jeder für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, in voller Höhe. Dies gilt auch für Wintersportler wie Ski- oder Snowboardfahrer, die beispielsweise durch ihr Verhalten oder ihre Fahrweise einen anderen geschädigt haben. Neben den möglichen Sachschäden, beispielsweise beschädigte Skier, sind es vor allem die Kosten bei Personenschäden, wie Spital- und Arztkosten, Verdienstentgang bis hin zur lebenslangen Rente oder Unterhaltskosten, die teuer werden können.

Eine private Haftpflichtversicherung, die häufig auch in einer Haushaltsversicherung bereits enthalten sein kann, übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Dieser Versicherungsschutz gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden und Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen.

Nur begrenzt gesetzlich geschützt

Ohne den passenden Versicherungsschutz kann aber auch ein Unfall, bei dem man selbst verletzt wird, zum finanziellen Problem werden. Denn passiert beim Ski- oder Snowboardfahren oder beim Rodeln ein Unfall, muss der Betroffene unter Umständen mit möglichen Einkommenseinbußen oder auch zu begleichenden Rettungskosten rechnen, wenn eine private Absicherung fehlt.

Zum einen besteht durch die gesetzliche Unfallversicherung kein Schutz bei Freizeitunfällen, zum anderen ist auch die Absicherung mittels der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung oftmals lückenhaft.

Verunfallt man selbst und wird dabei verletzt, übernimmt zwar die eigene gesetzliche Krankenversicherung in der Regel die Arzt- und Spitalkosten. Im Ausland ist es jedoch anders: Hier kann der Verletzte unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleiben. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher insbesondere bei Auslandsreisen sinnvoll. Sie übernimmt nicht nur mögliche Behandlungskosten, sondern auch die Rückführung von Verletzten in die Heimat, wenn es medizinisch notwendig ist.

Kostenrisiko: Bergrettung

Zwar werden die Kosten für einen notwendigen Krankentransport einer verletzten oder krank gewordenen Person in Österreich in vielen Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Doch beispielsweise Kosten für einen notwendigen Einsatz eines Flugrettungsdienstes in den Bergen sowie sonstige Bergungskosten für eine Beförderung vom Berg ins Tal, werden normalerweise nicht übernommen.

Passiert der Wintersportunfall im Ausland kann es sein, dass die anfallenden Bergungs-, Rettungs- oder Krankentransportkosten grundsätzlich der geretteten oder gesuchten Person in Rechnung gestellt werden. Auch in diesen Fällen schützt eine Auslandsreise-Krankenversicherung vor einem hohen Kostenrisiko. Denn mit einer derartigen Polizze lassen sich auch solche Kosten zumindest für den Auslandsaufenthalt mit abdecken.

In einer privaten Unfallversicherung können weltweit anfallende Bergungs- und Rettungskosten meist bis zu einer bestimmten Höhe gegen einen kleinen Prämienaufschlag mitversichert werden oder sind bereits kostenlos enthalten.

Wenn man überhaupt nicht mehr arbeiten kann

Wer bei einem Unfall bleibende Schäden davonträgt und dadurch zum Invaliden wird, dem droht ohne eine private Unfall- oder Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster. Zwar kann ein Erwerbstätiger unter Umständen Anspruch auf eine
Erwerbs-,
Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeits-Pension haben, allerdings ist diese in der Regel niedriger als die bisherige Einkommenshöhe.

Sollte man aufgrund der Unfallverletzungen dauerhaft geschädigt sein und deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben können, leistet hingegen eine private
Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung eine vereinbarte Rentenzahlung.

Mit einer privaten Unfallversicherung, die bei Invalidität eine mit dem Versicherten festgelegte Summe auszahlt, können beispielsweise die Kosten für einen eventuell notwendigen behindertengerechten Umbau des Eigenheims abgesichert werden.