Mit wenig Aufwand lassen sich Zuleitungen von Wasch- und Geschirrspülmaschinen gegen das unbeabsichtigte Auslaufen sichern. Sollte dennoch etwas passieren, hilft die richtige Versicherungspolizze weiter.

10.6.2014 (kunid) Undichte Zuleitungsschläuche an Haushaltsgeräten, durch die innerhalb kurzer Zeit große Mengen Wasser in eine Wohnung laufen können, sind eine der häufigsten Ursachen für Wasserschäden im Haushalt. Teils nicht mehr reparable Beschädigungen am Inventar, aber auch Gebäudeschäden und Schäden an darunterliegenden Wohnungen können die Folge sein.

Alterung, Materialfehler oder unsachgemäße Schlauchführung führen immer wieder zu defekten Zuleitungen bei Haushaltsgeräten wie Waschmaschine und Geschirrspüler, die binnen kurzer Zeit eine Wohnung unter Wasser setzen können. Die günstigste Möglichkeit, die Gefahr eines derartigen Wasserschadens zu minimieren, ist es, die Haushaltsgeräte nur unter Aufsicht laufen zu lassen und nur während dieser Zeit den Wasserhahn zu öffnen. Denn platzt dabei ein Schlauch und wird dann sofort der Wasserhahn geschlossen, kann nicht viel Wasser auslaufen.

Komfortabler ist es, ein sogenanntes Aquastopp-System einzurichten. Es enthält ein Sicherheitsventil, das bei einem defekten Zuleitungsschlauch die Wasserversorgung der Maschine unterbricht. Viele neuere Wasch- und Spülmaschinen haben diese Sicherheitseinrichtung bereits serienmäßig eingebaut. Anderenfalls kann sie ab etwa 20 Euro pro Gerät nachgerüstet werden.

Wasserschäden an Hausrat und Gebäudeteilen

Wenn trotz der Vorsichtsmaßnahmen etwas passiert, besteht für den Wasserschaden am eigenen Inventar Schutz durch die Haushaltsversicherung. Notwendige Reparaturen am eigenen Haus übernimmt die Eigenheim- oder Gebäudeversicherung, allerdings nur wenn Leitungswasserschäden mitversichert sind.

Wurde ein Schaden grob fahrlässig verursacht, kann der Haushalts- oder Gebäudeversicherer die Entschädigungsleistung normalerweise um die Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, kürzen.

Eventuell geht der Geschädigte dadurch sogar leer aus. Grob fahrlässig wäre in diesem Falle der unbeaufsichtigte Betrieb der Geräte oder das Offenlassen der Wasserhähne außerhalb des Betriebs, ohne dass eine Aquastopp-Einrichtung aktiv ist. Einige Versicherer bieten jedoch – teils gegen einen kleinen Prämienaufschlag – die Mitversicherung von grob fahrlässig verursachten Schäden an.

Wenn der Nachbar oder die Mietwohnung betroffen sind

Als Wohnungseigentümer oder Mieter haftet man für Schäden, die das auslaufende Wasser am Inventar einer Nachbarwohnung und/oder an der Bausubstanz der Immobilie des Vermieters angerichtet hat. Eine entsprechende Absicherung bietet die Privat-Haftpflichtversicherung, die zum Teil auch in der Haushaltspolizze mit eingeschlossen sein kann. Sie tritt ein, wenn durch eigenes Verschulden ein Dritter zu Schaden kommt und man gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist.

In der Regel ist es jedoch für geschädigte Vermieter und Nachbarn empfehlenswert, den Schaden vorrangig durch ihre eigene Gebäude- beziehungsweise Hausratversicherung regulieren zu lassen. Diese übernimmt nämlich bei zerstörten Gegenständen in der Regel den Neuwert.

Eine Haftpflichtpolizze erstattet dagegen stets nur den gesetzlichen Anspruch, und das ist der Zeitwert. Der Zeitwert berechnet sich dabei aus dem Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für das Alter des Gegenstandes, den bisherigen Gebrauch und die Abnutzung.