Im Ausland gelten häufig andere Verkehrsregeln als hierzulande. Das trifft auch auf die Nutzung von Winterreifen zu. Wer im Winter in andere Länder fährt, sollte daher wissen, welche Bereifung jeweils vorgeschrieben ist, um eine Strafe zu vermeiden.

1.2.2016 (kunid) Grundsätzlich erhöht die Benutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee das Unfallrisiko. Während hierzulande die situative Winterreifenpflicht gilt, ist in anderen Ländern beispielsweise in einem bestimmten Zeitraum das Fahren ohne Winterreifen komplett untersagt.

In vielen europäischen Ländern besteht wie in Österreich eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das heißt im Großen und Ganzen kommt es darauf an, ob winterliche Straßenverhältnisse herrschen oder nicht.

Doch selbst in den Ländern mit einer situativen Winterreifenpflicht unterscheiden sich die Regelungen, wann Winterreifen aufgezogen sein müssen, erheblich. In anderen Staaten wiederum darf man in bestimmten Zeiträumen grundsätzlich nur mit Winterreifen fahren, hier gilt eine generelle Winterreifenpflicht.

Situative Winterreifenpflicht …

In Österreich besteht eine situative Winterreifenpflicht für alle Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Gemäß Paragraf 102 Absatz 8a Kraftfahrgesetz müssen auf allen Rädern des Kfz vom 1. November bis 15. April des Folgejahres Winterreifen montiert sein, wenn Schnee, Schneematsch oder Eis auf den Straßen sind. Sind die Straßen von einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt, können alternativ auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden.

In Deutschland ist es ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, dass die Reifen jederzeit der Witterung angepasst sein müssen – eine zeitliche Komponente, welche die Regelung auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt, gibt es hier nicht. Ein Kfz darf somit bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – egal ob dies im September, Oktober, April oder Mai eintritt – nur mit montierten Winterreifen unterwegs sein.

In der Schweiz gilt: Wer aufgrund ungeeigneter Reifen den Verkehr behindert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Ist man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt, droht einem zudem eine erhebliche Mithaftung. In Kroatien gilt nur für einige Straßen oder Straßenabschnitte bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht. Dies wird durch ein entsprechendes Verkehrskennzeichen angezeigt.

… mit unterschiedliche Regelungen

In Frankreich und Ungarn wird bei winterlichen Witterungsverhältnissen kurzfristig die Benutzung von Winterreifen durch eine entsprechende Beschilderung auf bestimmten Strecken vorgeschrieben. Dasselbe gilt für weite Teile Italiens, doch nicht für alle. So sind im italienischen Aostatal grundsätzlich vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres Winterreifen vorgeschrieben. Alternativ können hier auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden.

Im Stadtgebiet Bozen und auf der Brennerautobahn gibt es vom 15. November bis 15. April abschnittsweise eine Winterausrüstungs-Pflicht. In dieser Zeit sind hier entweder Winterreifen, oder, falls keine Winterreifen montiert sind, zumindest das Mitführen von Schneeketten im Auto – egal ob Schnee auf der Straße liegt oder nicht – Pflicht. In Südtirol gilt wiederum eine situative Winterreifenpflicht. Hier dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen alle Fahrzeuge nur mit Winterreifen oder mit montierten Schneeketten fahren.

In Serbien gilt die situative Winterreifenpflicht nur zwischen dem 1. November bis 1. April. In Luxemburg, Slowakei und Rumänien dürfen Autos bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen fahren, ohne eine zeitliche Vorgabe.

Generelle Winterreifenpflicht mit und ohne zeitlicher Vorgabe

In manchen Ländern dürfen Kraftfahrzeuge zu bestimmten Zeiten nur mit Winterreifen gefahren werden, unabhängig von den Straßenverhältnissen. Dies gilt beispielsweise für die Zeit vom 1. November bis 31. März in Tschechien und Bulgarien, vom 15. November bis 15. März in Slowenien und Mazedonien, vom 1. Dezember bis 31. März in Schweden und vom 1. Dezember bis Ende Februar in Estland, Finnland und Lettland.

In Ungarn gibt es zwar keine Winterreifenpflicht, aber Schneeketten müssen mitgeführt werden. Fast in allen an Österreich angrenzenden Ländern wird die Pflicht Schneeketten aufzuziehen durch ein rundes blaues Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Ab diesem Verkehrsschild dürfen nur Kfz, die mindestens auf zwei Antriebsrädern Schneeketten haben, weiterfahren. Wer mit Schneeketten unterwegs ist, darf in vielen Ländern die maximal zulässige Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern nicht überschreiten.

In einigen Ländern wie Belgien, Dänemark, Niederlande, Polen, Spanien oder Portugal gibt es keine Regelungen, wann Winterreifen aufgezogen werden müssen.

Mindestprofil

Zwar gibt es keine EU-weit einheitliche Regelung, welche Reifenprofiltiefe bei Sommer- und Winterreifen mindestens vorgeschrieben ist.

Aus Sicherheitsgründen empfehlen Verkehrsexperten jedoch eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern.

In manchen Ländern wie hier in Österreich oder auch in Tschechien ist die Profiltiefe von mindestens vier Millimetern gesetzlich vorgeschrieben, in anderen wie in Belgien, Schweden, Slowenien sind es drei Millimeter und in Frankreich 3,5 Millimeter.