Insgesamt gesehen gab es letztes Jahr weniger kriminelle Delikte. Aber in zwei von fünf Bereichen nahm die Anzahl der angezeigten Verbrechen zu.
11.4.2016 (kunid) 2015 wurden um 1,9 Prozent weniger Verbrechen angezeigt als im Vorjahr, wie aus einer aktuellen Statistik des Bundeskriminalamts hervorgeht. Während die Anzahl der Anzeigen wegen Wohnraumeinbrüchen und Kfz-Diebstählen zurückging, wurde eine Zunahme bei den Gewaltdelikten und besonders stark im Bereich Cyberkriminalität verzeichnet.
Das Bundesministerium für Inneres hat vor Kurzem Auszüge aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik in der Broschüre „Sicherheit Österreich 2015“ des Bundeskriminalamtes veröffentlicht. Daraus ist ersichtlich, dass insgesamt die Anzahl der Anzeigen, die bei der Polizei wegen krimineller Delikte gestellt wurde, von 527.692 im Jahr 2014 auf 517.870 in 2015 zurückgingen. Die Aufklärungsquote erhöhte sich leicht von 43,1 Prozent (2014) auf 44 Prozent.
Im Detail zeigen sich je nach Art der Delikte unterschiedliche Entwicklungen. Der Bericht gliedert sie unter anderem in die fünf großen Bereiche Wirtschaftskriminalität, Gewaltkriminalität, Wohnraumeinbruch, Cybercrime und Kfz-Diebstahl.
Rückgang bei Wohnraumeinbrüchen und Kfz-Diebstählen
Bei den Wohnraumeinbrüchen verzeichnet die Statistik einen spürbaren Rückgang. 15.516 Anzeigen wurden 2015 gemacht, das sind um 9,3 Prozent weniger als im Jahr zuvor. In 59,6 Prozent der Fälle ging es um vollendete Wohnraumeinbrüche, in 40,4 Prozent blieb es beim Versuch. „Dieser hohe Prozentsatz geht erfreulicherweise meist mit dem guten Eigenschutz und den richtig gesetzten Präventionsmaßnahmen der Bevölkerung einher“, heißt es im Bericht.
Zurückgegangen ist auch die Anzahl der Anzeigen wegen Diebstahls von Kraftfahrzeugen (Krafträder, Lastkraftwägen, Personenkraftwagen) – allerdings nur in geringem Umfang: 3.326 Anzeigen bedeuten eine Verbesserung um 0,9 Prozent.
Ebenfalls weniger Anzeigen wurden wegen Wirtschaftsdelikten erstattet, in der Summe waren es 48.601 Anzeigen, das sind 2,1 Prozent weniger als in 2014. Bei rund zwei Dritteln handele es sich um niederschwellige Delikte wie Betrug, Urkundenunterdrückung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel.
Mehr Anzeigen wegen Gewaltdelikten und Cybercrime
In den beiden anderen großen Bereichen Gewaltkriminalität und Cybercrime wurden Zuwächse registriert. Die Anzahl der Anzeigen wegen eines Gewaltdelikts nahm um 0,4 Prozent leicht zu. Insgesamt gab es hierzu 40.333 Anzeigen. Dies sei „auf einen Anstieg der Anzeigen gegen vorsätzliche Körperverletzungen sowie Tötungsdelikte zurückzuführen“. Zu über 61 Prozent habe es dabei eine Beziehung zwischen Täter und Opfer gegeben, wie der Broschüre zu entnehmen ist.
Noch ausgeprägter war der Anstieg im Bereich Cybercrime. 10.010 Anzeigen entsprechen einer Erhöhung um 11,6 Prozent. Auch künftig sei „nicht von einem Anzeigenrückgang“ im Bereich der Internetkriminalität auszugehen. „Die Internationalität dieser Kriminalitätsform verbunden mit den Möglichkeiten von Verschlüsselung und Anonymisierung erklären die ständig steigende Zahl von Cyberangriffen und somit auch deren Anzeigen“, so der Bericht.
Unter Cybercrime im engeren Sinne fallen Straftaten, die an IT-Systemen oder Daten begangen werden, zum Beispiel der widerrechtliche Zugriff auf ein Computersystem. Cybercrime im weiteren Sinn nutze das Internet als Kommunikationsplattform und umfasse auch Betrugsdelikte mit Tatort Internet, Kinderpornographie und die Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen. „Der Anstieg der Zahl der Anzeigen ist vor allem im weiter definierten Bereich von Cybercrime und hier vor allem im Internetbetrug zu finden“, ist in der Broschüre zu lesen.
Finanzieller Schutz nach Einbruch und anderen Delikten
Einen 100-prozentigen Schutz dagegen, dass man selbst Opfer eines Diebstahles oder sonstigen Kriminaldeliktes wird, gibt es nicht. Allerdings lässt zumindest in vielen Bereichen der finanzielle Schaden absichern. So leistet beispielsweise eine Haushaltsversicherung bei vollbrachtem oder auch versuchtem Einbruch-Diebstahl Schadenersatz am beschädigten oder gestohlenen versicherten Hab und Gut, wie Möbeln, Elektrogeräten oder Kleidung.
Sie deckt in der Regel auch die im Rahmen des Einbruchs entstandenen Sachschäden, beispielsweise die Reparaturkosten für eine aufgebrochene Eingangstüre. Auch wenn man außerhalb der Wohnung Opfer eines Raubes wurde, also mit Gewalt oder Androhung von Gewalt zur Herausgabe seines Eigentums gezwungen wurde, sind die entwendeten Sachen in der Regel durch die Haushaltspolizze abgesichert.
Wer eine Teilkasko-Versicherung, auch Elementarkasko genannt, für seinen Pkw hat, bekommt nach einem Diebstahl den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Wagens oder auch der aus dem Auto gestohlenen Kfz-Teile wie Navigationssystem oder Radiogerät. Wenn im Kfz-Vertrag vereinbart, wird für ein neues Auto bis zu einem bestimmten Alter bei einem Diebstahl auch der Neuwert erstattet. Eine Vollkasko-Versicherung erstattet unter anderem zusätzlich Schäden, die ein anderer beispielsweise auch durch Vandalismus am versicherten Pkw verursacht hat.
Hilfe für Verbrechensopfer
Eine private Rechtsschutz-Versicherung übernimmt je nach vereinbartem Versicherungsumfang die anfallenden Anwaltskosten, damit ein Verbrechensopfer zu seinem Recht kommt. In einigen Rechtsschutz-Polizzen kann auch ein Antistalking- und/oder ein Mobbing-Rechtsschutz eingeschlossen werden, um sich gerichtlich gegen einen entsprechenden Täter zu wehren. Einige Versicherer bieten im Rahmen der Rechtsschutz-Versicherung auch eine Ausfallversicherung an.
In diesem Fall zahlt der Rechtsschutz-Versicherer beispielsweise eine vereinbarte Versicherungssumme an das versicherte Verbrechensopfer, wenn der Täter zum Schadenersatz verurteilt wurde, diesen aber nicht zahlen kann. Von staatlichen Stellen gibt es in der Regel keine finanzielle Entschädigung für gestohlene oder geraubte Sachen. Allerdings kann ein Verbrechensopfer ein Schmerzensgeld und/oder eine finanzielle Hilfe bekommen, wenn er aufgrund des Verbrechens psychische und/oder körperliche Schäden erlitten hat.
Nähere Informationen darüber gibt es beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen sowie beim Bürgerportal des Bundeskanzleramtes in den jeweiligen Webportalen. Der Opfernotruf, eine Initiative des Bundesministeriums für Justiz, der vom Weissen Ring betrieben wird, steht Opfern von Straftaten unter der Hotline 0800 112112 rund um die Uhr für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung.