In vielen Ländern Europas gibt es für Pkw und andere Fahrzeuge eine Warnwestenpflicht. Wie viele Warnwesten mitzuführen sind und unter welchen Umständen sie auch getragen werden müssen, ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich.
30.5.2016 (kunid) Seit rund elf Jahren gibt es in Österreich für Kfz-Lenker eine Mitführ- und Tragepflicht für Warnwesten. Doch was hierzulande gilt, ist in anderen Ländern ganz anders. Das fängt bei der Anzahl der mitzuführenden Warnwesten an, geht über die Kfz-Art, die mit einer Warnweste ausgestattet sein muss weiter, und reicht bis hin zu den unterschiedlichsten Vorschriften, in welchen Situationen Kfz-Insassen Warnwesten tragen müssen.
Laut Studien wird der Träger einer Warnweste deutlich schneller und besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen als ohne eine solche. Das ist auch der Grund, warum sich das Unfallrisiko erheblich vermindert, wenn ein Verkehrsteilnehmer, der beispielsweise aufgrund eines Unfalles oder einer Panne sein Fahrzeug verlässt und auf die Straße geht, eine Warnweste trägt.
Offiziell einsetzbare Warnwesten für Pkw und andere Kfz, die der europäischen Norm ÖNORM EN 471 entsprechen, sind in unterschiedlichen Größen in den Farben Orange-Rot, Orange oder Gelb erhältlich und haben zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich der Rück- und Vorderseite.
Mitführ- und/oder Tragepflicht
In Österreich muss seit 2005 mindestens je eine Warnweste in einem hierzulande zugelassenen mehrspurigen Kraftfahrzeug wie Pkw, Lkw, Zug- und Sattelzugmaschine sowie Bus vorhanden sein.
Zudem muss der Kfz-Lenker die Weste tragen, sobald er bei einer Situation, in der auch ein Warndreieck aufzustellen ist, aus dem Fahrzeug steigt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Kfz wegen einer Panne oder eines Unfalles an einer unübersichtlichen Straßenstelle oder bei schlechten Sichtverhältnissen stehen bleibt.
Auch bei Unfällen oder Pannen auf Autobahnen und Autostraßen muss der Kfz-Lenker bei Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen, sobald er sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält.
Je Insasse eine Warnweste
Während in Deutschland nur das Mitführen einer Warnweste Pflicht ist, besteht in den meisten anderen EU-Ländern mindestens eine Tragepflicht, wenn der Kfz-Fahrer und/oder -Insasse wegen einer Panne oder eines Unfalles das Fahrzeug verlässt.
Eine entsprechende Tragepflicht gibt es zum Beispiel in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Portugal, Norwegen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
In Deutschland und Belgien ist wie hierzulande nur eine Warnweste pro Pkw vorgeschrieben. In anderen Ländern wie Bulgarien, Italien, Frankreich oder Tschechien müssen jedoch alle Insassen, die nach einer Panne oder einem Unfall aus dem Auto steigen, eine Warnweste tragen. Folglich sind hier für alle Insassen Warnwesten mitzuführen.
Warnwestenpflicht für Motorradfahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger
Während die Mitführ- und/oder Tragepflicht in einigen Ländern wie in Österreich, Deutschland, Frankreich und Italien nicht für Motorradfahrer gilt, ist dies in Belgien, Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, Slowakei und Ungarn anders.
In manchen Ländern gibt es unter bestimmten Bedingungen sogar eine Warnwesten-Tragepflicht für Radfahrer und/oder Fußgänger. So muss in Ungarn jeder Fußgänger und Radfahrer, der außerhalb einer Ortschaft unterwegs ist, eine Warnweste tragen.
Nachts und bei schlechten Witterungsverhältnissen auch am Tage gilt die Tragepflicht in Frankreich für Radfahrer und in Luxemburg für Fußgänger auf Landstraßen.
Die Missachtung der Mitführ- oder Tragepflicht kann teuer werden
Wer keine Warnweste in seinem Fahrzeug dabeihat, obwohl eine Mitführpflicht besteht beziehungsweise, wer gegen die Tragepflicht verstößt, muss je nach Land mit einer Geldstrafe rechnen. In Österreich wird dies in der Regel mit 14 bis 36 Euro bestraft. Die Strafe kann theoretisch aber auch deutlich höher ausfallen. In Belgien kann zum Beispiel das Missachten der Tragepflicht ein Bußgeld von über 1.300 Euro nach sich ziehen.
Zudem gilt: Wäre ein Unfall durch das Tragen einer Warnweste zu verhindern gewesen, muss der Verletzte, der gegen eine bestehende Tragepflicht verstoßen hat, unter Umständen sogar mit einer Mitschuld und somit einer Kürzung seiner Schadenersatz-Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner rechnen. Grundsätzlich empfehlen Experten aus Sicherheitsgründen, nicht nur eine Warnweste mitzuführen, sondern so viele dabeizuhaben, wie Pkw-Sitzplätze vorhanden sind.
Wichtig ist zudem, dass die Warnwesten für die Insassen griffbereit sind, also beispielsweise in den Seitenablagen der Autotüren und nicht im Kofferraum verstaut werden. In Montenegro muss die Warnweste für den Autofahrer während der Fahrt sogar über die Rückenlehne des Fahrersitzes gezogen sein, damit er sie im Falle des Falles sofort zur Hand hat. Prinzipiell sollte jeder Kfz-Insasse eine Warnweste beim Aussteigen nach einer Panne oder einem Unfall tragen, um sein eigenes Unfallrisiko zu minimieren.