Was Pflegebedürftige und ihre Angehörigen seit Jahresbeginn als gesetzliche Pflegeleistungen erwarten können.

8.2.2016 (kunid) Zwar wurden die gesetzlichen Leistungen im Pflegefall seit Jahresbeginn teilweise etwas angehoben, doch ein Rundumschutz ist dies bei Weitem nicht.

Pflegebedürftige haben hierzulande einen gesetzlichen Anspruch auf ein staatliches Pflegegeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Anspruch darauf hat nur ein Bürger, der in Österreich seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und für mindestens ein halbes Jahr sowie mehr als 65 Stunden im Monat auf eine Betreuung oder Hilfe aufgrund eines körperlichen, geistigen oder psychischen Leidens dauerhaft angewiesen ist.

Wie hoch das Pflegegeld ist, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der entsprechenden Einstufung in eine von insgesamt sieben gesetzlich definierten Pflegestufen ab. Die Einstufung in eine Pflegestufe orientiert sich nach dem zeitlichen Pflegebedarf sowie bei Pflegestufe 6 und 7 auch nach den notwendigen Pflegemaßnahmen.

Die Einstufung in Pflegestufen

Pflegestufe 1 erhält ein Pflegebedürftiger mit einem Pflegebedarf von mehr als 65 bis maximal 95 Stunden pro Monat. Für Pflegestufe 2 muss der monatliche Pflegebedarf bei über 95 bis höchstens 120 Stunden und für Pflegestufe 3 bei mehr als 120 bis maximal 160 Stunden liegen. Pflegestufe 4 bekommt ein Pflegebedürftiger mit einem monatlichen Pflegebedarf von über 160 bis höchstens 180 Stunden.

Wer mehr als 180 Stunden Hilfe oder Betreuung im Monat benötigt und dabei ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand besteht, also zum Beispiel eine dauernde Bereitschaft einer Pflegekraft erforderlich ist, erhält Pflegestufe 5. Ist eine zeitlich unkoordinierbare oder zum Eigenschutz des Betroffenen eine dauernde Betreuung am Tag und in der Nacht für mehr als 180 Stunden pro Monat erforderlich, greift die Pflegestufe 6. Die höchste Pflegestufe ist für Pflegebedürftige, die bewegungsunfähig oder nicht kontrolliert bewegungsfähig sind und mehr als 180 Stunden pro Monat auf Hilfe angewiesen sind.

Personen mit einer vom Arzt bestätigten besonderen Behinderung erhalten generell mindestens eine bestimmte Pflegestufe. So werden Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer prinzipiell mindestens in die Pflegestufe 3 eingestuft. Blinde und Rollstuhlfahrer, die an einer Stuhl- und Blaseninkontinenz leiden, erhalten die Pflegestufe 4. Taubblinden oder Rollstuhlfahrern, die aufgrund einer Lähmung oder Behinderung ihrer Arme nicht alleine in oder aus dem Rollstuhl kommen, wird mindestens die Pflegestufe 5 zugesprochen.

Das Pflegegeld reicht auch nach der Erhöhung nicht aus

Zum 1. Jänner 2016 wurde das Pflegegeld in allen Pflegestufen um rund zwei Prozent erhöht. Das Pflegegeld in Pflegestufe 1 beträgt nun 157,30 Euro statt wie bisher 154,20 Euro, in Pflegestufe 2 290,00 Euro (bisher 284,30 Euro) und in Pflegestufe 3 451,80 Euro (bisher 442,90 Euro). In Pflegestufe 4 wurde das Pflegegeld von 664,30 Euro auf 677,60 Euro, in Pflegestufe 5 von 902,30 Euro auf 920,30 Euro, in Pflegestufe 6 von 1.260,00 Euro auf 1.285,20 Euro und in Pflegestufe 7 von 1.655,80 auf 1.688,90 Euro angehoben.

Doch auch trotz der Erhöhung des Pflegegeldes reichen die gesetzlichen Leistungen in der Regel bei Weitem nicht aus, um den tatsächlichen Pflegeaufwand zu begleichen. Denn die Kosten für einen sozialen oder privaten Pflegedienst oder gar für ein Pflegeheim übersteigen nahezu immer die Höhe des Pflegegeldes.

So steht einem beispielsweise in der Pflegestufe 2 rechnerisch je nach Zeitbedarf ein Betrag zwischen 2,42 und 3,05 Euro pro Pflegestunde zur Verfügung. Alles, was mehr kostet, muss der Pflegebedürftige von seinem Einkommen und Vermögen selbst zahlen.

Privater Kostenschutz

Auch das vom Bundeskanzleramt betriebene Bürgerportal www.help.gv.at weist darauf hin, dass das Pflegegeld eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen ist. Unter anderem ist hier zu lesen: „Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden.“

Jeder, der über die gesetzliche Mindestsicherung hinaus abgesichert sein möchte, sollte sich daher bei einem Versicherungsexperten über eine private Pflegeabsicherung informieren.

Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an. Je jünger man beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist, desto niedriger sind auch die Prämien. Welche Absicherung im individuellen Fall am besten ist, kann mithilfe eines Versicherungsexperten geklärt werden.

Detailierte Informationen zum Thema Pflege

Mehr Details zum Thema Pflege gibt es online im Bürgerportal www.help.gv.at des Bundeskanzleramtes, auf den Webseiten des Sozialministeriums und beim individuell zuständigen Sozialversicherungs-Träger.

Beim Sozialministerium kann außerdem eine ausführliche Broschüre, nämlich das 80-seitige Heft „Ein:Blick 5 – Pflege“ kostenlos heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 0800 202074 bestellt werden. Zudem gibt es vom Sozialministerium eine kostenlose Beratung unter der Telefonnummer 0800 201611.

Des Weiteren bietet der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger einen Onlineratgeber zum Thema Pflegegeld an.