Gegen fremde und eigene Missgeschicke ist man auch während der Faschingszeit nicht gefeit – zumal ein enges Gedränge bei Umzügen und eine ausgelassene Stimmung bei Faschings-Veranstaltungen das Unfallrisiko nicht gerade minimieren. Welche Absicherung im Ernstfall hilft.

18.1.2016 (kunid) Bis zum Aschermittwoch, das ist in diesem Jahr der 10. Februar, vergnügen sich wieder zahlreiche Narren auf Umzügen und Feiern. Mit dem passenden Versicherungsschutz, der einen nicht nur an Fasching, sondern auch das ganze Jahr über absichert, lässt sich bei kleineren oder auch größeren Unglücken zumindest ein finanzielles Desaster vermeiden.

Bis Aschermittwoch finden auch heuer wieder diverse Faschingsumzüge, -bälle und sonstige Veranstaltungen statt. Wer im Karneval, aber auch in der übrigen Zeit vor einem finanziellen Fiasko durch einen fremd- oder selbstverschuldeten Unfall abgesichert sein möchte, sollte seinen bestehenden Versicherungsschutz prüfen und eventuell fehlende Polizzen abschließen.

Denn nicht nur, aber auch im Fasching gilt: Jeder, der einen anderen schädigt, haftet laut Gesetz für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht hat. Das heißt, wer als Besucher eines Faschingsumzuges oder -balles beispielsweise versehentlich stolpert und dabei einen anderen verletzt, muss für dessen Schaden aufkommen.

Wenn man bei einer Veranstaltung einen anderen schädigt

So übernimmt beispielsweise eine bestehende Privathaftpflicht-Versicherung Personen- und Sachschäden für einen Versicherten, wenn dieser als Privatperson die Schäden durch ein fahrlässiges Verhalten verursacht hat. Das heißt, auch ein Besucher einer Faschingsveranstaltung, der durch ein Missgeschick einen anderen schädigt, ist durch eine Privathaftpflicht-Police abgesichert.

Ein solcher Versicherungsschutz, der auch bei manchen Haushaltsversicherungen inkludiert sein kann, übernimmt zudem die Kosten, die notwendig sind, um zu hohe oder ungerechtfertigte Ansprüche Dritter abzuwehren.

Wenn man als Besucher einen Unfall erleidet

Wer als Besucher selbst beispielsweise bei einer Faschingsveranstaltung verletzt wird, ohne dass ein anderer dafür haftet, sollte eine private Absicherung haben. Denn wer durch den Unfall länger krank oder gar dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist, muss mit hohen Kosten rechnen. Eine private Unfallversicherung zahlt je nach Vertragsvereinbarung im Invaliditätsfall eine fest vereinbarte Kapitalleistung, welche unter anderem für notwendige Umbauten oder Anschaffungen nach einem gesundheitlichen Dauerschaden eingesetzt werden kann.

Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung deckt mit einer vereinbarten Rentenleistung Einkommensdefizite, die sich dadurch ergeben, dass man infolge eines Unfalles oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ab. Wenn ein Unfall einen Spitalaufenthalt notwendig macht, kann eine private Krankenzusatz-Versicherung für mehr Komfort, zum Beispiel für eine Unterbringung in einem Sonderklassezimmer mit Chefarztbehandlung sorgen.