Viele können trotz eines Leidens, das sie medikamentös behandeln müssen, nicht auf das Autofahren verzichten. Allerdings wird die Fahrtüchtigkeit durch bestimmte Medikamente eingeschränkt, was das Unfallrisiko erhöht und den Kfz-Versicherungsschutz kosten kann.
18.1.2016 (kunid) Es gibt zahlreiche rezeptpflichtige, aber auch rezeptfreie Medikamente, die das Reaktionsvermögen beeinflussen oder sonstige Nebenwirkungen haben, welche die Fahrtüchtigkeit eines Autofahrers herabsetzen. Wer entsprechende Hinweise des Arztes oder auf dem Beipackzettel des Medikamentes ignoriert und selbst mit dem Auto fährt, muss unter anderem mit einer hohen Geldstrafe bis hin zum Führerscheinentzug rechnen.
Nach Angaben von Gesundheitsexperten kann ein nicht unbedeutender Anteil der in Österreich zugelassenen Medikamente die Fahrtüchtigkeit eines Patienten einschränken. Bestimmte Arzneimittelwirkstoffe können nämlich die Reaktionszeiten verlangsamen, die Wahrnehmung stören und damit zu Fehleinschätzungen von Gefahrensituationen führen, das Sehvermögen beeinträchtigen, oder auch Müdigkeit oder ein aggressives Fahrverhalten hervorrufen.
Typische Medikamente, die solche Wirkstoffe enthalten, sind beispielsweise Schmerzmittel, Blutdrucksenker, Herzmittel, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Antiallergika, Augentropfen, Psychopharmaka, Hustenblocker und Erkältungsmittel. Hinzu kommen Mittel gegen Magen-Darm-Erkrankungen, Insulin und andere Diabetes-Präparate, alkoholhaltige Medikamente sowie Epilepsie-Präparate.
Nicht nur Arzneimittel können die Fahrtüchtigkeit vermindern
Jeder, der Medikamente – egal ob rezeptpflichtige oder rezeptfrei – benötigt, sollte sich daher grundsätzlich beim Arzt oder bei der Apotheke erkundigen, ob sich die Einnahme negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken kann. Entsprechende Hinweise finden sich in der Regel auch auf dem Medikamenten-Beipackzettel.
Doch nicht nur die Einnahme von Medikamenten, auch lokale Betäubungen oder Narkosemittel, beispielsweise im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung oder eines ambulanten chirurgischen Eingriffs, können die Verkehrstüchtigkeit eines Kfz-Fahrers beeinträchtigen. In diesen Fällen raten Experten, mindestens 24, besser aber 48 Stunden nach der Betäubung kein Kfz selbst zu fahren.
Selbst bei Infusionen, Impfungen oder einer augenärztliche Untersuchung, für die eine Gabe von Augentropfen erforderlich ist, kann es notwendig sein, dass man sich lieber fahren lässt. Ob eine anstehende Behandlung oder Untersuchung Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit hat, sollte daher frühzeitig beim Arzt erfragt werden. Grundsätzlich ist es sicherer sich gegebenenfalls zum Arzttermin bringen und abholen zu lassen oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nehmen.
Eigenmächtiges Handeln kann riskant sein
Es gibt jedoch auch bestimmte Leiden wie Diabetes, Bluthochdruck oder chronische Schmerzen, bei denen ein betroffener Patient nur fahrtüchtig ist, wenn er entsprechende Medikamente gegen die möglichen Krankheitssymptome einnimmt. Doch auch hier ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Medikamente nicht die Verkehrstüchtigkeit einschränken.
Des Weiteren kann auch ein plötzliches Absetzen von Medikamenten oder eine unterlassene Medikation starker Beschwerden erst zur Fahruntauglichkeit führen. Daher ist es wichtig, sich streng an die Anweisungen des Arztes zu halten und im Zweifel lieber nochmals nachzufragen, als eigenmächtig eine verordnete Medikamenteneinnahme zu ändern.
Weitere Details, was beim Thema Medikamente und Fahrtüchtigkeit zu beachten ist, findet man auf dem Webportal der Österreichischen Apothekerkammer.
Hohe Strafen sind möglich
Prinzipiell ist der Kfz-Fahrer selbst dafür verantwortlich, dass er nur fährt, wenn er fit genug dazu ist. Wer ein Fahrzeug lenkt, obwohl seine Fahrtüchtigkeit beispielsweise durch die Einnahme eines Arzneimittels eingeschränkt ist, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein Betroffener kann nicht nur von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert werden, sondern muss auch mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
Verursacht ein Autofahrer infolge einer durch Medikamente herabgesetzten Fahrtüchtigkeit einen Unfall, kann dies als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden. Der Unfallverursacher muss dann zusätzlich mit einer hohen Strafe rechnen.
Wurde das Auto des Unfallverursachers beim Unfall beschädigt, übernimmt normalerweise eine Vollkaskoversicherung – sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht – die Reparaturkosten. Wird die Medikamenteneinnahme des Kfz-Fahrers jedoch als Unfallursache nachgewiesen, kann der Kfz-Versicherer die Schadensleistung je nach Anteil der groben Fahrlässigkeit am Gesamtschaden mindern oder sogar ganz verweigern.