Um einen Weihnachtsbaum unbeschadet und auch straffrei in die gute Stube zu bekommen, sollte beim Transport einiges beachtet werden.

24.11.2014 (kunid) Test zeigen, dass selbst kleine Gegenstände im oder am Auto durch die Wirkung einer abrupten Bremsung zu gefährlichen Geschossen werden können. Um so höher ist die Verletzungsgefahr für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer bei einem mit dem Pkw transportierten Christbaum, der sich selbstständig macht. Doch auch der Baum selbst kann durch eine falsche Transportsicherung geschädigt werden.

Jeder, der einen Weihnachtsbaum kauft und ihn mit dem Auto nach Hause transportieren möchte, sollte auf eine fachgerechte Ladungssicherung achten, um Unfälle zu vermeiden. Denn ein fehlerhaft transportierter Christbaum kann nicht nur selbst beschädigt werden, sondern Personen- oder Sachschäden verursachen.

Am einfachsten ist es, wenn der Baum vom Händler geliefert oder zu Fuß transportiert werden kann. Ist dies nicht möglich, und muss der Christbaum mit dem Auto nach Hause gebracht werden, hat der Fahrer dafür zu sorgen, dass der Transport möglichst sicher ist, um sich und den Baum, aber auch andere nicht zu gefährden.

Im Autoinnenraum, im Kofferraum oder auf dem Dach

Nach Angaben von Verkehrsexperten ist es am ungefährlichsten, den in einem Netz verpackten Christbaum im Kofferraum zu transportieren. Auch auf den Rücksitzen oder auf der Ladefläche eines Kombis, wenn nötig mit umgelegter Rückbank, lässt sich ein Baum risikolos befördern. Voraussetzung ist jedoch, dass der Baum fest verzurrt wird, sodass er nicht verrutschen oder in den Fahrgastraum geschleudert werden kann. Wichtig bei den genannten Kfz-Transportvarianten ist, dass der Baum so klein oder die Ladefläche des Pkws so groß ist, dass er nicht geknickt oder gebogen werden muss.

Wer keine andere Möglichkeit sieht, als den Baum auf dem Autodach nach Hause zu bringen, muss einen zugelassenen Gepäckträger verwenden, das heißt der Baum darf nicht direkt auf das Autodach gelegt und so transportiert werden. Die Fixierung des Baums auf einem Gepäckträger ist mithilfe von reißfesten Spanngurten – auf keinen Fall mit Gummibändern oder sonstigen dehnbaren Materialien – vorzunehmen. Das verhindert, dass der Christbaum bei einer Vollbremsung oder einem Unfall zum Geschoss werden kann.

Der Baum ist dabei so zu platzieren, dass die Sicht des Fahrers auch bezüglich der Seiten- und Rückspiegel nicht durch herunterhängende Zweige beeinträchtigt wird. Ebenfalls dürfen die Blinker, das Kennzeichen und die Kfz-Rücklichter nicht verdeckt sein. Beim Dachtransport empfiehlt es sich, den Baum so zu befestigen, dass die Baumspitze nach hinten zeigt. Anderenfalls besteht eine erhöhte Gefahr, dass der Fahrtwind sich in den Ästen verfängt und Zweige abreißt.

Wenn der Baum beim Transport über das Fahrzeug hinausragt

Zwar darf die Ladung einen Meter oder länger über das Fahrzeugende hinausragen, allerdings muss dann das Ladungsende mit einem 25 mal 40 Zentimeter großen weißen Schild, das mit einem roten, rückstrahlenden fünf Zentimeter breiten Rand versehen ist, gekennzeichnet sein. Das Schild darf nicht höher als 90 Zentimeter über der Fahrbahn hängen. Bei Dämmerung oder Dunkelheit müssen die äußersten Punkte der Ladung mit je einer Leuchte und einem Rückstrahler versehen sein: Die vorne angebrachte Leuchte muss weißes, die hinten angebrachte rotes Licht ausstrahlen.

Dies gilt beispielsweise, wenn der Christbaum länger als der Laderaum im Pkw ist und daher durch die geöffnete Heckklappe ragt oder auch wenn der Transport mittels eines Anhängers erfolgt, und der Baum über dessen Ladefläche nach hinten hinausragt. Kann die Heckklappe wegen der Baumgröße nicht geschlossen werden, ist sie so zu fixieren, dass sie sich während der Fahrt nicht komplett öffnet. Da die Gefahr, dass bei einer geöffnete Heckklappe Abgase in das Wageninnere gelangen, hoch ist, sollte man zur Sicherheit der Insassen die Fenster einen Spalt öffnen, um eine
Kohlenmonoxid-Vergiftung zu vermeiden.

Ist die Länge des Baumteils, das über das Fahrzeug hinausragt, um ein Viertel länger als der Pkw oder, bei der Benutzung eines Anhängers, als die Länge des Hängers, gilt dies gemäß
Paragraf 101 Kraftfahrgesetz als Langgutfuhre. Dann gilt innerhalb eines Ortes ein Tempolimit von 50 km/h sowie auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h. Übrigens: Wer seinen Weihnachtsbaum nicht sicher transportiert, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro und eine Vormerkung im Führerscheinregister.