Es gibt diverse Betrugsdelikte, bei denen häufig Senioren die Opfer sind. Was die Polizei diesbezüglich rät.

8.2.2016 (kunid) Es gibt zahlreiche Betrugsmaschen, mit denen Kriminelle insbesondere ältere Menschen um ihr Erspartes bringen wollen. Egal ob per Post, an der Haustüre, am Telefon, im Internet oder auch in der Öffentlichkeit – die Betrüger versuchen es auf zahlreichen Kommunikationswegen. Allerdings gibt es diverse Verhaltensmaßnahmen, die das Risiko verringern, Opfer solcher Gaunereien zu werden.

Ältere Menschen sind aufgrund ihrer Lebenserfahrung häufig vorsichtiger und sicherheitsbewusster als jüngere. Dies ist sicherlich mit ein Grund, warum die ab 60-Jährigen im Vergleich zu anderen Altersgruppen seltener Opfer von Verbrechen werden, wie auch die Polizeiliche Kriminalstatistik belegt. Doch laut Bundeskriminalamt zielt man bei der Kriminalprävention im Schwerpunkt Eigentumsprävention insbesondere auch auf die Zielgruppe der älteren Bürger, denn diese Personengruppe ist hier oft ganz besonderen Gefahren ausgesetzt.

Es gibt beispielsweise einige Betrugsvarianten wie der Enkel- oder Handwerkertrick, die Gauner vor allem bei Senioren anwenden. Insbesondere werden bei diesen Methoden die Hilfsbereitschaft, das Vertrauen oder auch mögliche körperliche Gebrechen der Opfer ausgenutzt.

Teure Überraschung

Beim Enkeltrick rufen beispielsweise die Gauner ihr Opfer an und geben sich als Enkel oder sonstige Verwandte oder Bekannte aus. Sie täuschen dabei einen finanziellen Engpass oder eine Notlage wie einen Unfall im Ausland vor und bitten ihr Opfer kurzfristig um Bargeld. Manche Kriminelle geben auch an, dass der Angerufene etwas gewonnen hat und fordern für die vermeintliche Gewinnauszahlung die Bekanntgabe der Bankverbindung. Oder die Gauner behaupten, dass für die Gewinnübermittlung eine Verwaltungsgebühr oder eine sonstige Abgabe zu zahlen sei.

Sobald sich der Angerufene bereit erklärt, den geforderten Betrag zu zahlen, wird ein Bote angekündigt, der sich mit einem zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld abholt, oder es wird eine Bankverbindung für eine Überweisung angegeben. Experten gehen davon aus, dass alleine durch den Enkeltrick jährlich ein Schaden im zweistelligen Millionenbereich entsteht.

Immer wieder geben sich Kriminelle auch als Mitarbeiter eines Versandhändlers oder einer Behörde aus, und versuchen, den Angerufenen zur Zahlung eines Geldbetrages oder zur Bekanntgabe seiner Bankverbindung zu bringen.

Gesundes Misstrauen

Die Polizei rät, grundsätzlich bei Anrufen misstrauisch zu sein, keine Details über familiäre und finanzielle Verhältnisse sowie keine Informationen bezüglich Bankverbindung und Kreditkartennummer herauszugeben. Zudem sollte man nie Geld an unbekannte Personen übergeben oder überweisen. Handelt es sich bei dem Anrufer angeblich um einen Verwandten und ist man sich nicht 100-prozentig sicher, sollte man sich mit den nächsten Familienangehörigen abstimmen.

Die Kriminalexperten empfehlen prinzipiell, auf ein Telefonat, das mit „Rate mal, wer hier ist“ beginnt, gar nicht erst einzugehen. In diesem Fall ist es sinnvoller den Hörer gleich wieder aufzulegen, denn tatsächliche Angehörige und Freunde melden sich mit ihrem richtigen Namen. Kommt einem der Anruf verdächtig vor, ist es sinnvoll, umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 133 oder 112 zu informieren.

Selbst betrügerische Briefe, die aussehen, als kämen sie von einem einer Behörde oder anderen offiziellen Stellen, und den Adressaten zu einer Überweisung auffordern, tauchen immer wieder auf. Wer sich nicht sicher ist, ob das Schreiben echt ist, sollte auf alle Fälle, bevor er eine Überweisung tätigt, direkt bei dem Adressaten – dabei die Telefonnummer nicht vom Schreiben, sondern im Telefonbuch oder Internet suchen – anrufen und die Echtheit des Briefes sowie der Forderung prüfen.

Ausgenutzte Hilfsbereitschaft

Kriminelle geben sich aber auch als Handwerker, Polizist, Gerichtsvollzieher, Mitarbeiter eines Amtes oder einer Behörde, als Paket- oder Postmitarbeiter oder auch als ehemaliger Nachbar aus. Sie klingeln an der Haustüre ihres ausgewählten Opfers und versuchen durch einen Vorwand in die Wohnung zu kommen, um zu stehlen. Manche Gauner spielen vor, in einer Notlage zu sein, und behaupten zum Beispiel, dass ihnen übel ist und sie ein Glas Wasser benötigen oder dass sie sich verletzt haben und in der Wohnung einen Arzt anrufen wollen.

In diesen Fällen ist es grundsätzlich wichtig, immer nur unter Verwendung einer vorgelegten Türsperre wie einem Kastenschloss mit Sperrbügel die Türe zu öffnen und keinen Fremden in die Wohnung zu lassen. Prinzipiell, so rät die Polizei, sollten nur Handwerker, die von einem selbst bestellt wurden, Zugang zur Wohnung bekommen.

Amtspersonen kommen üblicherweise nur mir einer vorherigen Anmeldung. Zudem müssen sie in der Regel einen Dienstausweis mit sich führen und auf Aufforderung auch vorzeigen. Wer sich jedoch nicht sicher ist, ob nicht auch der Ausweis gefälscht wurde, kann im Zweifelsfall durch einen Anruf beim jeweiligen Amt – diese sollte man selbst im Telefonbuch nachschlagen – klären, ob der Besucher auch tatsächlich vom jeweiligen Amt geschickt wurde. Kann die Angabe der Person nicht bestätigt werden, sollte man umgehend die Polizei (Notruf 133 oder 112) rufen.

Keine falsche Scham

Kriminalexperten gehen davon aus, dass viele Verbrechensopfer sich nicht melden, weil sie sich schämen, auf einen Gauner hereingefallen zu sein. Doch dies kann jedem passieren und umso wichtiger ist es, ein Verbrechen per Notruf 133 zu melden beziehungsweise umgehend bei der Polizei anzuzeigen. Zum einen besteht so eine höhere Chance, dass der Täter noch gefasst wird; zum anderen fallen nicht noch andere dem Verbrecher zum Opfer.

Weitere Tipps, wie man sich gegen Gauner schützt und mit welchen anderen Betrugsmaschen Gauner im Internet, am Telefon, an der Haustüre oder sonst unterwegs sind, sind in der 48-seitigen Broschüre „Sicher in den besten Jahren“ aufgeführt. Der Ratgeber kann kostenlos online im Webauftritt des Bundeskriminalamts heruntergeladen werden. Wer Opfer eines Verbrechens wurde, dem steht unter Umständen nach dem Verbrechens-Opfergesetz (VOG) Hilfsleistungen bis hin zu finanziellen Unterstützungen zu.

Verbrechensopfer, die psychologische, finanzielle, rechtliche oder sonstige Hilfe benötigen, können sich an den Opfer-Notruf 0800 112112 wenden. Dieser Notruf wird im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz vom Weissen Ring betrieben. Die Opferhilfsorganisation, der Weisse Ring, ist zudem unter der europaweiten Opfernotrufnummer 116 006 zu erreichen.